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Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl Nr. 12 Das sagen die Parteien zum Thema "Transparenzregister"

Wie stehen die Parteien, die sich um einen Einzug in den nächsten Bundestag bewerben, zu den für uns Selbständige und Gründer wichtigsten politischen Anliegen?

Im Frühjahr haben unsere Mitglieder 16 Fragen ausgewählt, die wir dann den Parteien geschickt haben. In einer Serie veröffentlichen wir nun jeden Werktag ihre Antworten auf eine dieser Fragen.

Wahlprüfstein Nr. 12: Bei dem geplanten Lobbyregister sollen Lobbyisten von Gewerkschaften, Arbeitgeberverbänden und weitere wie Kirchen von der Eintragungspflicht ausgenommen werden, obwohl diese Institutionen in großem Umfang Einfluss auf politische Entscheidungen nehmen. Wie stehen Sie zu diesen Ausnahmen?

Was sagen die Parteien dazu?

Der Begriff der registrierungspflichtigen Interessenvertretung ist sehr breit definiert, um sicherzustellen, dass sämtliche Formen der Interessenvertretung und alle denkbaren Adressaten der Interessenvertretung im Deutschen Bundestag vom Geltungsbereich des geplanten Lobbyregisters erfasst sind. Dennoch muss es grundrechtsgeschützte Ausnahmen geben. Die Tätigkeit der Kirchen und Religionsgemeinschaften ist beispielsweise nach Artikel 4 Absatz 1 Grundgesetz ohne Gesetzesvorbehalt geschützt. Sie unterliegt deshalb nicht der Registrierungspflicht. Arbeitgeber- und auch Arbeitnehmerverbände sind im Rahmen der Einflussnahme auf Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen gemäß Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz geschützt und müssen deshalb von der Registrierungspflicht ausgenommen werden.

Wir GRÜNE lehnen Ausnahmen für große Akteur*innen und Institutionen im Lobbyregister ab. Bei den Diskussionen im Bundestag haben wir dies auch immer wieder deutlich gemacht. Das Lobbyregister soll Transparenz und gleiche Spielregeln für alle schaffen. Das ist mit dem Lobbyregister der Großen Koalition nicht der Fall. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass es nachgeschärft wird.

Wir halten eine Unterscheidung von verschiedenen Arten der Interessenvertretung durchaus für gerechtfertigt. So ergeben sich Ausnahmen zum Beispiel für die Interessenvertretungen der Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen aus Art. 9, Abs. 3 GG.

Wir Freie Demokraten setzen uns ein für ein Lobbytransparenzregister, das alle Arten von Interessenvertretungen erfasst und auch gleich behandelt. Daher lehnen wir die Ausnahme von der Eintragungspflicht der von Ihnen aufgezählten Institutionen ab.

Die AfD setzt sich für ein umfassendes Lobbyisten-Gesetz mit konkreten Rechten, Pflichten und Sanktionen für Mandatsträger und Lobbyisten ein. Es sollte vorbildlichen Regelungen anderer Demokratien entsprechen.

DIE LINKE ist die einzige Partei im Bundestag, die keine Spenden von Konzernen, Banken, Versicherungen oder Lobbyisten erhält. Dabei bleibt es und das ist gut so. Der Einfluss des Lobbyismus auf die gesamte Politik muss zurückgedrängt werden. Gesetze dürfen nicht von denen geschrieben werden, die von ihnen profitieren. Korruption und Bestechung, Vorteilsgewährung und Vorteilsnahme („Maskendeals“), Intransparenz und Parteiensponsoring dürfen nicht die Politik bestimmen. Wir wollen ein verbindliches, maschinenlesbares und transparentes Lobbyregister einführen und fordern ein Beschäftigungsverbot von Lobbyisten in Bundesministerien und - bei Vollzeitparlamenten - von Abgeordneten als bezahlte Interessenvertreter*innen. Wir brauchen einen unabhängigen Lobbybeauftragten zur Aufsicht und Kontrolle des Registers, der vom Bundestag gewählt wird. Den Gesetzesvorlagen der Bundesregierung muss eine Auflistung der Interessenvertreter*innen sowie der Sachverständigen beigefügt werden, deren Stellungnahmen bei der Erstellung und Erarbeitung berücksichtigt wurden („legislative Fußspur“).

Wir setzen uns für einen klaren exekutiven und legislativen Fußabdruck von Lobbyvertretern bei neuen Gesetzesvorhaben ein. Nur so kann die Einflussnahme von Lobbyvertretern klar aufgeschlüsselt uns nachvollzogen werden. Deshalb müssen alle Verbände, Unternehmen, freiberufliche Lobbyist*innen, Lobbyagenturen und Lobbykanzleien erfasst werden.

Das geplante Lobbyregister ist ein erster Schritt in die richtige Richtung, bedarf aber einer Überarbeitung. Der „exekutive Fußabdruck“ von Lobbyisten ist deutlicher herauszuarbeiten und die lange Liste der geplanten Ausnahmen muss deutlich reduziert werden.

Negativ. Ein aussagekräftiges Lobbyregister muss jegliche Kontakte der Politik transparent darstellen.

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