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Lesetipp Faire Bezahlung Die geplante Ausweitung der Tarifpflicht droht Selbstständige zu benachteiligen

Nach Plänen der Bundesregierung sollen Unternehmen, die sich der Tarifbindung nicht unterwerfen, künftig bei öffentlichen Aufträgen des Bundes leer ausgehen. Doch wie können Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen dann noch Aufträge erhalten?

Gewerkschaften nutzen ihre Macht auch gerne einmal für Streiks. Selbstständige können das in den allermeisten Fällen nicht.

In ihrem Koalitionsvertrag haben SPD, Grüne und FDP angekündigt, die Tarifbindung zu stärken. Zu diesem Zweck soll eine Tariftreueregelung auf Bundesebene eingeführt werden. Der Bund darf demnach künftig Aufträge ab einer Summe von 10.000 Euro nur an Unternehmen vergeben, die sich an Tarifverträge halten. Bis zum Sommer will Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) das Tariftreuegesetz vom Bundestag beschließen lassen. 

Die Bundesregierung steht unter Druck: Eine neue EU-Richtlinie sieht vor, dass jedes EU-Mitgliedsland bis 2024 eine Tarifbindung von mindestens 80 Prozent erreichen soll. Andernfalls muss die Regierung einen nationalen Aktionsplan erstellen. Rückendeckung kommt vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). Dessen Vorsitzende Yasmin Fahimi (SPD) forderte wiederholt: "Keine Staatsknete mehr für Unternehmen, die sich der Sozialpartnerschaft in Form von Mitbestimmung und Tarifbindung entziehen."

Was bedeutet Tarifbindung überhaupt?

Ein Tarifvertrag ist ein Vertrag zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften – das kann entweder ein einzelner Arbeitgeber sein oder ein Arbeitgeberverband, in dem sich mehrere Arbeitgeber einer Branche zusammengeschlossen haben. In letzterem Fall spricht man dann von einem Branchentarifvertrag, welcher für einen bestimmten Wirtschaftszweig, wie zum Beispiel die Metall- und Elektroindustrie, geschlossen wird. Arbeitgeber sind dann an die Bedingungen des Tarifvertrags gebunden (sogenannte Tarifbindung). 

Tarifverträge regeln im Allgemeinen die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmer/innen und Arbeitgebern. Dazu gehören Arbeitsbedingungen wie etwa Löhne, Gehälter, Sonderzahlungen, Arbeitszeit und Urlaubsanspruch. Bei einem Tarifvertrag ist statt den einzelnen Arbeitnehmern immer die Gewerkschaft der Vertragspartner. Der Vorteil der Tarifbindung besteht für einen Arbeitgeber darin, dass die Kosten der Aushandlung der Beschäftigungsbedingungen sinken. Der Nachteil der Tarifbindung ist aus Arbeitgebersicht, dass Tarifverträge die wirtschaftliche Situation eines einzelnen Unternehmens nicht berücksichtigen können.

Tarifbindung ist rückläufig

Seit Jahren sinkt die Zahl der Arbeitnehmer/innen, die in einem tarifgebundenen Unternehmen arbeiten. Der Grund: Immer mehr Firmen entziehen sich der Pflicht zu Tariflöhnen, indem sie aus dem Arbeitgeberverband ihrer Branche austreten oder eine Mitgliedschaft ohne Tarifbindung wählen. 2019 arbeiteten 46 Prozent der Beschäftigten in Betrieben mit Branchentarifvertrag. 2010 waren es noch 56 Prozent. Das zeigen Daten des IAB-Betriebspanels, einer regelmäßigen Befragung von rund 16.000 Betrieben durch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung. 

„Der rückläufige Trend in der Branchentarifbindung setzt sich damit fort“, konstatiert Forscherin Susanne Kohaut (Details siehe Grafik). Und noch etwas lässt sich an den Zahlen des IAB ablesen: Der Anteil der Beschäftigten in tarifgebundenen Betrieben ist in Kleinstunternehmen (1-9 Beschäftigte) mit 22 Prozent am niedrigsten. Wie aber sollen bis 2024 diese Betriebe fast flächendeckend (mindestens 80 Prozent laut EU-Richtlinie) eine Tarifbindung einführen? 

Die Tarifbindung geht seit Jahren zurück – und entfernt sich immer mehr vom angestrebten EU-Ziel von 80 Prozent. 

Grundsätzlich gibt es drei Möglichkeiten, um als tarifgebunden zu gelten. Der Arbeitgeber (also auch Selbstständige mit wenigen Mitarbeitern) kann einem Branchenverband beitreten. Oder er kann mit einer Gewerkschaft einen sogenannten Haustarifvertrag abschließen. Oder der Arbeitgeber kann in die Arbeitsverträge eine Klausel aufnehmen, dass er künftig nach Tarif bezahlt. So weit, so einfach. Die Auswirkungen wären für viele Betriebe jedoch enorm. 

Solo-Selbstständige und kleine Unternehmen werden überfordert

Die aktuelle Debatte über eine Ausweitung der Tarifpflicht verläuft sehr einseitig, findet unter anderem der Verband der Bayerischen Wirtschaft vbw, dem auch der VGSD angehört. Denn die Gründe für die seit Jahren sinkende Tarifbindung sind vielfältig. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels ist es sehr fraglich, ob ein Unternehmen ohne Tarifvertrag tatsächlich viel schlechtere oder sogar Dumping-Löhne zahlt. Vielmehr dürfte bei den meisten Unternehmen aktuell eher ein Überbietungs- als ein Unterbietungswettbewerb herrschen.  

Enno Schad, Experte für Kollektive Arbeitsbedingungen beim Verband der Bayerischen Wirtschaft, sagt: "Wir lehnen den Ansatz ab, dass nur die Arbeitsbedingungen als 'gut' gelten, die in einem Tarifvertrag geregelt werden. Auch Arbeitgeber, die im Rahmen der bestehenden deutschen Gesetze und Verordnungen erfolgreich wirtschaften, sind 'gute' Arbeitgeber." Vor allem kleine und mittlere Unternehmen stelle die geplante Ausweitung der Tarifplicht betriebswirtschaftlich vor große Herausforderungen, so Schad. Beispiel: Ein Handwerksbetrieb bekommt drei von zehn Aufträgen aus öffentlicher Hand, die übrigen sieben aus der Privatwirtschaft. Er müsste dann abwägen, ob es sich für ihn rechnet, seine Angestellten nach Tarif zu bezahlen – oder künftig auf die öffentlichen Aufträge zu verzichten. Schad sieht deshalb die Gefahr, dass "kleine Unternehmen und Selbstständige aus dem Markt gedrängt werden". 

Das sagt der VGSD

"Das aktuelle Gesetzesvorhaben dreht sich im Kern wieder einmal darum, dass die SPD bestimmte Vergünstigungen nur tarifgebundenen Unternehmen zugänglich machen möchte. Abgesehen von der Frage, ob die Förderungen überhaupt sinnvoll sind, werden so Solo-Selbstständige und kleine Unternehmen ausgeschlossen", sagt VGSD-Vorstand Andreas Lutz. "Darüber hinaus drohen die geplanten Verschärfungen die Auftragsvergabe drastisch zu verkomplizieren, zu bürokratisieren und zu verteuern. Das EU-Ziel einer Tarifabdeckung von 80 Prozent - so viel wie nie seit Gründung der Bundesrepublik – ist zudem willkürlich gesetzt und nicht klar definiert."

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