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Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl Nr.10 Das sagen die Parteien zum Thema "Plattformarbeit"

Wie stehen die Parteien, die sich um einen Einzug in den nächsten Bundestag bewerben, zu den für uns Selbständige und Gründer wichtigsten politischen Anliegen?

Im Frühjahr haben unsere Mitglieder 16 Fragen ausgewählt, die wir dann den Parteien geschickt haben. In einer Serie veröffentlichen wir nun jeden Werktag ihre Antworten auf eine dieser Fragen.

Wahlprüfstein Nr. 10: Welche Regulierungen planen Sie und wie verhindern Sie, dass davon auch fair bezahlte, freiwillig Selbstständige belastet werden? Wie genau grenzen Sie Plattformarbeit ab? Gehören z.B. auch IT-Selbstständige zu den Plattformarbeitern?

Was sagen die Parteien dazu?

Neue Arbeitsformen (wie zum Beispiel Gig-, Click- und Crowdworking) sind in einer sich rasant verändernden Arbeitswelt auf dem Vormarsch. Wir werden die Entwicklungen in diesem Bereich aufmerksam begleiten und bei möglichen Fehlentwicklungen gesetzgeberisch eingreifen sowie die Chancen der Digitalisierung nutzen.

In der digitalen Welt verschwimmen die Grenzen zwischen Selbstständigen und Beschäftigten. Crowd-, Gig- und Clickworker arbeiten oft in dieser Grauzone. Für Soloselbstständige in der Plattformökonomie, die an der Grenze zur abhängigen Arbeit tätig sind, sollten ähnliche Regeln wie für die arbeitnehmerähnlichen Personen gelten, um zu gewährleisten, dass Werk-und Dienstverträge nicht für Lohndumping missbraucht werden können. Dabei ist für uns GRÜNE entscheidend, dass diese Personen ihrem Vertragspartner wirtschaftlich in hohem Maße unterlegen sind. Gut vergütete IT-Selbständige dürften in der Regel nicht zu dieser Gruppe gehören.

Mit der Digitalisierung wird Arbeit immer häufiger ortsunabhängig erledigt oder über Plattformen organisiert. Auch hier müssen die Rechte der Arbeitnehmer*innen unvermindert gültig und wirksam sein. Gewerkschaften sollen ein digitales Zugangsrecht auch zum „virtuellen“ Betrieb erhalten. Beschäftigte auf Plattformen sollen sich zusammenschließen können, um gemeinsam grundlegende Bedingungen ihrer Tätigkeit mit den Plattformen aushandeln zu können. Wir wollen, dass der Arbeitnehmerstatus einfacher geklärt werden kann. 

Wir Freie Demokraten streben grundlegenden Reformen an, die die Selbstständigkeit erleichtern, zum Beispiel im Bereich der Statusfeststellung. Damit sorgen wir für Rechtsklarheit und Rechtssicherheit, auch mit Blick auf digitale Plattformen. Wir fordern zum Beispiel eine Beauftragte oder einen Beauftragten der Bundesregierung für Selbstständige. Die Bundesregierung muss ihre Belange besser kennen und dafür einen ständigen koordinierten Dialog ermöglichen. Die Coronakrise hat gezeigt, dass für Selbstständige, Freelancerinnen und Freelancer sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler keine zentrale Ansprechperson in der Bundesregierung vorhanden ist. Zuständigkeiten und Kompetenzen sind über unterschiedliche Bundesministerien verteilt. Das wollen wir ändern. Denn Selbstständige, Freelancerinnen und Freelancer sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler sind für unsere moderne Wissensgesellschaft unersetzlich. 

Von der AfD haben wir trotz mehrerer Erinnerungen keine Antwort auf diese Frage erhalten.

DIE LINKE hat als erstes im Deutschen Bundestag konkrete Vorschläge zu gesetzlichen Regulierungen in der Plattformarbeit vorgelegt, um Beschäftigte besser vor Ausbeutung zu schützen und um Plattformarbeit in die deutsche Arbeits- und Sozialgesetzgebung zu integrieren. Die ortsgebundene Plattformarbeit wollen wir grundsätzlich als abhängige Beschäftigung mit der entsprechenden sozialen Absicherung einstufen. Ortsungebundene Plattformarbeit ist sehr divers und reicht von gutverdienenden IT-Dienstleistern bis zu kleinteiligen Tätigkeiten. Während erste oftmals ihre Arbeitsbedingungen als Selbstständige gut selbst aushandeln können, wird der weitaus größere Anteil, die sogenannte Microtasks ausführen, schlecht bezahlt und aufgrund ihrer wirtschaftlichen Abhängigkeit von Plattformen benachteiligt. Diese prekäre Beschäftigtengruppe braucht daher einen arbeitnehmerähnlichen Status. Zudem wollen wir ein Mindestentgelt ähnlich dem gesetzlichen Mindestlohn einführen. 

Unter Plattformarbeit verstehen wir alle Dienstleistungen, die über web-basierte Plattformen vermittelt oder erbracht werden. Diese Tätigkeiten können lokal verrichtet werden (Gigwork) oder online (Cloudwork). Für die Crowdworker müssen die gleichen Arbeitsschutzvorgaben insbesondere im Hinblick auf die Scheinselbstständigkeit gelten. Ein Großteil der Plattformarbeiter nutzt diese Tätigkeit als Hinzuverdienstmöglichkeit. Wir wollen daher die große Flexibilität des Arbeitens unbedingt erhalten. Dort wo Plattformarbeiter jedoch in Konkurrenz mit etablierten Anbietern treten, insbesondere bei Uber und den Taxiunternehmen, setzen wir uns für eine Regulierung ein, welche Wettbewerbsvorteile ausgleicht. Gerade bei den Taxiunternehmen, welche insbesondere im ländlichen Raum ein Grundversorgungsbedürfnisse erfüllen, müssen klare Vorgaben erlassen werden (Rückkehrpflicht, Personenbeförderungsschein etc.). 

Wir haben bisher in unserem Programm noch keine Differenzierung zwischen Selbständigen allgemein und Plattformarbeitenden.

Die Digitalisierung bringt viele Veränderungen, gerade auch neue Arten von Arbeitsverhältnissen, die größtenteils über das Internet abgewickelt werden. Trotzdem sehen wir Arbeitgeber in der Pflicht, sich um das Wohl ihrer Mitarbeiter zu bemühen. Arbeitsbedingungen gerade in atypischen und neuen Arbeitsfeldern dürfen nicht zur Ausbeutung von Arbeitnehmern missbraucht werden. Hier muss der Staat im Notfall auch regulierend eingreifen.

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