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Gemeinsame Studie zu Krankenversicherungs-Mindestbeiträgen in Berlin vor Fachpolitikern vorgestellt

Erstmals hat der VGSD im Februar – zusammen mit BDD und BDÜ – die Erstellung eines wissenschaftlichen Gutachtens beauftragt.

Gemeinsam mit den anderen Verbänden haben wir erste Ergebnisse der Studie im Rahmen von zwei Veranstaltungen in Berlin vorgestellt: Eine am Donnerstagnachmittag und eine Zweite – in Form eines parlamentarischen Frühstücks – am Freitagmorgen letzter Woche.

Veranstaltungsort war Habels Weinkontor, zusammen mit der parlamentarischen Gesellschaft eine der am häufigsten genutzten Locations für solche Anlässe.

Inhaltlich ging es um das Thema, das bei der Befragung unserer Mitglieder seit Gründung des VGSD stets an erster Stelle der wichtigsten Anliegen steht, nämlich die hohen Kranken- und Pflegeversicherungs-Mindestbeiträge für Selbstständige.

Einstündiges, dicht gepacktes Programm

Hauptredner war Professor Neubauer vom Institut für Gesundheitsökonomik, den wir mit der Studie beauftragt hatten.

BDD-Vorstandsmitglied Matthias Hickmann, im Hauptberuf Senior Vice President von Vorwerk, begrüßte die Teilnehmer, BDÜ-Vizepräsident Ralf Lemster bzw. (am 2. Tag) Politikberater Dr. Hubert Koch moderierten die Veranstaltung und VGSD-Vorstand Andreas Lutz fasste nach einer jeweils sehr lebendigen Diskussion die Ergebnisse in seinem Schlusswort zusammen.

PDF der Präsentation

Professor Neubauer wird auf Basis der gehaltenen Präsentation bis Ende Juli eine Lang- bzw. Textfassung der Studie erarbeiten. Unseren Vereinsmitgliedern dürfen wir die PDF der Präsentation schon jetzt zum Download zur Verfügung stellen:

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Drei Hürden für Selbstständige, die besonders Frauen treffen

Dass Selbstständige Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeitrag bezahlen, stellt die Studie dabei nicht infrage. Sie zeigt aber, dass diese vielfach auf ein höheres, gar nicht erzieltes Mindesteinkommen zu bezahlen sind, was dafür sorgt, dass häufig allein für die Kranken- und Pflegeversicherung schon bis zu 40 Prozent und mehr des Einkommens aufzuwenden sind. Die hohen Beiträge machen also aus fairen Honoraren häufig erst solche, die prekär sind.

Die zum Jahreswechsel beschlossene, gut gemeinte nachträgliche Beitragsfeststellung verschärft das Problem, weil sich so Jahre später herausstellen kann, dass man z. B. gar nicht kostenfrei oder nebenberuflich krankenversichert war, sondern einen hohen Mindestbeitrag schuldet.

Hinzu kommt eine systematisch höhere Bemessungsgrundlage, da anders als bei Angestellten alle Einkunftsarten verbeitragt werden. Zudem müssen Selbstständige auch auf den rechnerischen Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung Beiträge abführen, was für sich genommen schon zu einer um 20 % höheren Bemessungsgrundlage im Vergleich zu Angestellten führt.

Betroffen sind vor allem Teilzeit-Selbstständige. Sie machen einen Großteil der Selbstständigen aus. Die Studie zeigt, dass es sich dabei vor allem um Frauen handelt.

Betroffene Selbstständige würden mehr arbeiten, wenn sie fair verbeitragt werden

Das ist nicht nur ungerecht, sondern es hält Menschen davon ab, mehr zu arbeiten: 80 % bis 90 % der Selbstständigen mit einem Einkommen von bis zu ca. 4.000 Euro/Monat gaben an, bei Einführung einer einkommensabhängigen Verbeitragung mehr arbeiten zu wollen.

Prof. Neubauer zeigte auf, dass die Mindereinnahmen durch eine Absenkung der Mindestbeiträge für Selbstständige wahrscheinlich weitgehend durch Mehreinnahmen aufgrund höherer Erwerbstätigkeit ausgeglichen werden könnten. Hinzu kommt, dass dies auch zu höheren Steuereinnahmen und ggf. auch Rentenversicherungsbeiträgen führt.

Wie das möglich ist, zeigt das Beispiel von Familienversicherten: Sie erzielen einen Überschuss von bis zu 425 Euro und müssen dann Aufträge ablehnen, weil sie bei einem Verdienst von 426 Euro plötzlich gut 40 Prozents dieses Einkommens an die Kranken- und Pflegeversicherung abführen müssten.

Bei einer als fair wahrgenommenen Verbeitragung würden sie mehr arbeiten können und nicht nur auf den zusätzlichen Verdienst, sondern auch auf den bisher beitragsfreien Anteil Beiträge abführen, was zu deutlichen Beitragsmehreinnahmen führen würde.

GKV profitiert von Selbstständigen, zumal diese seltener Leistungen in Anspruch nehmen

Ganz nebenbei räumte Prof. Neubauer auch mit dem Vorurteil auf, Selbstständige verhielten sich unsolidarisch.

Das Gegenteil ist wahr: Kranken- und Pflegeversicherung erzielen mit den hauptberuflich Selbstständigen einen positiven Deckungsbeitrag von rund 4,2 Mrd. Euro.

Der tatsächliche Wert liegt noch einiges höher, wenn man einrechnet, dass Selbstständige weniger Leistungen in Anspruch nehmen als Angestellte, was durch die Befragung ebenfalls bestätigt werden konnte.

Fazit: Jetzt ist die richtige Zeit für eine Änderung

Fazit: Es ist höchste Zeit für die Angleichung der Mindestbemessungsgrößen an die von Angestellten. Das ist nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit und setzt Leistungsanreize, sondern ist auch Voraussetzung dafür, dass die Änderungen im Rahmen des HHVG (nachträgliche Festsetzung der Beitragshöhe) nicht zum Bumerang wird.

Pläne für die Einführung einer Altersvorsorge- oder Rentenversicherungspflicht können ohne vorherige Entlastung bei den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen nicht funktionieren.

Positives Echo und nächste Schritte

Die durch die Expertise neu in die Diskussion eingeführten Argumente und konkreten Zahlen stießen auf überwiegend positives Echo bei den anwesenden Politikern.

Allerdings waren auch einige für uns wichtige Gesundheitspolitiker zwar angemeldet, aber verhindert gewesen.

Wir werden die nächsten Wochen nutzen, um Einzelgespräche mit Politikern zu führen und das Thema in den Köpfen voranzubringen. Da SPD, FDP, Grüne und Linke einer Absenkung positiv gegenüberstehen, gilt es vor allem, die Vertreter der CDU/CSU zu überzeugen.

Das Thema könnte nach der Bundestagswahl in den nächsten Koalitionsverhandlungen eine wichtige Rolle spielen.

Wir halten euch über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden!

Jetzt mitzeichnen: Mit unserer Petition setzen wir uns für faire Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ein. Es ist nicht einzusehen, dass Selbstständige deutlich mehr zahlen als Arbeitgeber und -nehmer zusammen. Eine Gesetzesverschärfung zum 1.1.18 macht eine Reform noch dringlicher.

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