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Bewerbungsfrist für den Bonhoff-Preis läuft

Der „Werner-Bonhoff-Preis-wider-den-§§-Dschungel“ wird im kommenden Jahr erneut verliehen. Die Bewerbungsfrist endet am 31. Dezember 2017. Den Preis verleiht die Werner-Bonhoff-Stiftung seit 2006 an UnternehmerInnen, die sich mit einem Praxisfall am Projekt "Bürokratie-Therapie" beteiligen.

VGSD-Mitglied Christa Weidner in Siegerpose mit dem Bonhoff-Preis 2016.

Das Projekt "Bürokratie-Therapie" schildert anhand authentischer Fälle, mit welchen bürokratischen Hürden Selbstständige zu kämpfen haben. Herzstück des Projekts ist die Online-Fallsammlung. Bewerber können ihren Fall via Online-Formular schildern. Der Preis ist mit 50.000 Euro dotiert.

Aktuelle Fälle in der Online-Sammlung

Zu den jüngsten Einträgen in der Online-Fallsammlung gehört die Auseinandersetzung zwischen einem Gebäudereinigungs-Unternehmer und der Sozialkasse-Bau (SOKA-Bau). Die SOKA-Bau verlangt von dem Unternehmen rückwirkend mehr als 190.000 Euro, weil das Unternehmen angeblich "bauliche Leistungen" erbringt. Nach einer Niederlage vor dem Berliner Arbeitsgericht ging die SOKA-Bau in Berufung – für den Unternehmer besteht trotz des Etappensiegs vor Gericht immer noch keine Rechtssicherheit.

Der Bonhoff-Preis wurde bereits zwei Mal an VGSD-Mitglieder verliehen: 2013 ging die Auszeichnung an Tim Wessels, 2016 an Christa Weidner.

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