Du kannst deine Versicherungspflicht bei der KSK feststellen lassen, indem du deine künstlerischen oder publizistischen Tätigkeiten möglichst plausibel beschreibst. Lege am besten direkt Rechnungen und Angebote bei, damit die KSK nachvollziehen kann, womit du dein Geld verdienst. Du solltest Geduld mitbringen, da die Bearbeitung relativ lange dauern kann.
Die KSK bietet inzwischen auch Online-Sprechstunden an, bei denen du möglicherweise anonym Fragen stellen kannst.
Wenn dein Antrag abgelehnt wird, kannst du Widerspruch einlegen. Ein Widerspruchsausschuss prüft den Fall erneut. Darin sitzen Vertreter der KSK, der Versicherten und der Abgabepflichtigen. Durch ihre Erfahrungen aus unterschiedlichen Branchen können sie die Frage, ob eine Tätigkeit künstlerisch ist, aus verschiedenen Perspektiven beurteilen.
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