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Wie gehe ich vor, nachdem ich die erste Abmahnung verschickt habe?

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Manche Kunden zahlen nicht sofort ihre Rechnung. Nun hat der Selbstständige die Möglichkeit eine Abmahnung zu verschicken und den Kunden darauf hinzuweisen. Wie gehe ich vor?

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1 Antwort

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Wenn die Mahnung verschickt wurde, weiß der Schuldner, dass er in Verzug ist. Eine Frist kann zusätzlich noch hinzugefügt werden. Die Zahlung wird in den darauffolgenden sieben Tagen erwartet, erzählt Dr. Lüke. Falls eine zweite Mahnung geschrieben wird, kann optional mit gerichtlichen Schritten gedroht werden. Einen weiteren Schritt müsse man aber nicht unternehmen, sagt er. Der Mahnbescheid kann sofort beantragt werden oder man klagt. Ich habe versucht die Antwort der Expertin kompakt zusammenzufassen, empfehle dir aber den Mitschnitt selbst anzuschauen oder anzuhören.

Zusammenfassung des VGSD-Werkstudententeams
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Ausführliche Antwort des Experten

Mahnwesen
Was tun, wenn ein Kunde nicht zahlt?

Mit Stephan Lüke

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