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Wahlprüfstein Gründungsförderung

Wir haben den Parteien, die aller Voraussicht nach im nächsten Bundestag vertreten sein werden, neun Fragen gestellt (zur Übersicht). Die letzte befasst sich mit der Unterstützung von Gründern.

Welche Partei hat die Stimmen der Selbstständigen verdient? Unsere Wahlprüfsteine erleichtern die Entscheidung.
Gründungsförderung:

Seit Jahren ist die Zahl der Gründungen in Deutschland rückläufig. Dies ist eine Folge nicht nur der guten Konjunktur, sondern auch massiver Kürzungen beim Gründungszuschuss sowie bei Beratungs- und Schulungsangeboten. Welche Änderungen planen Sie in Hinblick auf den Gründungszuschuss? Wie wollen Sie erreichen, dass die Zahl der Gründungen in Deutschland wieder zunimmt?

Die Antwort der CDU/CSU:

Das Logo von CDU/CSU."Mehr Menschen als bisher sollen den Schritt in die Selbstständigkeit wagen. Dazu brauchen wir eine neue Gründerkultur, in der Erfolg anerkannt und Scheitern nicht diffamiert wird. Wer sich selbstständig macht, geht oft größere Risiken ein und arbeitet mehr und härter für seinen Erfolg. CDU und CSU werden bis 2019 einen „Masterplan Selbstständigkeit“ erarbeiten. Hindernisse auf dem Weg zur Selbstständigkeit müssen beseitigt, umfassende Beratung und Förderung garantiert und unnötige Bürokratie vermieden werden. Zudem werden wir die Bedingungen für Wagniskapital weiter verbessern. Den Zugang für Start-ups zu Wagniskapital wollen wir auch über steuerliche Förderung erleichtern: Wer sich an Start-ups beteiligt, soll das bei der Steuer berücksichtigen können."

Die Antwort der SPD:

Das SPD-Logo."Nachdem in der 18. Wahlperiode die staatliche Gründungsförderung erheblich verbessert wurde, liegt unser Hauptaugenmerk für die kommende Wahlperiode auf der Wachstumsfinanzierung. Hier wollen wir die Bedingungen für Wagniskapital verbessern. Zudem wollen wir ergänzend zur klassischen Projektförderung einen Forschungsbonus einführen, d.h. Unternehmen soll eine Steuergutschrift für Personalaufwendungen im Bereich Forschung und Entwicklung (10 %) erteilt werden."

Die Antwort der Linkspartei:

Das Logo der Linkspartei."Der Gründungszuschuss sollte angehoben werden, wenn der Bedarf nachgewiesen werden kann. DIE LINKE will darüber hinaus Ausgründungen aus Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen stärker unterstützen. Dabei sind neben technischen auch soziale Innovationen und innovative Dienstleistungen stärker zu fördern. Gründungen können auch von einem offeneren Umgang mit Nutzungsrechten an Forschungsergebnissen profitieren. Wir wollen deshalb Open Access und eine Publikation unter freien Lizenzen stärken."

Die Antwort der Grünen:

Das Logo von Bündnis 90/Grüne."Wir wollen eine neue Gründerzeit einläuten! Denn ohne die Flexibilität, Kreativität und Innovationskraft der Gründerinnen und Tüftler kann auch der ökologische Wandel nicht gelingen. Gute Ideen sollen nicht an knappen Eigenmitteln oder zu vielen bürokratischen Vorschriften scheitern. Darum wollen wir allen Gründungswilligen ein zinsloses Darlehen von 25.000 Euro zur Verfügung stellen, sowie bessere Bedingungen für Wagniskapital und Crowdfunding schaffen.

Damit sich die GründerInnen um ihre Gründung kümmern können, wollen wir sie für zwei Jahre von allen nicht unbedingt nötigen Melde- und Berichtspflichten befreien. Gute Beratung wollen wir gleich zusammen mit der Gründungsförderung aus einer Hand in „One-Stop-Shops“ bieten.

GründerInnen müssen auch gut abgesichert sein. Deshalb schlagen wir für Selbstständige mit kleinen Einkommen eine günstigere Absicherung für Krankheit, Pflege und der freiwilligen Arbeitslosenversicherung vor, siehe unsere vorherigen Ausführungen.

Viele GründerInnen fangen klein an: Auch sie profitieren von unserem Plan zur Entlastung der kleinen und mittleren Unternehmen. Die Umsatzsteuer muss einfacher werden, die Grenze für die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter soll auf 1.000 Euro deutlich steigen. Sozialversicherungsbeiträge werden generell erst im Folgemonat fällig."

Die Antwort der FDP:

"Wir Freie Demokraten wollen eine Kultur des Gründergeistes und der Risikobereitschaft fördern. Dafür möchten wir wirtschaftliches Grundwissen durch die flächendeckende Einführung eines Schulfachs „Wirtschaft“ schon in der Schule stärken, die Finanzierung von Unternehmensgründungen erleichtern, und dafür sorgen, dass auch im Scheitern immer die Chance für etwas Neues liegt.

Wir Freie Demokraten fordern die Unterstützung von Gründungen an Hochschulen. Studierende haben oft gute Ideen und die nötige Energie, um ein eigenes Unternehmen zu gründen. Jedoch mangelt es teilweise an der Unterstützung von Seiten der Hochschule. Damit unsere Studierenden nicht ausgebremst werden, fordern wir Hilfe bei studentischen Gründungen: Beispielsweise sollen Studierende die Möglichkeit haben, für Gründungen Urlaubssemester zu nehmen und sie sollten fächerübergreifend über die Möglichkeit zur Existenzgründung an Lehrstühlen für Entrepreneurship lernen können. Unsere Hochschulen sind auch Impulsgeber für die Wirtschaft. Um Wissen und Fortschritt generieren zu können, müssen Hochschulen gerade auch mit anderen Akteuren außerhalb der Hochschule zusammenarbeiten und insbesondere zusammen forschen dürfen. Die oftmals artikulierte pauschale Forderung nach strikter Trennung von Wirtschaft und Hochschule verneint diese Tatsache und wird von uns Freien Demokraten abgelehnt.

Wir wollen Bürokratie abbauen, damit sich junge Unternehmen auf ihr Geschäft konzentrieren können statt auf Formulare. Behördengänge für Gründer müssen soweit reduziert werden, dass eine Gründung an einem einzigen Werktag und online möglich ist. Hierzu braucht es eine zentrale behördliche Anlaufstelle für Gründer. Neben der Herstellung einer schnellen Geschäftsfähigkeit von Gründungen möchten wir zum Beispiel auch ein bürokratiefreies Jahr für Start-ups schaffen. Zudem sollen auch nebenberufliche Gründungen oder Gründungen aus der Elternschaft heraus erleichtert werden. Sie machen etwa ein Fünftel aller Gründungen aus und bieten großes Potenzial. Weitere Entbürokratisierungsmaßnahmen wollen wir durch flexible Ladenöffnungszeiten und zeitgemäßen Rechtsrahmen für traditionelle und neue Geschäftsmodelle wie die sogenannte Share Economy durchsetzen, um Deutschland und seine Gründer fit für die Zukunft zu machen.

Der Gründungszuschuss hat sich in vielen Fällen bewährt. Es hat sich jedoch auch gezeigt, dass viele Gründer und Gründerinnen den Schritt in die Selbständigkeit auch ohne Förderung gemacht hätten. Nicht selten hat sich die Gründungsidee zudem als nicht tragfähig für eine Einkommenssicherung erwiesen. Daher soll seit der Arbeitsmarktreform der Vermittler vor Ort entscheiden können, ob in jedem Einzelfall die Grundlage für eine Existenzgründung gegeben ist. Denn nur der Vermittler vor Ort kann neben der Tragfähigkeit des Geschäftskonzepts auch die persönliche Eignung der Gründerin oder des Gründers beurteilen. Wir wollen aber mehr Selbständigkeit in Deutschland. Deshalb werden wir durch eine Evaluation des veränderten arbeitsmarktpolitischen Instrumentes des Gründungszuschusses prüfen, ob auch ein solches niedrigschwelliges Förderprogramm aus Beitrags- oder Steuermitteln dazu wieder einen stärkeren Beitrag leisten kann.

Wir wollen durch ein Venture-Capital-Gesetz die steuerlichen Rahmenbedingungen für Wagniskapital in Deutschland verbessern. Denn die jungen Unternehmen in Deutschland stehen alle vor derselben Herausforderung: Spätestens nach dem Markteintritt fehlt es an Kapital. Wachsen, Nachfolgeprodukte entwickeln und sich internationalisieren können die Unternehmen nur mit entsprechender Finanzspritze. Eine klassische Bankfinanzierung kommt aber für Start-ups häufig nicht in Frage. Diese Lücke schließt Wagniskapital. Internationale Erfahrungen zeigen, dass Wagniskapitalgeber ihre Investitionsentscheidungen nach einer regionalen Bezogenheit treffen: Sie investieren am liebsten dort, wo sie ihren Sitz haben. Deshalb wollen wir ein Venture-Capital-Gesetz, das umfassend und ganzheitlich beste Bedingungen für Wagniskapital in Deutschland schafft und zwar auch und gerade im Steuerrecht. Als entscheidende Punkte im steuerrechtlichen Bereich in diesem Venture-Capital-Gesetz sehen wir den Abbau der Substanzbesteuerung – wie etwa bei den Hinzurechnungsvorschriften in der Gewerbesteuer, eine transparente Besteuerung für Venture Capital-Gesellschaften, eine faire Besteuerung von Investoren, die sich von ihrer Beteiligung trennen, ein Ende der (steuerlichen) Diskriminierung von Eigenkapital gegenüber Fremdkapital, die steuerliche Anrechenbarkeit von Investitionen in Unternehmen, eine Vereinheitlichung der gesetzlichen Rahmenbedingungen mindestens innerhalb der EU, keine Einschränkungen bei Verlustvorträgen, die Bilanzierbarkeit von Investitionen in eigene Intellectual Property und die Liberalisierung bei den Kapitalsammelstellen, damit privates Anlagekapital stärker genutzt werden kann. Aber auch institutionellen Anlegern soll es erleichtert werden, mit Wagniskapital in Start-Ups zu investieren: Pensionskassen, Versorgungskassen und Versicherungen in Deutschland wollen wir daher die Finanzierung von Start-Ups nach dem Vorbild des „Zukunftsfonds Schweiz“ ermöglichen. Durch entsprechende Risikobündelung kann Venture Capital an zukunftsträchtige, junge und innovative Unternehmen gegeben werden, die für einzelne Fonds zu riskant wären.

Neben Eigenkapital und dem klassischen Bankkredit verbreiten sich innovative Finanzierungsmodelle wie das Crowdfunding immer stärker. Dabei stellen viele Investoren kleinere Beträge zur Verfügung, die zusammen jedoch eine ordentliche Finanzierung ergeben. Deshalb wollen wir die Vorschriften für diese Investitionen, beispielsweise bei Prospektpflicht oder Selbstauskunft, so anpassen, dass sie unkomplizierter und attraktiver werden, ohne den Investorenschutz zu vernachlässigen.

Zudem sollen Gründerinnen und Gründer nicht schon Steuern zahlen, bevor die ersten Umsätze oder Gewinne überhaupt angefallen sind. Bei der Gewerbesteuer kann durch die so genannten Hinzurechnungsbestimmungen eine Steuerlast auch dann entstehen, wenn keine Gewinne erwirtschaftet sind. Wir wollen deshalb in den ersten drei Jahren nach Gründung den Freibetrag bei der Gewerbesteuer verdoppeln, dabei soll der Freibetrag für Kapitalgesellschaften dem für Personengesellschaften entsprechen."

Die Antwort der AfD tragen wir nach, sobald sie uns vorliegt.

Welche Partei überzeugt dich mit ihrer Position am meisten? Bitte hinterlasse einen Kommentar!

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