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Lesetipp Altersvorsorgereformgesetz Regierung will Altersvorsorgedepot fördern – wir fordern die Einbeziehung aller Selbstständigen!

Seit vielen Jahren setzen wir uns für die Einführung eines Altersvorsorgedepots ein. Nun will die Regierung endlich diesen Schritt gehen – das geplante Depot jedoch nicht für alle Selbstständigen öffnen.

Selbstständige sollen besser fürs Alter vorsorgen, heißt es immer wieder von Seiten der Politik. Vom geplanten Altersvorsorgedepot profitieren sollen jedoch nur Pflichtversicherte.

Im Februar hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge – kurz: Altersvorsorgereformgesetz – in den Bundestag eingebracht. Das Ziel: Sie will "die private Altersvorsorge revitalisieren, um ein effizientes Angebot zur Lebensstandardsicherung nach Renteneintritt für breite Bevölkerungsgruppen zu schaffen." Was genau das bedeutet und wie es um die Einbeziehung Selbstständiger steht, erfährst du in diesem Beitrag. 

Warum ist eine Reform der staatlich geförderten, privaten Altersvorsorge nötig? 

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Die Reform soll Lücken in der Rentensicherung schließen und die private Altersvorsorge als dritte Säule (neben den Säulen der gesetzlichen Rentenversicherung und der betrieblichen Altersvorsorge) attraktiver machen.

Das ist nötig, weil das System der gesetzlichen Rentenversicherung krankt, unter anderem aus Demografiegründen. Immer weniger Menschen im erwerbsfähigen Alter müssen immer mehr Menschen im Rentenalter mittragen – eine Trendumkehr ist nicht in Sicht. Der Staat leistet schon heute jedes Jahr erhebliche Zuschüsse, um das System zu stabilisieren. Im Jahr 2024 hat sich der Bund mit rund 117 Mrd. Euro an der Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung beteiligt. Das sind etwa 25 Prozent des Bundeshaushalts. 

Entsprechend wächst die Bedeutung der zweiten und dritten Säule: "Der Staat fördert daher sowohl die betriebliche Altersversorgung als auch die private Altersvorsorge, damit Bürgerinnen und Bürger durch Ersparnisbildung eine zusätzliche Altersvorsorge aufbauen", heißt es im Gesetzesentwurf. Die staatlich geförderte private Altersvorsorge war bisher vor allem über klassische, zertifizierte Riester-Produkte organisiert. Die Beliebtheit dieser Produkte hat sich in den letzten Jahren jedoch deutlich abgeschwächt, weil sie als relativ teuer gelten, nur wenig Flexibilität bieten und als Garantieprodukte in einer Niedrigzinsphase oft nur schwache Renditen erzielen.

Welche Maßnahmen sieht der Gesetzesentwurf vor? 

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Ab 1. Januar 2027 sollen nach den jetzigen Planungen keine neuen Riester-Verträge mehr nach dem alten Modell abgeschlossen werden. Bestehende Riester-Verträge können aber wie gehabt weitergeführt und bespart werden. Die sicherlich wichtigste Neuerung ist, dass es mit einem Altersvorsorgedepot künftig eine renditeorientierte Vorsorgemöglichkeit mit staatlicher Förderung geben wird. 

Ganz allgemein erklärt ist Altersvorsorgedepot ein staatlich gefördertes Wertpapierdepot für die private Vorsorge. Man spart darin fürs Alter, typischerweise per Sparplan während des Erwerbslebens. Die Einzahlungen werden staatlich gefördert, etwa durch Zulagen und/oder steuerliche Begünstigung. Investiert wird das Geld in zugelassene Kapitalmarktprodukte wie ETFs, offene Fonds oder Anleihen. Ohne klassische Beitragsgarantien wie bei der Riester-Rente, dafür mit besseren Renditechancen. 

Wie will die Bundesregierung das staatlich geförderte Altersvorsorgedepot ausgestalten? 

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Die Bundesregierung plant zwei Depotvarianten und unterscheidet hier zwischen den Begriffen "Altersvorsorgedepot" und "Standarddepot" (oder "Standardprodukt"):  

  • "Altersvorsorgedepot": Wer sich für diese Variante des Wertpapierdepots entscheidet, schließt einen Vertrag mit einem Anbieter von Altersvorsorgeprodukten ab und verzichtet auf Garantien, um stattdessen chancen- und renditeoriente Anlageformen zu nutzen. 

    Laut Finanzministerium eignet es sich besonders für "Altersvorsorgende, die die Renditechancen der Kapitalmärkte nutzen wollen […]. Hier kann der Anbieter (oder der Altersvorsorgende selbst) in chancenreichere Anlagen investieren. Wie bei anderen Kapitalanlagen haftet kein Dritter für die Wertentwicklung, aber auch die Rendite steht Ihnen allein zu." 
  • "Standarddepot" / Standardprodukt: Als Alternative zum vorgestellten Altersvorsorgedepot setzt die Regierung auf ein sogenanntes "Standarddepot". Sie richtet sich damit vor allem an Sparer/innen, die wenig Kapitalmarkterfahrung haben und trotzdem von einer renditeorientierten Anlage profitieren wollen. 

    Das Standarddepot kommt mit "Standardeinstellungen" daher – wer damit vorsorgt, muss laut Finanzministerium in der Ansparphase keine weiteren Anlageentscheidungen treffen. Wer will, kann aber auch im Standarddepot von den vordefinierten Einstellungen abweichen. 

    Auch ein Standarddepot kann man bei Anbietern von steuerlich geförderten Altersvorsorgeprodukten abschließen, es muss allerdings zusätzliche gesetzliche Anforderungen erfüllen. Außerdem sollen die Effektivkosten für ein Standarddepot auf maximal 1,5 Prozent pro Jahr begrenzt werden – Effektivkosten beziffern, wie stark die Kosten die Rendite im Durchschnitt verringern. 

Zur Einordnung: Der Effektivkostendeckel von bis zu 1,5 Prozent ist für ein staatlich gefördertes Standarddepots mit Fokus auf ETFs und breiten Massenprodukten relativ hoch und wird die Rendite entsprechend schmälern. Es gibt ETFs, die für den Aufbau einer Altersvorsorge geeignet sind und 0,06 Prozent Kosten mit sich bringen. Die 1,5 Prozent sind 25 Mal so viel. Und selbst dann, wenn man einen ETF mit einer Kostenquote von 0,15 Prozent in den Blick nimmt, wären 1,5 Prozent noch zehn Mal so viel. Die Zahlen machen deutlich: Genaues Hinsehen lohnt sich.

Die hohen Effektivkosten werden nicht nur von Verbraucherschützer/innen kritisiert, sondern auch vom Bundesrat. Er spricht sich dafür aus, ein noch stärker standardisiertes Produkt einzuführen, das den Menschen eine bessere Vergleichbarkeit bietet und gleichzeitig weniger kostet: "Der aktuelle Gesetzentwurf lässt jedoch Millionen von Fonds-Kombinationen zu, die allesamt unter dem Begriff Standarddepot von verschiedenen Anbietern angeboten werden können. Eine Vergleichbarkeit wird so allerdings gerade nicht geschaffen. […] Die Heterogenität der Produktlandschaft – wie sie im Gesetzentwurf angelegt ist – führt zudem dazu, dass auch der geplante Kostendeckel für die Standarddepots die erhoffte Wirkung nicht entfalten kann." 

Welche steuerliche Förderung ist geplant?

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Wie bisher gilt in der Ansparphase eine Steuerfreistellung für die Beiträge, in der Auszahlungsphase werden die Leistungen nachgelagert besteuert. Neu ist, dass die Zulagen künftig proportional zu den geleisteten Beiträgen berechnet werden sollen. In den FAQ des Finanzministeriums zur geplanten Reform heißt es dazu: "Für jeden eingezahlten Euro bis 1.200 Euro erhalten Sie 30 Cent (ab dem Jahr 2029 35 Cent), für weitere bis zu 600 Euro sind es 20 Cent pro Euro. Das ist die sogenannte Grundzulage. Der maximale Eigenbeitrag, der so gefördert wird, liegt bei 1.800 Euro pro Jahr. Damit ist – egal wie viel Sie sparen – jederzeit transparent, wie hoch Ihre Zulage ausfällt."

Eltern bekommen demnach zusätzlich 25 Cent Kinderzulage für jeden eingezahlten Euro bis zu einer Grenze von 1.200 Euro, maximal also 300 Euro pro Kind. Außerdem soll es einen Berufseinsteigerbonus von einmalig 200 Euro geben für junge Leute, die vor ihrem 25. Geburtstag einen Altersvorsorgevertrag abschließen. 

Werden Selbstständige förderberechtigt sein? 

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Stand heute sollen Selbstständige nur von dem geförderten Altersvorsorgedepot profitieren können, wenn sie pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung sind. Das trifft lediglich auf einige Gruppen zu, etwa Künstler/innen und Publizist/innen, Hebammen, Erzieher/innen und Pflegekräfte. 

In den FAQ des Finanzministeriums heißt es dazu: "Unmittelbar förderberechtigt sind insbesondere die Pflichtversicherten in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung, inländische Besoldungsempfängerinnen und -empfänger und Pflichtversicherten gleichstehende Personen." Weiter ist dort zu lesen: "Zu den unmittelbar förderberechtigten Personen zählen beispielsweise [….] pflichtversicherte Künstlerinnen und Künstler und Publizistinnen und Publizisten im Sinne des Künstlersozialversicherungsgesetzes."

Der Rest der Selbstständigen bliebe Stand heute außen vor. "Nicht unmittelbar förderberechtigt" laut Finanzministerium unter anderem "Selbständige, die nicht in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig sind."

In einer Stellungnahme zum Gesetzesentwurf spricht sich der Bundesrat dafür aus, "im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, wie der Kreis der (unmittelbar) Förderberechtigten im Rahmen der Reform der privaten Altersvorsorge sachgerecht auf Selbstständige oder sogar alle Personen im erwerbsfähigen Alter ausgeweitet werden kann."

In der Begründung dazu schreibt er: "Eine solche Erweiterung ist geboten, weil Selbständigkeit, gebrochene Erwerbsbiographien und auch Zeiten, in denen lediglich ein von der Versicherungspflicht befreiter Minijob ausgeübt wird, mit einem erhöhten Risiko der Altersarmut einhergehen, die die Sozialleistungsträger erheblich belasten kann. Es ist daher konsequent, die Förderung privater Altersvorsorge nicht auf die in Pflichtversicherungssystemen erfassten Erwerbstätigen zu beschränken. Eine moderne Altersvorsorge braucht eine breite Teilhabe – nicht enge Zugangshürden."

Die Bundesregierung bestätigt, dass sie die Einbeziehung Selbstständiger prüfen wird: "Die Bundesregierung kommt der Bitte um Prüfung nach", heißt es dazu im Gesetzesentwurf. 

Wir fordern die Einbeziehung aller Selbstständigen!

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Schon seit Gründung des VGSD im Jahr 2012 setzen wir uns für die Einführung eines Altersvorsorgedepots ein – die Forderung gehört gewissermaßen zur DNA unseres Verbands (mehr dazu gibt es zum Beispiel in diesem Beitrag aus 2023 zu lesen). Deshalb begrüßen wir, dass die Regierung die private Altersvorsorge reformieren und in dem Zuge AV-Depots fördern will. Allerdings haben wir keinerlei Verständnis dafür, dass die Regierung – auch und gerade nach der Nicht-Einbeziehung Selbstständiger in die Aktivrente –Selbstständige erneut nicht mitdenkt. Wir fordern ausdrücklich die Einbeziehung aller Selbstständigen!

Warum? Zunächst ist es schlicht eine Frage der Gerechtigkeit, das Altersvorsorgedepot auch für Selbstständige zu öffnen. Mit der Reform macht die Regierung endlich den Weg frei für zeitgemäße und renditeorientiertere Form der Altersvorsorge und fördert diese entsprechend. Die Zulagen stehen Selbstständigen genauso zu wie anderen Gruppen auch, sie finanzieren sie durch ihre Steuern mit – es gibt keinen Grund, ihnen diese Möglichkeit der Altersvorsorge zu verwehren. 

Hinzu kommt: Selbstständige, die nicht pflichtweise oder freiwillig in die Gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, sorgen in aller Regel privat fürs Alter vor. Staatlich anerkannte Optionen sind in diesem Fall sehr begrenzt und wenig attraktiv. Die sogenannte Rürup-Rente etwa krankt an ähnlichen Problemen wie die Riester-Rente auch: hohe Kosten, wenig Rendite. Deshalb nutzen Selbstständige für die private Vorsorge zum Beispiel Spareinlagen, investieren in Immobilien, Aktien, ETFs oder andere Wertpapiere. Auch privatwirtschaftliche Versicherungsverträge sind eine Option, wobei viele Selbstständige nicht auf diese zurückgreifen wollen, unter anderem wegen vergleichsweise hoher Kosten und oft intransparenter Bedingungen.  

Das Problem: Ob Immobilien, Wertpapiere oder Spareinlagen – solche Formen des Vermögensaufbaus sind im Fall einer Insolvenz nicht geschützt. Selbstständige haben kaum eine Chance, eine pfändungssichere private Altersvorsorge aufzubauen. Welch drastische Folgen das haben kann, hat sich während der Corona-Pandemie deutlich gezeigt. Viele Selbstständige mussten damals große Teile ihrer Altersvorsorge aufbrauchen. Denn erst, wenn vom nicht geschützten Vermögen nicht mehr viel da ist, können Selbstständige Hilfe etwa in Form der Grundsicherung erhalten. Deshalb ist entscheidend, dass die Regierung nicht nur alle Selbstständigen in den Kreis der Förderberechtigten mit einbezieht. Sondern auch, dass für die geförderten Altersvorsorge-Möglichkeiten ein Insolvenzschutz gilt. Immer wieder gibt es Forderungen von Seiten der Politik, die Altersvorsorge von Selbstständigen auf sicherere Füße zu stellen – durch eine Öffnung des Altersvorsorgedepots auch für sie wäre ein großer Fortschritt erreicht.

Gemeinsame Stellungnahme 

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Um unsere Forderung mit Nachdruck an die Regierung heranzutragen, haben wir unter dem Dach der BAGSV (Bundesarbeitsgemeinschaft Selbstständigenverbände) eine Stellungnahme zum Gesetzesentwurf erarbeitet. Mit rund 30 Verbänden treten wir in der Stellungnahme gemeinsam dafür ein, auch Selbstständigen Zugang zum geplanten Altersvorsorgedepot zu eröffnen – und es so auszugestalten, dass es die oben geschilderten Herausforderungen löst.

In der BAGSV-Stellungnahme heißt es dazu: "Aus diesem Grund brauchen auch und insbesondere Selbstständige eine weitere Form der flexiblen (!) und pfändungssicheren Altersvorsorge, bei der Zahlungen je nach Geschäftslage angepasst werden können, und die die folgenden Merkmale aufweist:

  • keine Kündigung,
  • keine vorzeitige Auszahlung,
  • keine Beleihung,
  • kein Verkauf,
  • keine Übertragung und damit
  • pfändungssicher und
  • vererbbar im Sinne der Hinterbliebenenabsicherung."

Die Stellungnahme richtet sich an den Finanzausschuss sowie den Ausschuss für Arbeit und Soziales. Wir haben sie noch vor der ersten Lesung zum Gesetzesentwurf an alle entsprechenden Abgeordneten verschickt. Im nächsten Schritt wird es voraussichtlich eine Anhörung verschiedener Expert/innen geben sowie eine anschließende Sitzung zur Auswertung. Wir bleiben am Ball und halten dich über neue Entwicklungen auf dem Laufenden!  

Als Vereinsmitglied kannst du die BAGSV-Stellungnahme zum Altersvorsorgerefomgesetz hier als PDF herunterladen:

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