Die geplante Rentenversicherungspflicht ist ebenso wie die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung für betroffene Selbstständige neben höheren Kosten mit viel bürokratischem Aufwand verbunden. Hier ein Vorschlag, wie zumindest dieser reduziert werden könnte.
Angestellte haben es einfach: Ihr Arbeitgeber führt Steuern, Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung ab und überweist das verbleibende Nettoeinkommen.
Bei Selbstständigen ist es etwas komplizierter...
Jede/r Gründer/in muss mit der steuerlichen Meldung beim Finanzamt das künftige jährliche Einkommen schätzen. Auf der Schätzung basierend werden Vorauszahlungen festgelegt. Im Rahmen der Einkommensteuererklärung muss er/sie dann basierend auf der Buchhaltung eine Gewinnermittlung erstellen.
Auf dieser Grundlage wird die tatsächlich zu zahlende Einkommensteuer (und ggf. der Solidaritätszuschlag) festgelegt und mit den Vorauszahlungen verrechnet. Zugleich wird die Höhe der zwischenzeitlichen und künftigen Vorauszahlungen angepasst, was zu Rückerstattungen oder auch zu Nachzahlungen in erheblichen führen kann. Nachzahlungen fallen dann an, wenn man mehr verdient hat, als erwartet – eigentlich erfreulich, sofern man dieses Geld nicht schon wieder investiert oder anderweitig verwendet hat. Solche Nachzahlungen bzw. das Warten auf Korrekturbescheide können angesichts der Höhe der Beträge für Selbstständige eine erhebliche psychologische Belastung darstellen.
Falls sich privat oder geschäftlich eine größere Änderung ergeben hat, zum Beispiel weil man einen Familienangehörigen pflegen muss und weniger Zeit zum Arbeiten hat oder weil ein wichtiger Kunde weggebrochen ist, kann man dem Finanzamt diese Änderungen mitteilen und darlegen, ab wann und in welcher Höhe man das künftige Einkommen schätzt. Falls der Beamte die Argumentation nachvollziehen kann, kommt es zu einem neuen Bescheid mit entsprechenden Zahlungen. (Wir sprechen hier nur über die Einkommensteuer und ignorieren andere Verpflichtungen wie monatliche Umsatzsteuervorauszahlungen.)
Zwei Drittel der Selbstständigen haben den doppelten Aufwand
Wer – wie etwa zwei Drittel der Selbstständigen – freiwillig gesetzlich krankenversichert ist (insgesamt ca. 2,3 Millionen Betroffene), hat ziemlich denselben Aufwand wie mit dem Finanzamt noch einmal mit der Kranken- und Pflegeversicherung. An sie ist nach der anfänglichen Einkommensschätzung sofort nach Erhalt der jährliche Einkommensteuerbescheid zu senden – mit einem neuen Bescheid der Krankenversicherung, Nachzahlungen oder Erstattungen als Folge. Bei Änderungen der persönlichen oder geschäftlichen Verhältnisse ist die Änderung der Vorauszahlungen direkt mit der Krankenkasse zu verhandeln, wobei sich abweichende Einkommensschätzungen gegenüber dem Finanzamt ergeben können.
Immer häufiger: Dreifacher Aufwand
Aus dem doppelten wird ein dreifacher Aufwand, wenn man als Selbstständige/r dann auch noch gesetzlich oder freiwillig rentenversichert ist, was aktuell auf etwa 330.000 Selbstständige, also jeden zehnten zutrifft. Drei Viertel von diesen (knapp 250.000) werden einkommensabhängig bemessen, müssen also wie beim Finanzamt und der gesetzlichen Krankenversicherung Schätzungen abgeben, jährlich den Steuerbescheid einreichen und Korrekturen der Schätzungen separat mit der Rentenversicherung verhandeln.
Wenn die Empfehlungen der Rentenkommission umgesetzt werden sollten, werden es bald deutlich mehr sein, denn alle neu Gründenden sollen der Rentenversicherungspflicht unterliegen, zudem alle Bestandsselbstständigen, wobei diese jedoch ohne Angabe von Gründen aus der Pflicht herausoptieren können sollen.
(Natürlich dürfte ein Herausoptieren aus der Rentenversicherungspflicht für Bestandsselbstständige nur dann möglich sein, wenn sie nicht bisher schon rentenversicherungspflichtig sind. Dann kann es durch das Nebeneinander unterschiedlicher Regeln für unterschiedliche selbstständige Tätigkeiten noch komplizierter werden, wie wir in einem separaten Beitrag analysiert haben – dieser enthält ebenfalls konkrete Vorschläge zum Bürokratieabbau, zu denen uns deine Meinung interessiert.)
Die künftigen Rentenversicherungspflichtigen werden – wie zum Teil die jetzt schon rentenversicherten Selbstständigen – die Wahl zwischen Regelbeitrag und einkommensabhängiger Beitragsbemessung haben. Wir gehen davon aus, dass mehr als 50 Prozent von ihnen die einkommensabhängige Bemessung wählen werden.
Es geht immer noch komplizierter
Der Aufwand der Selbstständigen wird über die nächsten Jahren immer weiter zunehmen, dabei müssen sie jetzt schon bis zu einem Viertel ihrer Zeit zur Erledigung ihrer bürokratischen Pflichten aufwenden. Das Bundesarbeitsministerium hat im Rahmen eines geleakten Referentenentwurfs für "neue Selbstständige" einen Vorschlag gemacht, der für diese und ihre Auftraggeber einen noch höheren Aufwand – und deutlich höhere Beiträge – bedeuten würde, nämlich die Verbeitragung jedes einzelnen Auftrags nach Auftragswert durch den Auftraggeber.
Statt es immer komplizierter zu machen, sollten wir über Vereinfachungen nachdenken. Davon profitieren nicht nur die Selbstständigen, sondern auch die Verwaltung, die ansonsten durch immer mehr Stellen immer höhere Kosten verursacht, zu Lasten der Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes. Die folgenden drei Vorschläge bauen logisch aufeinander auf:
Vorschlag 1: Datenaustausch zwischen Finanzamt, Kranken- und Rentenversicherung
Ein nahe liegende (und in der Vergangenheit von Selbstständigenverbänden schon mehrfach vorgeschlagene) Vereinfachung besteht in einem Datenaustausch zwischen Finanzamt, Krankenversicherung und Rentenversicherung, soweit ein Steuerpflichtiger gesetzlich krankenversichert und/oder rentenversichert ist. Statt den Steuerbescheid selbst mit zeitlichem Verzug an die Sozialversicherungen weiterleiten zu müssen, würde dieser automatisch mit den zuständigen Stellen bei den Sozialversicherungen geteilt. Diese könnten automatisiert die daraus folgenden Berechnungen anstellen und ihren eigenen Bescheid versenden. Womöglich sogar auf elektronischem Weg?
Da nicht der ganze Einkommensteuerbescheid, sondern nur die zur Berechnung nötigen Zahlen weitergegeben würden (davon gehen wir angesichts des geltenden Prinzips der Datensparsamkeit aus), hätte dies sogar datenschutzrechtliche Vorteile gegenüber dem sonst verpflichtenden Versand des gesamten Einkommensteuerbescheids.
Ein Nachteil könnte darin bestehen, dass man als Selbstständige/r anders als bisher den Weiterversand des Einkommensteuerbescheids nicht verzögern könnte, zum Beispiel wenn dessen Ergebnis nicht korrekt ist und man Korrekturen verlangen möchte. Durch den Datenaustausch käme es ggf. schneller zu Nachzahlungsforderungen.
Vorschlag 2: Einheitlicher Ansprechpartner, zum Beispiel für Korrektur von Einkommensschätzungen
Statt bei wirtschaftlichen oder geschäftlichen Veränderungen mit drei Stellen parallel zu verhandeln, die ggf. voneinander abweichende Nachweise fordern, deren Bearbeitung ganz unterschiedlich lange dauert und die zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen: Wäre es nicht besser, einen einheitlichen Ansprechpartner zu haben, die eingetretenen Veränderung nur einmal erklären zu müssen, nur einmal Nachweise senden zu müssen? Und das Ergebnis, auf das man sich einigt, wird dann automatisch von der sie entscheidenden auch den anderen zuständigen Stellen mitgeteilt?
Längst nicht jeder Selbstständige ist von solchen plötzlichen Änderungen seines Einkommens betroffen. Wenn es aber dazu kommt, führen die bestehenden Prozesse – gerade in einer solchen Situation, in der man ohnehin zeitlich und psychich gefordert ist – zu erheblichen Belastungen, die durch einen einheitlichen Ansprechpartner deutlich reduziert werden könnten.
Ein Nachteil bei einheitlich getroffenen Entscheidungen könnte darin bestehen, dass man bei allem Ärger über einen strengen Finanzbeamten nicht darauf hoffen kann, dass wenigstens die Krankenversicherungsbeiträge durch den großzügigeren Sachbearbeiter bei der Krankenversicherung niedriger angesetzt werden. Das Risiko einer ungünstigen Entscheidung kann bei Umsetzung dieser Forderung nicht mehr diversifiziert werden.
Vorschlag 3: Einheitliche Berechnung und Bezahlung
Wenn man die beiden obigen Vorschläge konsequent weiterdenkt, ergibt sich der Wunsch (und die Idee) für eine noch weitergehende Vereinfachung. Statt dass drei Stellen Daten bzw. Entscheidungen austauschen und auf dieser Basis jeweils separat Bescheide berechnen, versenden und das Inkasso für die entsprechenden Steuern und Beiträge betreiben – was je nach Schuldner mit erheblichem Aufwand verbunden sein kann – wäre es doch sinnvoller, wenn es ein einheitliches Steuer- und Sozialabgaben-Konto für Selbstständige gäbe!
Angenommen das Finanzamt wäre der einheitliche Ansprechpartner, dann könnte es zusammen mit dem Steuerbescheid auch gleich die Berechnung der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungsbeiträge vornehmen und versenden. Der Selbstständige würde einen statt drei Brief erhalten und könnte nach der Prüfung im Idealfall alle Verpflichtungen mit einer einzigen Überweisung (oder Lastschrift) erfüllen. Im Fall von Zahlungsschwierigkeiten könnte er mit dem einheitlichen Ansprechpartner zum Beispiel beim Finanzamt eine Stundung und/oder Korrektur der Vorauszahlungen verhandeln. Bei Kranken- und Rentenversicherung würde sehr viel Aufwand entfallen.
Sicherlich gibt es viele Selbstständige, die lieber eine/n Mitarbeiter/in der Krankenkasse als einheitlichen Ansprechpartner hätten, denn anders als bei Finanzämtern und Renteversicherung besteht zwischen den gesetzlichen Krankenkassen Wettbewerb. Man kann zu einer anderen wechseln was die Verhandlungsposition ihr gegenüber stärkt. Zugleich liegt vielen Krankenkassen daran, dass ihre Versicherten positive Erfahrungen mit ihnen machen und dafür kann jeder Kundenkontakt – auch im Rahmen des Beitragseinzugs hilfreich sein.
Welchen Bürokratieabbau-Vorschlag favorisierst du?
Wir freuen uns über einen Kommentar von dir:
- Bist du selbst von dem oben beschriebenen Mehrachaufwand betroffen?
- Haben wir ihn richtig dargestellt – oder noch etwas übersehen?
- Welchen der drei Bürokratieabbau-Vorschläge favorisierst du?
- Wen hättest du am liebsten als einheitlichen Ansprechpartner: Finanzamt, Kranken- oder Rentenversicherung?
Wir sind gespannt auf deine Erfahrungen und deine Meinung!
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