Ja, bspw. über die Familienversicherung der Ehefrau / Lebenspartners, wenn die entsprechenden Voraussetzungen nach § 10 SGB V gegeben sind. Oder durch Zunutzemachen des europäischen Sozialversicherungsrecht, siehe auch meine Antworten zu den ähnlichen Fragen anderer.
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Rückkehr in die GKV
2 Personen fragen sich das
Gibt es einen Weg, mit 57 wieder in die gesetzliche KV zu wechseln?
Ich bin verheiratet und arbeite zur Hälfte selbständig und zur Hälfte angerstellt.