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Ausreise statt Hilfe Gastronom verliert Aufenthaltsgenehmigung wegen Hartz IV Antrag in der Corona-Krise

Schon bald könnte die Bürokratie ein indisches Lokal in Deutschland schließen – der Wirt hatte die offiziellen Vorgaben zur Corona Hilfe befolgt

Am Mittwoch dieser Woche kündigten wir den VGSD-Talk "Strafverfahren statt Soforthilfe: Die Tochter einer Betroffenen berichtet von dem Weg durch die Instanzen" per Rundmail an. Als Reaktion darauf erreichte uns die E-Mail eines Mitglieds, deren Mandant – ein Gastronom indischer Nationalität – der politischen Empfehlung gefolgt ist, während der Corona-Krise Hartz IV beantragt und nun seine Aufenthaltsgenehmigung verloren hat. Barbara Rietzsch, Immigration Consultant, schildert seine Geschichte:

Ein Kunde mit indischer Nationalität führt seit 2016 ein indisches Restaurant im Raum Wiesbaden, das bis zum Beginn der Corona Pandemie recht gut gelaufen ist. Aufgrund der Schließung im Zuge der Coronaverordnung, musste auch er – ohne weitere Einnahmen – für die dennoch weiterlaufenden Kosten seine noch nicht allzu üppigen Rücklagen aufbrauchen. 

„Damit niemand ins Bodenlose fällt, haben wir zusätzlich zu den Wirtschaftshilfen für Selbstständige den Zugang in die Grundsicherung massiv vereinfacht“ – Bundesarbeitsminister Hubertus Heil im November 2020 gegenüber dem RND.

Als die Rücklagen aufgebraucht sind und der Gastronom den Lebensunterhalt für sich und seine Familie nicht mehr weitere finanzieren kann, beantrag er auf Anraten seines Steuerberaters Hartz IV. Immer wieder verwies die Politik auf diese Möglichkeit und vereinfachte deren Zugang.

Ausreise statt Hilfe

Das Versprechen, mit den wirtschaftlichen Folgen der Geschäftsschließung nicht alleine gelassen zu werden, hat sich nun für den Gastronom zu einer nicht vorhersehbaren Falle entwickelt. Seine Aufenthalts­genehmigung wurde dieses Jahr nicht mehr verlängert – wegen des Bezugs von Hartz IV. Die so genannte „Fiktionsbescheinigung“ (befristeter Aufenthalt bis zur Entscheidung) gilt noch bis zum Januar 2022. Sie gilt aber im Geschäftsleben eben nicht als vollgültige Aufenthaltsgenehmigung, das heißt ein Kredit oder vielleicht sogar die Anmietung eines besser gelegenen Lokals sind ausgeschlossen, da für Banken und potenzielle Vermieter das Risiko natürlich zu groß ist, wenn der Betreffende eventuell bald ausreisen muss.

Ich habe für ihn bei der zuständigen Ausländerbehörde einen Antrag eingereicht, der jetzt bereits seit sechs Wochen „zur Bearbeitung und Entscheidung“ vor sich hindämmert.  Falls der Antrag abgelehnt wird und wir hier auch mit einem Widerspruch kein Glück haben, dann darf dieser Mann, der immerhin in Deutschland regulär Steuern gezahlt hat, samt seiner Familie zurück „nach Hause“ gehen – was im Klartext Ausweisung (!) bedeutet.

Behörden behindern unternehmerische Perspektive

Dies ist natürlich ein spezieller Fall, aber die Geschichte offenbart die Schwächen der Corona-Hilfen für Selbstständige und zeigt, wie Menschen an der Verwaltung verzweifeln, wenn deren Mitarbeiter nicht problemlösungsorientiert arbeiten sondern streng dem Protokoll folgen.

Ich kann mir vorstellen, dass die verhängnisvolle Verkettung von "Hilfe" und Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung  einige selbstständige Nicht-EU-Bürger betrifft. Das Bundesministerium des Inneren hat zu genau dieser Situation sogar die Ausländerbehörden angewiesen, hier großzügige positive Entscheidung zu treffen und den Aufenthalt auch bei Verlust des Arbeitsplatzes etc. zu verlängern. Diese Empfehlungen scheinen aber bei vielen Ausländerbehörden eher nicht gelesen zu werden.

Jetzt (im November 2021) steht aufgrund der mangelhaften öffentlichen Vorbereitung den Gastronomen wieder eine harte Zeit bevor. Wird das für die zuständige Ausländerbehörde Grund genug sein, mit einer klugen Entscheidung zu helfen?  

Bitte melde dich bei uns per Mail, wenn du eine ähnliche Erfahrung gemacht hast, damit wir unsere Kräfte bündeln können.

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