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Lesetipp Ergebnisse des gestrigen Koalitionsausschusses Sie haben sich geeinigt! Aber auf was?

Die Erwartungen an das Treffen der Koalitionäre war groß, auch wenn Merz gewarnt hatte, einen "Big Bang" würde es nicht geben. Die Liste der Beschlüsse ist lang. Die Empfehlungen der Rentenkommission sollen dieses Jahr noch umgesetzt werden – mit einer Ausnahme. Oder doch nicht?

Markus Söder, Friedrich Merz, Bärbel Bas und Lars Klingbeil (v.l.n.r.) zu Beginn der Pressekonferenz, in der sie die Beschlüsse des gestrigen Koalitionsausschusses vorstellen

Kurz vor Beginn der Pressekonferenz um neun Uhr heute morgen wurden die Ergebnisse des gestrigen Koalitionsgipfels auch in schriftlicher Version bekannt: Die 34 Beschlüsse sind auf 12 Seiten erläutert. Ein großer Wurf oder eine lange Liste mit Spiegelstrichen, mit der das Fehlen eines großen Wurfs übertüncht werden soll, wie Grünen-Chefin Katharina Dröge in einem Interview kritisierte? Kanzler Friedrich Merz dagegen sagte, so mancher Koalitionsausschuss wäre in der Vergangenheit schon stolz gewesen, auch nur einen dieser Beschlüsse verkünden zu können.

34 Beschlüsse zu Rente, Steuern, Arbeitsmarkt, Wirtschaft und Bürokratie

Tatsächlich handelt es sich um eine bunt gemischte Liste von Entscheidungen unter den Zwischenüberschriften Rente, Steuern, Arbeitsmarkt, Wachstum und Gerechtigkeit sowie Bürokratieabbau. Die Begriffe "Gründer" und "Selbstständige" sucht man in den Seiten vergebens, Arbeitnehmer kommen dreimal, Tarifvertrag zweimal, Arbeitgeber einmal vor. 

Wer Recht hat, eher Merz oder eher Dröge, überlassen wir deinem Urteil. Wir nehmen die Beschlüsse im Folgenden aus der Perspektive von Selbstständigen unter die Lupe.

Empfehlungen der Rentenkommission sollen dieses Jahr noch verabschiedet werden

Das Kapitel zur Rentenversicherung ist das erste, aber auch kürzeste des Papiers. Die Arbeit der Renten- bzw. wie sie offiziell hieß "Alterssicherungskommission" wird gelobt und die Umsetzung inklusive Verabschiedung der Gesetze im Bundestag noch in 2026 zugesichert. Welche davon ab Anfang 2027 in Kraft treten sollen und welche später, bleibt offen.

Beschluss #1 der Koalition
Die Alterssicherungskommission hat sich mit großem Sachverstand einem der schwierigsten Reformprojekte unserer Zeit gewidmet und herausragende Arbeit geleistet. Der Bericht der Kommission ist wegweisend für unseren Sozialstaat, für den Wirtschaftsstandort Deutschland, aber vor allem für die Gesellschaft insgesamt. Wir werden die darin enthaltenen Empfehlungen in einem Gesetzespaket umsetzen. Dieses wird bis Ende 2026 im Deutschen Bundestag verabschiedet.

Werden Minijobs doch nicht abgeschafft?

Auch das zweite Kapitel zum Thema Steuern besteht nur aus einem einzigen Beschluss, allerdings mit vielen Unterpunkten. Und ganz nebenbei wird darin eine Empfehlung der Rentenkommission wieder einkassiert – oder doch nicht? Das hängt davon ab, ob man eher Friedrich Merz oder Markus Söder glauben möchte.

Der Beschluss lautet: "Der Pauschalsteuersatz bei den sogenannten Mini-Jobs wird von zwei auf fünf Prozent angehoben." Diese pauschale Steuer ist ebenso wie z.B. der pauschale Rentenversicherungsbeitrag von 15 Prozent vom Arbeitgeber zu bezahlen. Auf die Geringfügigkeits-Grenze von 603 Euro gerechnet, muss der Arbeitgeber künftig pro Monat 18,09 Euro mehr ausgeben. Pikant daran: Hätte man noch 3,62 Euro pro Monat draufgesattelt (also 3,6 statt 3,0 Prozent erhöht) und die Erhöhung beim Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung vorgenommen statt bei der pauschalen Steuer, hätte der Arbeitgeber den gesamten aktuellen Rentenversicherungsbeitrag beglichen. Alle Minijobber, die für ein Unternehmen arbeiten (bei privaten Arbeitgebern ist deren Rentenversicherungsanteil deutlich geringer), würden auf diese Weise – ohne irgendwelche Abzüge in Kauf nehmen zu müssen – Rentenansprüche aufbauen. Momentan führt dieser Abzug von 21,71 Euro dazu, dass 80 Prozent der Minijobber sich von der für sie bestehenden Rentenversicherungspflicht befreien lassen – und damit darauf verzichten, dass ihnen die dann insgesamt von Arbeitgeber und -nehmer bezahlten 112,16 Euro pro Monat gutgeschrieben werden.

Was man mit einer Erhöhung um 3,6 Prozent hätte erreichen können

Mit einer Erhöhung des Arbeitgeber-Anteils um 3,6 Prozent hätte man schon zu einem Großteil die Empfehlung 26 der Rentenkommission erfüllt. Sie lautet: "Die Kommission empfiehlt, geringfügige Beschäftigungsverhältnisse (Minijobs) ohne Opt-out-Möglichkeit in die GRV einzubeziehen und ihren steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus abzuschaffen. Ausnahmen sollten nur noch für Schülerinnen und Schüler vorgesehen werden. In der Folge erübrigt sich auch die gesonderte Berechnung der beitragspflichtigen Einnahmen im sog. Übergangsbereich (Midijobs)."

Tatsächlich ist diese Empfehlung die unklarste und gehört zu den strittigsten der Kommission. Reicht es aus, das von 80 Prozent der Minijobber genutzte Opt-out aus der Rentenversicherung abzuschaffen? Oder läuft die Empfehlung auf eine Abschaffung der Minijobs hinaus, wofür vieles spricht und wie die Empfehlung in den Medien auch interpretiert wurde?

Dehoga wendet sich mit Erfolg an Markus Söder

Von einer Abschaffung wären 6,8 Millionen Minijobber und ihre Arbeitgeber betroffen. Gut die Hälfte von ihnen, 3,56 Millionen, haben bereits einen Hauptjob. Ein weiteres Viertel, 1,81 Millionen, sind im Rentenalter oder kurz davor. Mehr als jeder sechste, 1,19 Millionen, ist unter 25 Jahre alt und finanziert Studium oder Ausbildung. Nur 360.000, also jeder zwanzigste, möchten seinen Minijob in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung umwandeln.

Unter anderem mit diesen Zahlen hatte die Dehoga, der Verband der Hotels und Gaststätten, sich am Montag an Markus Söder gewandt mit der Forderung, die oben zitierte Empfehlung 26 der Rentenkommission nicht umzusetzen, weil es sich bei Minijobs in der Regel um freiwillige Mehrarbeit handle, deren Attraktivität es zu erhalten gelte.

Es gibt viele Gründe warum die Abschaffung von Minijobs ein schwerwiegender Einschnitt wäre. Künstler und Publizisten zum Beispiel haben so die Möglichkeit, ihre oft bescheidenen Honorare durch eine angestellte Tätigkeit aufzubessern, ohne deshalb gleich aus der Künstlersozialkasse herauszufallen.

Video der Pressekonferenz

Für Söder sind Minijobs jetzt sicher

Ist die Abschaffung der Minijobs damit schon wieder Geschichte, und die Empfehlungen der Rentenkommission werden doch nicht ganzheitlich umgesetzt?

Markus Söder scheint sich da recht sicher zu sein. In der Pressekonferenz sagte er: "Und bei den Minijobs ... Sie wissen, da wird ja viel darüber diskutiert, haben wir jetzt entschieden, ein bisschen höhere Steuern zu machen. Damit ist aber aus meiner Sicht auch klar, dass die Minijobs weiter ganz besonders wichtig sind. Für die CSU ohnehin. Denn wenn man Steuern auf etwas erhebt, schafft man es nicht einfach ab."

Merz hält sich Optionen offen

Friedrich Merz nahm direkt im Anschluss ausführlicher Stellung und relativierte die Aussagen von Söder: 

"Wir haben – das haben Sie gehört – vorgeschlagen, dass wir die Pauschalbesteuerung bei den sogenannten Minijobs von zwei auf fünf Prozentpunkte anheben. 

Die Alterssicherungskommission hatte nicht den Auftrag, steuerpolitische Vorschläge zu machen, sondern rentenpolitische Vorschläge zu machen. Und wie wir möglicherweise  unterschiedliche Beschäftigungsverhältnisse in Zukunft in Hinblick auf die Alterseinkommen ausgestalten, ist eine Frage, die wir gestern nicht beantwortet haben. Die bleibt offen und wir werden das im Lauf des Herbstes unter Federführung von Frau Bas beantworten müssen. Wir haben über das Thema gestern relativ kurz gesprochen. 

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Noch einmal: Wir haben hier nur eine steuerpolitische Entscheidung getroffen, keine sozialpolitische, keine rentenpolitische Entscheidung. Und diese Entscheidungen stehen aus, die werden wir im Herbst gemeinsam treffen."

Empfehlungen der Sozialstaatsreform-Kommission

Es gab noch weitere Kommissionen, deren Reformvorschläge mehr oder weniger verändert umgesetzt werden sollen. Die Gesundheitsreform befindet sich bereits im Gesetzgebungsverfahren und soll vor der Sommerpause, also bis Ende nächster Woche vom Bundestag beschlossen werden. Deshalb werden die entsprechenden Änderungen im Koalitionspapier nicht genannt.

Dagegen steht die Realisierung der Vorschläge der Kommission zur Sozialstaatsreform (KSR) noch aus. Diese sollen laut Koalitions-Beschluss #10 schnellstmöglich umgesetzt werden. Besonders hervorgehoben wird dabei im Beschlusspapier die Veränderung der Transferentzugsraten zur Verbesserung von Erwerbsanreizen. Dabei geht es darum, zu welchem Prozentsatz eigenes Einkommen auf Sozialleistungen angerechnet wird. Bei einer hohen Nettoentzugsrate sinken die Anreize, selbst tätig zu werden.

Für uns Selbstständige ist die KSR relevant, weil sie sich eingehend mit der Harmonisierung des Einkommensbegriffs beschäftigt hat. Wir wollen eine solche Harmonisierung des Einkommensbegriffs bei der Bemessung von Sozialversicherungsbeiträgen: Es muss Schluss damit sein, dass wir Beiträge auf eine mindestens 20 Prozent höhere Bemessungsgrundlage leisten als Arbeitnehmer und -geber!

Einkommensteuerreform soll um bis zu ein Prozent vom Brutto entlasten 

Hauptpunkt im Steuerkapitel sind nicht die Minijobs, sondern die Einkommensteuerreform, die die Koalition zum 1.1.2027 plant. Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag, Kindergeld und Arbeitnehmerpauschbetrag sollen erhöht, die Progression abgeflacht und der Spitzensteuersatz von 42 Prozent erst ab einem höherem Einkommen greifen. Zehn Miliarden Entlastung soll das kleinen und mittleren Einkommen bringen, eine Familie mit zwei Kindern und einem Gesamteinkommen von 60.000 Euro soll gegenüber heute um gut 600 Euro pro Jahr entlastet werden, als um ein Prozent ihres Einkommens.

Zugleich wird in den nächsten Jahren der Rentenbeitrag allein durch die Einführung der Kapitalrente um zwei Prozent vom Brutto steigen, wobei auf Arbeitnehmer ein Prozent (600 Euro) entfällt. Parallel ist in den nächsten Jahren mit einem Anstieg des Rentenbeitrags, der in die Umlage-Rente fließt, um noch einmal zwei Prozent zu rechnen. Die Entlastung ist bei Arbeitnehmer also halb so groß wie die künftige Belastung. Rentenversicherungspflichtige Selbstständige, von denen es künftig viel mehr geben wird, müssen Arbeitgeber- und -nehmerbeitrag in aller Regel allein tragen, ihre Mehrbelastung ist also mindestens doppelt so hoch wie die der Arbeitnehmer.

Verdienst du als Single mehr als 250.000 Euro im Jahr, als Verheiratete/r mehr als 500.000 Euro?

Finanziert werden soll dies durch eine Erhöhung der "Reichensteuer". Ab einem Einkommen von 250.000 Euro (für Singles) soll ein Einkommenssteuersatz von 45 Prozent, ab 280.000 Euro von 47 Prozent gelten. Bisher galten 45 Prozent ab 277.826 Euro Einkommen ohne weitere Erhöhungsstufe. Dafür konnte die Union die Änderungen bei der Erbschafts- sowie die Einführung einer Vermögensteuer abwenden.

Eine weitere Neuerung (#6) gibt es für Angestellte, die über 177.450 Euro pro Jahr verdienen, also mehr als das 1,75-fache der Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung in Höhe von 101.400 Euro. Bei ihnen soll es künftig möglich sein, im Arbeitsvertrag eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit einer Abfindungsoption zu regeln und damit stärker als bisher vom gesetzlichen Kündigungsschutz abzuweichen. 

Abfindungszahlen sollen zugleich (#7) steuerlich besser behandelt werden, wenn zügig eine neue Erwerbstätigkeit aufgenommen wird. Das passt zu der Zielsetzung, Menschen schnell wieder dazu zu bringen, zu arbeiten – und damit Steuern und Sozialabgaben zu bezahlen.

Sachgrundlose Befristungen künftig bis vier Jahre lang möglich

Eine weitere wichtige Änderung im Arbeitsrecht ist die Verlängerung der maximalen Dauer von sachgrundlosen Befristungen von Arbeitsverträgen von bisher zwei auf vier Jahre.

Telefonische Krankschreibung wird abgeschafft, ab erstem Tag Attest nötig

Abgeschafft werden soll die Möglichkeit einer telefonischen Krankschreibung, zugleich soll ein ärztliches Attest (AU bzw. "Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung") ab dem ersten Tag notwendig sein. Wie praktikabel das angesichts voller Arztpraxen ist und der Herausforderung, am ersten Tag der Krankheit einen Termin zu bekommen, wird sich herausstellen. Betriebe können, beschwichtigt Merz, von der Vorschrift abweichen. Allerdings steht zu fürchten, dass sie dann auf der Lohnfortzahlung alleine sitzen bleiben und die Krankenkasse sich nicht beteiligt, da die Arbeitgeber hierfür einen zusätzlichen prozentualen Aufschlag auf das Bruttogehalt abführen.

Weniger Bürokratie beim Datenschutz

Viele Selbstständige würden von einem weniger bürokratischen Datenschutz profitieren. Es wurde beschlossen (#14), diesen zu vereinfachen und dafür alle in der DSGVO vorhandenen Spielräume zu nutzen. Kleine und mittelständische Unternehmen, Vereine und risikoarme Datenverarbeitungen (als Beispiel werden Kundenlisten von Handwerkern genannt) sollen vom Anwendungsbereich der DSGVO ausgenommen werden: Das will man in Brüssel erreichen.

Die zwischen den Bundesländern abweichenden Regelungen sollen durch ein Datengesetzbuch harmonisiert, die Aufsichtsstrukturen verschlankt, die Zahl betrieblicher Datenschutzbeauftragter reduziert werden.

Genehmigungsfiktion wird ausgeweitet

Weitere für Selbstständige möglicherweise hilfreiche Maßnahmen zum Bürokratieabbau: Die Genehmigungsfiktion soll ausgeweitet werden (#27), vollständig eingereichte Anträge an Bundesbehörden nach vier Monaten automatisch als genehmigt gelten, soweit die Behörde keinen besonderen Prüfbedarf anmeldet.

Ähnlich wie schon in NRW erfolgt sollen Berichtspflichten pauschal aufgehoben werden und strengere Voraussetzungen an ihre Wiedereinführung geknüpft werden.

Steuernummer nach spätestens vier Wochen

Viele Gründer haben sich in den letzten Jahren beschwert, dass die Vergabe der zur Rechnungsstellung zwingend nötigen Steuernummer nach einer Gründung teils mehrere Monate dauert. Die Finanzämter sollen künftig verpflichtet werden, Steuernummern innerhalb von vier Wochen zu vergeben.

Auch bei sich selbst will der  Staat sparen, acht Prozent Einsparungen beim Personal von Bundesbehörden soll unter anderem durch schnellere Digitalisierung erreicht werden.

Deine Meinung: Großer Wurf oder lange Liste von Spiegelstrichen?

Soweit unsere Zusammenfassung der für Selbstständige besonders relevanten Punkte. Gerne kannst du dir das vollständige Beschlusspapier anschauen. Handelt es sich um einen großen Wurf oder eher um eine lange Liste von Spiegelstrichen? Hat die Regierung damit ihre Einigungs- und Handlungsfähigkeit unter Beweis gestellt? Wir sind gespannt auf deinen Kommentar!

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