Claudia Dietl hatte das große Glück, mit Dr. Grunewald einen fairen und engagierten Anwalt an ihrer Seite zu haben. Er vereinbarte von Anfang an eine Pauschale von 2.500Euro für das gesamte Verfahren durch alle Instanzen des Finanzgerichts, das ohnehin nur über zwei Instanzen verfügt. Diese Summe zahlte sie sofort, was ihr im laufenden Verfahren finanzielle Sicherheit gab, da keine weiteren Anwaltskosten mehr anfielen.
Sie hielt jedoch auch ihr eigenes Versprechen: Für den erfolgreichen Ausgang zahlte sie dem Anwalt am Ende freiwillig mehr. Insgesamt beliefen sich ihre Anwaltskosten dann auf rund 3.500Euro, inklusive Fahrtkosten. Die Gerichtskosten lagen mit etwa 500Euro vergleichsweise niedrig, da sich diese nach dem Streitwert richten, und dieser war aufgrund der Beschränkung auf zwei Jahre Gewerbesteuer gering.
Insgesamt lagen die Ausgaben also bei etwa 4.000Euro. Diese forderte Claudia Dietl nach dem erfolgreichen Abschluss des Verfahrens zurück. Sie bekam allerdings nur zwei Drittel erstattet. Denn anders als im Zivilrecht, wo im Erfolgsfall meist 100Prozent der Kosten ersetzt werden, gilt im Verwaltungs- und Finanzrecht: „Man bekommt nicht alles zurück.“
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