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Lesetipp Vorab bekannt geworden Was die 33 Empfehlungen der Rentenkommission für Selbstständige bedeuten

Was ist über die Empfehlungen der Rentenkommission am Wochenende bekannt geworden und wie betreffen sie uns Selbstständige? Wir haben die teils widersprüchlichen Berichte abgeglichen, zusammengefasst und bewertet. Sobald der Kommissions-Bericht im Wortlaut vorliegt, werden wir diesen Beitrag ergänzen und updaten.

Die Mitglieder der Alterssicherungs-Kommission bei ihrer Auftaktsitzung mit Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas

Von Bild über FAZ, Handelsblatt, Stern, Spiegel, SZ, Tagesschau, Welt bis Zeit haben eine Vielzahl von Medien über die bekannt gewordenen Empfehlungen der Alterssicherungs-Kommission berichtet, wie die Rentenkommission offiziell heißt. Schon bei der Zahl der Empfehlungen widersprechen sich allerdings die Quellen: Über 30 Vorschläge berichten einige, andere von 35, tatsächlich sind es wohl 33 Empfehlungen, die die Kommission abgeben wird. Offenbar haben die Kommissionsmitglieder zahlreiche Gespräche mit den Journalisten geführt, nicht aber den Bericht im Wortlaut mit ihnen geteilt.

Kommission übergibt Bericht früher als geplant  

Am Dienstag, 30. Juni sollte nach ursprünglichem Zeitplan die Übergabe des Berichts mit den Ergebnissen erfolgen. Am 16. Juni wurde dann bekannt, dass die Übergabe um eine Woche vorgezogen wurde auf Dienstag, den 23. Juni 2026. Die Bundesregierung, die noch vor der parlamentarischen Sommerpause (beginnt offiziell mit dem Ende der letzten Sitzungswoche am 10. Juli) umfangreiche Reformen auf den Weg bringen möchte, soll so zusätzlich Zeit zur Beratung der Komissions-Empfehlungen gewinnen.

Auch für die Verhandlungen über die Reform des Statusfeststellungsverfahrens sind die Ergebnisse der Rentenkommission übrigens von Bedeutung, denn bei der Statusfeststellung geht es unausgesprochen immer auch um die Generierung von Mehreinnahmen für die Rentenversicherung durch Umklassifizierung von nicht rentenversicherungspflichtigen Selbstständigen zu sozialversicherungspflichtigen Mitarbeitern und die damit in der Regel verbundenen Nachzahlungen. Wenn mehr Selbstständige rentenversicherungspflichtig sind, verliert das Statusfeststellungsverfahren an Bedeutung. Deshalb hat Bundesarbeitsministerin Bas im Gespräch mit einem VGSD-Mitglied erst jüngst die weiteren Verhandlungen zur Statusfeststellung von den Kommissionsergebnissen abhängig gemacht.

Gesamtkonzept, kein Buffet

Mehrere Medien berichteten, die Empfehlungen stellten nach dem Selbstverständnis der Kommission ein "Gesamtkonzept dar, welches auch als solches umgesetzt werden solle." Laut Handelsblatt betonten mehrere Mitglieder der Kommission "Es dürfe ... nicht passieren, dass die Koalition es als Buffet betrachte und sich einzelne Punkte herauspicke."

In der Tat wurde in den letzten Monaten von der Bundesregierung die Erwartung geweckt, dass sie die Kommissionsergebnisse geschlossen umsetzen werde. Allerdings ruderte Arbeitsministerin Bas vor wenigen Wochen etwas zurück, indem sie angeblich in Übereinstimmung mit Friedrich Merz forderte, die Rentenkommission müsse ihre Empfehlungen einstimmig verabschieden. In dem von ihr im Dezember erteilten Arbeitsauftrag heißt es dazu: "Die Kommission soll ihre Beschlüsse im Konsens fassen. Bei Meinungsverschiedenheiten ist ein Mehrheitsbeschluss möglich."

Mit welcher Mehrheit erfolgten die Beschlüsse der Kommission?

Laut Stern gab es Einzelabstimmungen über die einzelnen Vorschläge, die jeweils mit großer Mehrheit angenommen wurden. Einstimmigkeit sei aber nicht erzielt worden. Demgegenüber spricht die Welt von "deutlichen Dreiviertel-Mehrheiten oder gar einstimmigen" Beschlüssen. Die FAZ schreibt: "Die vielfältigen Reformpunkte wurden ... zwar nicht alle einstimmig beschlossen, aber doch durchgängig mit großen, die politischen Lager überspannenden Mehrheiten." Laut Tagesschau seien die Kommissions-Empfehlungen "zwischen Unions- und SPD-Seite politisch geeint".

Die 13-köpfige Kommission bestand neben Wissenschaftler/innen auch aus den drei Abgeordneten Annika Klose (SPD), Pascal Reddig (CDU) und Florian Dorn (CSU), die zugleich stellvertretende Ausschussvorsitzende waren. Geleitet wurde sie durch den ehemaligen Vorsitzenden der Bundesagentur für Arbeit, Frank-Jürgen Weise, und die Sozial- und Verwaltungswissenschaftlerin Constanze Janda. Ersterer wurde von der Union, letztere von der SPD benannt. Und auch die acht übrigen Wissenschaftler/innen waren paritätisch von SPD und Union bestellt worden. (Vergleiche BMAS-Seite mit Mitgliederliste der Kommission und Links zu Pressemitteilungen.)

Am Montag, 22. Juni, letzte von 20 Sitzungen, am Dienstag offizielle Übergabe des Berichts

Die Kommission hatte sich in den letzten fünf Monaten fast wöchentlich getroffen, in 20 Sitzungen mit 150 Stunden Sitzungszeit. Rechnerisch sind das 7,5 Stunden pro Sitzung, wobei die Arbeitssitzungen mitunter wohl bis tief in die Nacht gedauert haben und in konstruktiver Atmosphäre geführt wurden.

Nach AFP-Informationen soll in einer abschließenden Sitzung ein einstimmiger Beschluss über den Kommissionsbericht als Ganzes angestrebt werden. Gemeint ist damit offenbar die Sitzung am Tag vor der Übergabe des Berichts, am Montag, 22. Juni 2026.

Koalitionsspitzen beraten Empfehlungen am 30. Juni

Vielleicht hilft bei der Umsetzung, dass die Empfehlungen von beiden Seiten gleichermaßen schmerzhafte Zugeständnisse fordern, von der SPD z.B. bei der "Rente mit 63", bei der Union bei der zusätzlichen Beitragserhöhung zum Aufbau einer Kapitalrente. Die Welt schreibt, das Ergebnis sei "kein politischer Kompromiss, der Am Ende wenig hilft, sondern an vielen Stellen eine deutliche Systemveränderung".

Ob wirklich alle mit den Empfehlungen leben können oder die Reform zerredet wird, wird sich nach der offiziellen Vorstellung am Dienstag im Beisein von Bärbel Bas und Friedrich Merz zeigen. Der nächste Koalitionsausschuss ist am 30. Juni geplant, also an dem Tag, an dem die Kommission ihre Vorschläge ursprünglich vorstellen wollte. Durch das Vorziehen der Berichtsübergabe um eine Woche können die Empfehlungen vorab parteiintern und in der Öffentlichkeit diskutiert werden. Ziel des Koalitionstreffens ist, einen Reformfahrplan zu erarbeiten, der neben den Empfehlungen zur Rente auch solche zu Gesundheit, Arbeitszeit und anderen umfasst.

Selbstständige einbeziehen, Beamte (erst mal) nicht

Wie bei den anderen Empfehlungen der Rentenkommission, widerspricht sich auch die Berichterstattung der Medien zum Thema "Einbeziehung von Selbstständigen in die Rentenversicherung". Hier unsere Zusammenfassung:

Künftig sollen auch Selbstständige in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden mit Ausnahme von Berufsgruppen mit eigenem Versorgungswerk. Die Tagesschau schreibt: "Dafür sollen mittel- und langfristig Selbstständige, Beamte und Abgeordnete ins gesetzliche Rentensystem einzahlen. Das soll für alle, die neu in diese Berufsgruppen kommen, verpflichtend gelten. (...) Bei Beamten könnte das aber länger dauern als bei Selbstständigen." 

Bestandsselbstständige sollen verschont bleiben, Opt-out in private Altersvorsorge offenbar nicht erwähnt

Die Zeit schreibt: "Nur wer heute bereits selbstständig ist, soll das ablehnen können. Für alle anderen wäre es verpflichtend." Seitens der Kommission scheint es also bei der Verschonung von Bestandsselbstständigen zu bleiben, das berichten auch weitere Medien. Man kann in den Text der Zeit zudem hineinlesen, dass es eine grundsätzliche Rentenversicherungspflicht für alle Selbstständigen geben soll, aus der man als Bestandsselbstständiger aber relativ einfach herausoptieren kann.

Die im Koalitionsvertrag vorgesehene Gründerverschonung soll so umgesetzt werden, dass Gründende in den ersten drei Jahren nach der Gründung nur halbe Beiträge zahlen müssen.

Von einer Altersvorsorgepflicht, die ein Opt-out in eine private Rentenversicherung ermöglicht, wird dagegen nicht berichtet. Sobald der Wortlaut der Empfehlungen vorliegt, werden wir diesen genau analysieren und den vorliegenden Bericht um ein Update ergänzen.

Abgeordnete und AG-Vorstände sollen auch in Rentenversicherung einzahlen

Aus symbolischen Gründen empfiehlt die Kommission, künftig  auch Abgeordnete von Bundestag und Landtagen sowie Vorstände von Aktiengesellschaften in die Rentenversicherung einzahlen zu lassen. Da die Beiträge durch die Bemessungsgrenze beschränkt sind, wären die Beiträge begrenzt.

Ihre Einbeziehung würde die Akzeptanz unter Selbstständigen sicherlich deutlich erhöhen und dazu führen, dass die Abgeordneten Erfahrungen aus erster Hand mit der Rentenversicherung erwerben würden, was wiederum die Qualität ihrer Entscheidungen über die Weiterentwicklung der Rentenversicherung verbessern würde.

Beamte erst mal außen vor, dafür weniger Verbeamtungen und Angleichung in Richtung Rentenversicherung

Auf die zeitnahe Einbeziehung von Beamten hat sich die Kommission (die mehrheitlich aus Beamten bestand) dagegen nicht verständigt. Allerdings empfiehlt sie, Verbeamtungen künftig stark einzuschränken, nämlich auf hoheitliche Aufgaben (z.B. Polizisten und Feuerwehrleute), bei künftigen Beamten sollte zudem eine Pensionsrücklage gebildet werden. In einer Übergangsphase sollen zudem die Beamtenpensionen näher an das Rentensystem herangeführt werden, z.B. indem nicht mehr allein das Gehalt am Berufsende ausschlaggebend für die Höhe der Pension ist, sondern das Gehalt über einen längeren Zeitraum. (Die gesetzliche Rente berücksichtigt die Beitrags- und damit Einkommenshöhe während des gesamten Erwerbslebens, deren Durchschnitt in der Regel deutlich niedriger ist als das Einkommen am Karriereende.) Eine Aussage der Zeit lässt sich so interpretieren, dass sich zudem Anpassungen der Pensionshöhe an den jährlichen Rentenerhöhungen orientieren soll. Auch die Regeln gegen einen vorgezogenen Renteneintritt (siehe unten) sollen für Beamte gelten.

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Die Rentenkommission hatte uns vorab um eine Stellungnahme gebeten, die wir hier veröffentlicht haben. Inwieweit die Kommission unsere Empfehlungen aufgenommen hat, können wir erst dann genau beurteilen, wenn diese im Wortlaut vorliegen. In einem Update zu diesem Beitrag werden wir das genau auswerten.

Bemessungsgrundlage für Rentenversicherung soll nicht um Miet- und Kapitaleinkünfte erhöht werden

Ähnlich wie die Einbeziehung neuer Beitragszahler könnten die Beitragseinnahmen dadurch gesteigert werden, dass auch auf Miet- und Kapitaleinkünfte Rentenbeiträge zu zahlen sind. Das lehnte die Kommission ab: So käme zwar kurzfristig mehr Geld in die Rentenkasse, zugleich würden aber später höhere Rentenzahlungen anfallen, was das Finanzierungsproblem der Rentenversicherung vergrößern würde. Profitieren würden davon tendenziell eher Menschen, die durch ihre private Altersvorsorge ohnehin schon besser vorgesorgt haben.

Rentenbeginn soll sich an Lebenserwartung orientieren

Das Renteneintrittsalter soll sich ab 2032 an der Lebenserwartung orientieren, sich mit zunehmender Lebenserwartung also erhöhen. (Bis 2031 steigt die Altersgrenze ohnehin Jahr für Jahr an, 2031 gilt dann erstmals ein Renteneintrittsalter von 67 Jahren. Momentan liegt es noch bei 66 Jahren und vier Monaten und steigt pro Jahr um zwei Monate.)

Dabei soll die zusätzlich gewonnene Lebenszeit im Verhältnis 2:1 auf Arbeits- und Rentenjahre aufgeteilt werden. Nimmt die Lebenserwartung also um ein Jahr zu, soll das Renteneintrittsalter sich um acht Monate erhöhen. Dies entspricht in etwa auch dem aktuellen Verhältnis von Beitrags- und Rentenjahren bei neuen Altersrentnern. Diese haben im Schnitt knapp 40 Jahre eingezahlt und eine Lebenserwartung und damit Rentenbezugsdauer von gut 20 Jahren.

Da sich in der Vergangenheit die Lebenserwartung alle zehn Jahre um etwa neun Monate erhöhte und dem eine sechs Monate längere Beitragsdauer entspricht, schätzt die Kommission, dass sich zwischen 2032 und 2042 das Renteneintrittsalter um ein halbes Jahr erhöhen würde (auf 67,5 Jahre) und es bis 2090 dauern würde, bis dann die viel diskutierte "Rente mit 70" käme, ein unveränderter Anstieg der Lebenserwartung vorausgesetzt. Betroffen davon wären Kinder, die jetzt in die Schule kommen, also 2020 geboren sind und 2090 ihren 70. Geburtstag feiern. Trotz des drei Jahre späteren Renteneintritts hätten sie dann eine um 1,5 Jahre längere Rentenbezugsdauer.

Ein höheres Renteneintrittsalter kann man als Rentenkürzung interpretieren, denn wer im gleichen Alter wie bisher in Rente gehen möchte, muss dann Abschläge in Kauf nehmen. Problematisch ist das bei Menschen, die aufgrund harter körperlicher Arbeit eine geringere Lebenserwartung als der Durchschnitt haben – also zum Beispiel im berühmten Fall eines Dachdeckers.

Deshalb soll es eine neue (Härtefall-)Regelung für Menschen mit gesundheitlichen Probleme nach belastenden Arbeitsbiografien geben. Das soll nicht mehr von der Zahl der Beitragsjahre abhängen, sondern vom individuellen Gesundheitsstatus: Kranke Menschen mit dem Risiko, früher zu sterben, sollen früher in Rente gehen können. 

"Rente mit 63" soll abgeschafft werden

Bisher können Versicherte mit 45 Beitragsjahren ("besonders langjährig Versicherte") ohne Abschläge vorzeitig in Rente gehen. Früher ermöglichte das einen Rentenbeginn mit 63 Jahren, ab dem Geburtenjahrgang 1964 ist der früheste abschlagsfreie Rentenbeginn der 65. Geburtstag. Diese Anreiz zur Frühverrentung soll abgeschafft werden.

Auch die Möglichkeit, mit Abschlägen früher in Rente zu gehen soll eingerschränkt werden. Statt mit 63 Jahren soll das künftig frühestens mit 64 Jahren möglich sein.

Die "Rente mit 63" war angesichts des Fachkräftemangels und aufgrund ihrer hohen Kosten immer wieder kritisiert worden. Auch setzt sie konträre Anreize zur Aktivrente, die auf das Weiterarbeiten auch im Rentenalter zielt. Die Erfahrung zeigt: Wer einmal vorzeitig aus dem Arbeitsleben ausgeschieden ist, ist auch mit hohen steuerlichen Anreizen nur schwer wieder zu aktivieren.

Zwei Prozent des Einkommens künftig in Staatsfonds nach schwedischem Vorbild

Der Rentenversicherungsbeitrag von aktuell 18,6 Prozent soll ab 2028 schrittweise über vier Jahre um zwei Prozent Zusatzbeiträge für eine Prämienrente nach schwedischem Vorbild erhöht werden, wobei sich Arbeitgeber und -nehmer die Beiträge teilen, jeder also ab 2031 ein Prozent zusätzlich bezahlen muss. Selbstständige, die rentenversicherungspflichtig sind (und künftige Selbstständige für die eine generelle Rentenversicherungspflicht gilt) müssen die Zusatzbeiträge alleine tragen (mit Ausnahme von Künstlern und Publizisten).

Neben dem Zusatzbeitrag für die Prämienrente könnte sich 2028 auch der eigentliche Rentenbeitrag verteuern. Der Renteneintritt der geburtenstarken Jahrgänge treibt die Rentenausgaben wohl schon 2028 derart nach oben, dass der Beitragssatz auch ohne reformbedingte Zusatzbeiträge von heute 18,6 auf 20 Prozent des Bruttolohns steigen könnte. Auf diesem Niveau hofft die Kommission durch ihre Reformen den Beitragssatz deckeln zu können. 

Die Einbeziehung künftiger Selbstständiger in die Rentenversicherung und der absehbare deutliche Beitragsanstieg wird Anlass für den VGSD sein, noch stärker auf eine Reform der Beitragsbemessung zu drängen, damit Beiträge von Selbstständigen endlich fair berechnet werden.

Die Prämienrenten-Sparer sollen den Wert ihrer Prämienrente in einem persönlichen Konto nachverfolgen können und einen individuellen, eigentumsrechtlich geschätzten Anspruch auf die Zusatzrente besitzen.

So sollen mittelfristig 35 Milliarden Euro pro Jahr angespart werden. Das Geld soll in einen staatlich organisierten Fonds fließen, der von den gleichen Managern verwaltet wird wie der Kenfo-Staatsfonds, in dem seit 2017 die Rücklagen für die Endlagerung des Atommülls angelegt werden. Die Verwaltungskosten sollen nicht mehr als 0,1 Prozent betragen. Die Kommission rechnet über einen längeren Anlagezeitraum mit einer durchschnittlichen Realrendite (zusätzlich zur Inflationsrate) von vier Prozent pro Jahr.

Rentenniveau halten und zugleich Nachhaltigkeitsfaktor wieder einführen

An der im Dezember 2025 mit Wirkung bis 2031 beschlossenen Verlängerung der Haltelinie, also der Garantie eines Rentenniveaus von 48 Prozent, soll festgehalten werden – ebenso wie an den Beschlüssen zur Mütterrente.

Gleichzeitig möchte die Kommission den im Rahmen der Rürup-Reformen eingeführten Nachhaltigkeitsfaktor ab 2032 wieder aktivieren. Er wird auch als Demographiefaktor bezeichnet und bremst Rentenerhöhungen, wenn das Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentnern sinkt. Er wirkt stabilisierend auf die Beiträge, kann aber zu einer Senkung des Rentenniveaus führen, also zu langsameren Steigerungen gegenüber dem Lohnniveau. Keinesfalls würde er allerdings zu einer absoluten Rentenkürzung führen, wahrscheinlich wird die Rentenentwicklung dauerhaft auch höher als die Inflationsrate liegen.

Haltelinie und Nachhaltigkeitsfaktor stehen im Widerspruch zueinander. Die eine zielt auf die Bindung der Renten an die Lohnentwicklung, der andere soll die Beitragshöhe stabilisieren.

Diese Widerspruch soll einerseits dadurch aufgelöst werden, dass die Ansprüche aus der Prämienrente mit in die Berechnung des Rentenniveaus eingerechnet werden. Längerfristig (zwischen 2040 und 2050) soll auf diese Weise das Gesamtrentenniveau (von Umlage- und Kapitalrente) auf ein Niveau von 50 Prozent steigen.

Bis die Kapitaldeckung greift soll eine Übergangsregelung gelten. Für Menschen, die nach 2031 in Rente gehen (also für die Jahrgänge ab 1964) soll es einen sogenannten Übergangsfaktor geben. Ihre Renten werden aus Steuermitteln bezuschusst. Damit soll die Zeit überbrückt werden, bis die neu eingeführte kapitalgedeckte Rente ausreichend Erträge erwirtschaftet. Auf diese Weise will die Regierung verhindern, dass das Rentenniveau zu stark absinkt. Wer bereits vor 2031 in Rente geht, erhält diesen Übergangsfaktor nicht. 

Gesamtversorgungsniveau von 70 Prozent angestrebt

Die Kommission weist darauf hin, dass die gesetzliche Rente nicht die allein entscheidende Größe ist bei der Bewertung der Altersvorsorge. Menschen mit niedriger gesetzlicher Rente (1. Säule) seien nicht automatisch von Altersarmut bedroht. Die private Vorsorge (3. Säule) sowie Betriebsrenten (2. Säule) müssten mitgedacht werden. Ziel sollte sein, dass alle Alterseinkünfte zusammen genommen mindestens 70 Prozent des letzten Nettolohns ausmachten.

Sollen Minijobs abgeschafft oder stark eingeschränkt werden?

Laut Bild will die Kommission "die von Rentenbeiträgen befreiten Minijobs abschaffen. Künftig dürften nur noch Schüler jobben. Das Handelsblatt zitiert dpa, wonach beitragsfreie Minijobs nur noch für Schüler möglich sein. Das solle einen Anreiz bieten, die wöchentliche Arbeitszeit zu erhöhen.

Tatsächlich verhält es sich so, dass Minijobs bereit seit Anfang 2013 grundsätzlich rentenversicherungspflichtig sind, man sich aber bei Vertragsabschluss von dieser Pflicht befreien lassen kann, was vier von fünf Minijobbern auch tun. Ist der Arbeitgeber ein Unternehmen, so trägt es 15 der zurzeit 18,6 Prozent Rentenversicherungsbeitrag, es würde sich also zumeist lohnen, die fehlenden 3,6 Prozent zu bezahlen bzw. sich bei der Lohnabrechnung abziehen zu lassen. Gerade anders herum verhält es sich allerdings bei privaten Auftraggebern, die nur 5 Prozent Arbeitgeberanteil übernehmen müssen. 

Soll also die Befreiungsmöglichkeit von der Rentenversicherungspflicht abgeschafft werden, die Beiträge dann zwischen Arbeitgeber und Minijobber/innen gleich aufgeteilt werden? Oder sollen Minijobber auch Krankenversicherungsbeiträge bezahlen? Welcher Mindestverdienst bzw. -beitrag soll dann gelten? Oder sollen Minijobs generell nur noch für Schüler zugänglich sein, so dass der Großteil der sieben Millionen Minijobs vertraglich neu geregelt werden müssen? Wir sind gespannt darauf, was tatsächlich im Bericht der Rentenkommission steht!

Freibetrag für Rentner, die im Alter auf Grundsicherung angewiesen sind

Immer wieder wurden Rentenreformen damit begründet, Altersarmut verhindern zu wollen. Das Rentenniveau jedoch insgesamt zu erhöhen, auch für Rentner, die ohnehin gut vorgesorgt haben, ist extrem teuer – und führt zu immer höheren Beiträgen. Die Rentenkommission empfiehlt, Armut im Alter vorrangig mit steuerfinanzierter Grundsicherung (und nicht durch eine generelle Erhöhungen der Renten) zu bekämpfen.

Zugleich will sie, dass es sich lohnt, in die Rentenversicherung einzuzahlen, auch wenn man fürchten muss, später auf Grundsicherung angewiesen zu sein. Bisher ist dies nicht der Fall, weil die gesetzliche Renten in vielen Fällen zu 100% mit der Grunsicherung verrechnet wird. Man bekommt dann genau so viel Grundsicherung wie jemand, der überhaupt nie einbezahlt hat. Die Kommission schlägt vor, dass Betroffene künftig 20 bis 30 Prozent ihrer Rente anrechnungsfrei neben der Grundsicherung beziehen dürfen.

Keine verpflichtende Betriebsrente, Verwaltungskosten der DRV sollen reduziert werden

Jeder Arbeitgeber in Deutschland muss eine Betriebsrente anbieten. Längst nicht jeder Arbeitnehmer nutzt diese Möglichkeit, was auch mit den – trotz steuerlicher Vorteile - oft hohen Kosten der Versicherungs-Angebote zu tun hat. Die Kommission hat hier keine Änderung beschlossen.

Schließlich fordert die Kommission, die Strukturen der Deutschen Rentenversicherung (DRV) zu verschlanken und die Abläufe stärker zu digitalisieren, um Kosten zu sparen. Die Verwaltungskosten der Rentenversicherung belaufen sich auf 5,6 Milliarden Euro pro Jahr. Das sind 1,3 Prozent der Gesamtausgaben. Auch hier müsse man ansetzen, es bestünden erhebliche Einsparungspotenziale.

Hast du zusätzliche Informationen oder Fragen?

Wir freuen uns über deinen Kommentar, wenn du Fragen hast oder in einer Quelle zusätzliche Informationen gefunden hast - ganz besonders, wenn sie die Einbeziehung von Selbstständigen in die Rentenversicherung betreffen. Danke vorab und viel Spaß beim Diskutieren! 

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