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Wen betrifft die Altersvorsorgepflicht (AVP) nicht?

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Selbstständige, aber auch Angestellte, können mit der Basisrente die Versorgungslücke im Alter schließen, Steuervorteile nutzen und über Zusatzbausteine Lebensrisiken wie Erwerbs- und Berufsunfähigkeit absichern. Manche sind aber von dieser Pflicht ausgeshlossen. Mit welchen Anlagearten kann man voraussichtlich die AVP erfüllen?

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Vereinfacht könnte man sagen, dass die AVP jeden Selbstständigen betreffe, der nicht schon in der gesetzlichen Rentenversicherung oder in einem berufsständischen Versorgungswerk beziehungsweise der landwirtschaftlichen Alterskasse versicherungspflichtig sei, erklärt Herr Kesberger. Alle anderen können durch die gesetzliche Rentenversicherung oder durch eine private Altersvorsorge im Rahmen einer Basisrente die AVP erfüllen. Er erklärt weiter, dass es wünschenswert sei, noch eine Alternative zu haben, wie ein Altersvorsorgedepot. Ich habe versucht die Antwort des Experten kompakt zusammenzufassen, empfehle dir aber den Mitschnitt selbst anzuschauen oder anzuhören.

Zusammenfassung des VGSD-Werkstudententeams
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Ausführliche Antwort des Experten

Altersvorsorgepflicht
Rüruprente als Opt-out: Für wen lohnt sie sich, für wen nicht?

Mit Sven Kesberger

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