Die abschließende Prüfung bestand aus einem einstündigen schriftlichen Multiple-Choice-Test und einer einstündigen mündlichen Prüfung. Claudia Dietl beendete den schriftlichen Teil bereits nach 45 Minuten, an dem Punkt, an dem sie spürte: „Besser wird’s nicht.“ Nach einer kurzen Pause folgte die mündliche Prüfung, die bereits nach einer halben Stunde beendet war.
Das offizielle Ergebnis kam Ende Juli, rund drei Monate nach der Prüfung im April. Es war ein erfreuliches: Note 3+ in der schriftlichen, Note 1– in der mündlichen Prüfung, iinsgesamt also eine glatte 2. Damit hatte Claudia nicht nur knapp bestanden, sondern bewiesen, dass ihre Vorbereitung ausgereicht hatte.
Juristisch gesehen endete das Verfahren ohne ein Urteil. Das Gericht stellte kein Urteil aus, weil das Finanzamt ihr nach bestandener Prüfung letztlich gab, was sie wollte, ihre Anerkennung als betriebswirtschaftliche Beraterin. Vom Gericht selbst erhielt sie nie ein offizielles Schreiben. Dafür aber eine Flut an Briefen vom Finanzamt, teils widersprüchlich, teils mehrfach Aufhebungsbescheide über Jahre hinweg.
Der Abschluss war ernüchternd und triumphal zugleich. Sie hätte gern einen Präzedenzfall geschaffen, aber ohne Urteil bleibt ihr Fall Einzelfall. Und sie ging noch einen Schritt weiter: Sie beauftragte ihren Anwalt, die Kosten des Verfahrens zurückzufordern, ganz nach dem Motto: „The winner takes it all.“
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