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Update Fairer Mutterschutz für Selbstständige vor dem Petitionsausschuss Johanna Röh: "Ich spreche für die, die hochschwanger im Betrieb stehen müssen"

Johanna Röh (links) und ihre Begleiterin, Anwältin Angela Heinssen, vor dem Petitionsausschuss des Bundestags
Update, 27.09.2022

Rückenwind vom Petitionsausschuss des Bundestags

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Fairen Mutterschutz für alle - am gestrigen Montag konnte Johanna Röh, Tischlermeisterin und erfolgreiche Stimmensammlerin für die Petition "Gleiche Rechte im Mutterschutz für selbstständige Schwangere", ihre Forderungen vor dem Petitionsausschuss des Bundestags vorbringen. In ihrem Eingangsstatement verwies sie darauf, dass sie für die über 100.000 Menschen spreche, die die von ihr initiierte Petition gezeichnet haben - und vor allem für die, die hochschwanger im Betrieb stehen und in der Zeit des Wochenbetts ihr Geschäft weiterführen, um ihr Business nicht dicht machen oder sogar in die Insolvenz treiben zu müssen. Es könne nicht sein, dass man sich auch heute noch als selbstständig arbeitende Frau "zwischen Gesundheit, Betrieb und Wohlergehen des Kindes" entscheiden müsse.

Politiker bedanken sich für Petition

Ihre prägnanten wie emotionalen Worte kamen bei den anwesenden Politiker/innen und Vertreterinnen des Familien- und Wirtschaftsministeriums an. Die Politiker bedankten sich, dass Johanna neben ihrer Schwangerschaft die Petition auf den Weg gebracht und die Politik auf diesen Missstand aufmerksam gemacht habe. Sie sehen Handlungsbedarf. Die Ministeriumsvertreterinnen verdeutlichten, dass bereits an Lösungen gearbeitet werde und zeigten Stellen auf, an denen diesbezüglich Veränderungen geschehen müssten und könnten. Familien-Staatssekretärin Ekin Deligöz (Grüne) erklärte dabei, dass das Mutterschutzgesetz nicht für Selbstständige gelte, da es von Arbeitgebern fordere, Schutzzonen für Arbeitnehmerinnen zu schaffen. Schutzmöglichkeiten könnte es stattdessen über die privaten und gesetzlichen Krankenkassen geben, die aber auch begrenzt wären, sagte sie. Ein Blick auf die Landwirtschaft könne hier weiterhelfen, denn hier gebe es schon die Möglichkeit, landwirtschaftliche Betriebshilfe zu beantragen. Versicherungen tragen hier die Kosten für professionelle Ersatzkräfte - eine Möglichkeit, die laut Petentin Johanna auch in Handwerksbetrieben weiterhelfen würde, wenn Schwangere arbeitsunfähig sind.

Fraktionen vom Ernst der Lage überzeugt

Das Fazit aus der Sicht Johannas: "Wenn man zum jetzigen Zeitpunkt auch noch nichts mit Sicherheit zum Ausgang sagen kann, war es eindeutig, dass wir alle Fraktionen vom Ernst der Lage überzeugen konnten und davon, dass es eine zufriedenstellende Lösung braucht." Gepusht durch diesen Rückenwind aus dem Petitionsausschuss bleiben Johanna und ihr Unterstützerinnen-Team dran an der Sache, bis Fairness in Sachen Mutterschutz herrscht. Wir unterstützen sie sehr gerne darin.
Unter folgendem Link kannst du die Ausschusssitzung auch im Nachgang ansehen:

Link zum Videomitschnitt der Ausschuss-Sitzung (Johanna ist etwa ab 1:08 dran).

Update, 13.07.2022

Dank Topmodels und Instagram: Bundestagspetition "Gleiche Rechte im Mutterschutz für selbstständige Schwangere" wird zum viralen Hit und erhält 111.794 Unterschriften

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So konnte es nicht weitergehen: Johanna Röh setzt sich mit einer erfolgreichen Petition für fairen Mutterschutz auch für Selbstständige ein.

„Schwanger? Das tut uns leid!“: Mit Sätzen wie diesen auf Instagram-Bildern und einer beispiellosen Social-Media-Welle schafften es Johanna Röh und ihre Mitstreiterinnen vor zwei Tagen, die magische Grenze von 50.000 Unterschriften für ihre Petition "Gleiche Rechte im Mutterschutz für selbstständige Schwangere" zu knacken – und legten anschließend noch einen Endspurt hin, der sich gewaschen hat.

Innerhalb von nur zwei Tagen haben sie mit ihrer Forderung 70.000 Unterschriften für ihre epetition auf der Seite des deutschen Bundestages gesammelt. Insgesamt sind 111.794 Stimmen zusammen gekommen. Die Petition gehört damit zu den erfolgreichsten Bundestagspetitionen überhaupt. Das nötige Quorum, die "über 50.000 Stimmen", haben bisher nur 33 Petitionen erreicht, darunter die Petition des VGSD für eine faire Ausgestaltung der Corona-Hilfen vor zwei Jahren. Die Grenze zu überschreiten ist wichtig, denn es bedeutet, dass der Petent/die Petentin vor dem Petitionsausschuss des Bundestags angehört werden muss. Johanna wird daher in den kommenden Monaten einen wichtigen Termin in Berlin wahrnehmen dürfen.

Feministische Unterstützung im Netz

Als die Petition Anfang Mai erstellt wurde, haben wir Johanna sogleich unterstützt: Wir finden das Anliegen höchst wichtig und baten unsere Mitglieder, die Petition zu zeichnen. Das brachte - wie viele andere Initiativen Johannas auch - einen guten Anfangsschub, doch gereicht hatte es bis vor wenigen Tagen nicht, um über die 50.000-Grenze zu gelangen.

Als sich dies kurz vor Ende der Petitionsfrist abzeichnete, haben die Mitstreiterinnen begonnen, Prominente anzuschreiben, die in einer ähnlichen Lage steck(t)en: selbstständig und schwanger (gewesen) zu sein. Sie sollten nachfühlen können, so die Idee, wie es ist, schwanger zu sein, dadurch finanzielle Einbußen zu haben - und dadurch Sorgen, wie der Start als junge Familie gelingt.

"Wer nicht unterschreibt, hat ne Windel an."

Diese Idee zündete, der Aufruf zur Unterschrift ging auf Instagram viral: Marie Nasemann, politisch sehr engagiertes Model, die via „Germany’s next Topmodel“ bekannt wurde, postete etwa den Aufruf in einem Post und in ihrer Story. Dasselbe und ähnliches passierte bei anderen Influencerinnen: Topmodel Lena Gehrke teilte die Petition, Influencerin Toyah Diebel rief zur Teilnahme auf, und zahllose mehr posteten in ihren Storys und Beiträgen. Viele der Frauen fabrizierten hierfür eigene Bilder, verwendeten ihre eigenen Geschichten, die das Thema deutlich machten - und konnten so ihre Community bewegen, die Petition zu zeichnen. Dabei entstanden auch großartig coole Sprüche wie "Wer nicht unterschreibt, hat ne Windel an."

Auch das People-Magazin Glamour, sonst eher nicht bekannt für politische Berichterstattung, berichtet. Das alles führte dazu, dass in wenigen Stunden diese phänomenale Zahl von mehr als 111.794 Stimmen zusammen kam. Großartig, dass das Social-Network Instagram zeigte, dass es mehr kann als nur Rezepte und Mode zu zeigen. Wir gratulieren Johanna und ihren Mitstreiterinnen herzlich und freuen uns riesig, dass das wichtige Anliegen des fairen Mutterschutzes auch für Selbstständige auf die politische Agenda kommt und hoffentlich zur Selbstverständlichkeit wird.

Update, 22.06.2022

Bitte Bundestagspetition mitzeichnen: Unterstütze werdende Mütter für "Gleiche Rechte im Mutterschutz für selbstständige Schwangere"

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Schwanger und selbstständig sein – gleichzeitig? Nun, das ist mitunter eine Herausforderung, die an die Grenzen der Existenz gehen kann, wenn die werdende Mutter aus gesundheitlichen Gründen nicht weiter arbeiten kann. Denn: Für selbstständige Frauen gilt der finanziell abgesicherte Mutterschutz nicht, und etwa auch das Beschäftigungsverbot wird nur gegenüber Angestellten ausgesprochen – ohne dass sie finanzielle Einbußen befürchten müssen. Selbstständige indes müssen Ausfälle selbst tragen, wenn sie ihre Gesundheit und/oder die ihres Kindes schützen müssen. Tischlermeisterin Johanna Röh hat daher über Change.org in einer Petition 79.000 Stimmen für eine Reform des Mutterschutzgesetztes gesammelt – auch durch die Unterstützung unserer Mitglieder.

Inzwischen hat Johanna ihre Tochter zur Welt gebracht. Die Forderung bleibt aber bestehen - sie hat sie jetzt in Form einer Bundestagspetition bekräftigt. Das ist wichtig, denn der Petitionsausschuss des Bundestags muss sich nur mit Epetitionen des Bundestags beschäftigen – und auch das nur, wenn sie von mehr als 50.000 Menschen gezeichnet wurden. Die Stimmen auf der Plattform Change.org sind ein starkes Signal, müssen aber von der Politik nicht berücksichtigt werden.

Wir freuen uns daher, wenn du bis spätestens 12. Juli Johannas Forderung nach Gleichstellung Selbstständiger mit deiner Stimme unterstützt:

Beitrag, 07.04.2022

Werdende Mutter und Tischlermeisterin startet Petition: "Schwanger und selbstständig: Es braucht endlich eine Reform des Mutterschutzes!"

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Johanna Röh ist 34 Jahre alt, Tischlermeisterin – und im achten Monat schwanger. Nach ihren Gesellinnen-Jahren auf Wanderschaft hat sie mit gutem Erfolg eine eigene Werkstatt aufgebaut: Ihre Auftragsbücher sind voll. Arbeiten kann sie indes seit einigen Monaten nicht mehr so, wie sie gerne würde, denn Schwangerschaftsbeschwerden zwingen sie dazu, alles ruhig anzugehen.

Das ist fatal für ihre Selbstständigkeit: Dass sie körperlich nicht in der Lage ist, ihren Betrieb derzeit am Laufen zu halten, wäre ruinös für Johanna Röh, könnte sie sich nicht auf die finanzielle Unterstützung durch eine Stiftung und durch ihren Ehemann verlassen. "Ich selbst könnte mich derzeit weder selbst ernähren noch die Fixkosten des Betriebes stemmen", sagt sie.

Im Gespräch mit dem VGSD erzählte sie, warum die fehlenden staatlichen Hilfen für schwangere Selbstständige der Geschlechtergerechtigkeit im Wege steht, den Fachkräftemangel befeuert – und warum sie für sich und alle werdenden Mütter, die selbstständig arbeiten, die Petition "Schwanger und selbstständig: Es braucht endlich eine Reform des Mutterschutzes!" auf Change.org gestartet hat, die sich unter anderem an Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck wendet. Weiter unten sind in einem eigenen Kasten einige Begrifflichkeiten zum Thema erklärt.

VGSD: Herzlichen Glückwunsch, Johanna, du bekommst ein Baby! Du kannst dich aber als selbstständige Tischlermeisterin nicht so richtig in den Mutterschutz zurückziehen. Warum ist das - im Vergleich zu angestellten werdenden Müttern - so schwierig?

Johanna Röh: Als Unternehmerin trage ich auch während des Mutterschutzes die volle Verantwortung für den Betrieb. Das wäre kein Problem, wenn es eine Absicherung gäbe, die das Pausieren ermöglicht.  Aber: Die Fixkosten laufen für alle Selbstständigen weiter, und bei vielen deckt auch das Krankengeld den persönlichen Bedarf nicht. Vor allem Gründerinnen in investitionsintensiven Branchen haben es schwer, diese finanzielle Lücke über mehrere Monate zu schließen. In der Tischlerei hätte ich als Angestellte direkt ein Beschäftigungsverbot mit vollem Lohnausgleich bekommen. Als Selbstständige und Gründerin muss ich mir ausrechnen, ob ich es mir leisten kann, die während der Schwangerschaft gesundheitsgefährdenden Arbeiten weiter auszuführen - unabhängig davon, ob ich dazu überhaupt in der Lage wäre.

Viele Frauen müssen sich entscheiden: Selbstständigkeit oder Familie?

VGSD: Was, wenn sich Frauen nicht leisten können, den Betrieb zu pausieren?

Johanna Röh: Ich habe von Schwangeren gehört die ihre Betriebe schließen mussten, oder die gefährdende Arbeit eben bis zur Geburt und gleich wieder im Wochenbett ausführen mussten, da es ansonsten existenzbedrohend für sie geworden wäre. Andere Frauen haben sich wiederum gegen eine Familiengründung entschieden, weil sie keine Möglichkeit der Vereinbarkeit sahen. Das sind alles keine Einzelfälle, es betrifft potenziell jede Selbstständige, die schwanger werden möchte. Hier staatliche Unterstützung zu gewähren, ist auch eine Frage der Geschlechtergerechtigkeit, der Bekämpfung des Fachkräftemangels, der Gesundheitsversorgung und der Stärkung der Gründerinnen und Unternehmerinnen für eine starke, lokale Wirtschaft.

Petition: Fair bezahlter Mutterschutz - auch für Selbstständige

VGSD: Du hast daher eine Petition gestartet. Was forderst du konkret?

Johanna Röh: Eine Schwangerschaft darf auch für selbstständig tätige Frauen nicht zum beruflichen Nachteil werden – und daher fordere ich die Ausweitung der Ausgleichszahlungen für werdende Mütter auch an schwangere Selbständige bei Berufen, in denen Angestellte unter das Beschäftigungsverbot für Schwangere fallen würden.

Auch fordere ich voll bezahlten gesetzlichen Mutterschutz. Aktuell erhält eine Selbständige maximal 13 Euro pro Tag, was mit Blick auf die laufenden Kosten eines Betriebs nicht einmal ein „Tropfen auf den heißen Stein“ ist. In meinem Fall kostet mich allein die stillstehende Tischlerei fünf Mal so viel wie das Mutterschaftsgeld. Ich müsste also auf Rücklagen für den Betrieb und mich zurückgreifen, die ich als Gründerin aber oft nicht habe. Für den Betrieb gibt es noch nicht einmal eine Versicherungsmöglichkeit, wie zum Beispiel eine InhaberInnenausfallversicherung. Es wird also deutlich, dass ich mich noch nicht einmal privat für diesen Fall versichern könnte. Es braucht also eine umfassende, gesetzliche Lösung, wie sie im EU-Recht auch schon verankert ist. Die staatliche Unterstützung könnte in Form von finanziellen Zuschüssen geschehen – oder in Fällen, in denen das hilfreicher ist, in Form einer Betriebshilfe wie in der Landwirtschaft, die über die Sozialkassen finanziert werden. Diese könnte die Arbeiten der Schwangeren übernehmen.

Außerdem muss der Betrieb vor einer Insolvenz geschützt sein. Dabei geht es um eine Übernahme der Fixkosten für Betriebe, die schwangerschaftsbedingt und in der Zeit um die Geburt stillstehen müssen.

Bereits über 50.000 Stimmen gesammelt!

VGSD: Würde die Absicherung mit Krankentagegeld weiterhelfen?

Johanna Röh: Die Absicherung mit Krankentagegeld würde aufgrund der aktuellen Regelungen nicht ausreichen. Im Falle einer privaten oder gesetzlichen Krankentagegeldversicherung gibt es Karenzzeiten, die trotzdem Ausfälle verursachen. Außerdem werden die Beiträge mindestens auf der Basis der
Beitragsbemessungsgrundlage bezahlt - die Berechnungsgrundlage für das Krankengeld ist aber der Wegfall des Arbeitseinkommens. Die Differenz kann gerade für Gründerinnen, die viel investiert haben, enorm sein. Für eine Selbstständige, die ihr Arbeitseinkommen dadurch generiert, dass sie körperlich hart arbeitet, ist es außerdem nicht verständlich, dass sie so krank sein muss, dass sie nicht einmal mehr einen Bleistift halten kann, um anspruchsberechtigt zu sein.  Und dann gibt es noch die Fürsorgepflicht für Angestellte…

VGSD: Du hast für die Petition inzwischen mehr als 50.000 Stimmen gesammelt. Wie geht es nun weiter?

Johanna Röh: Meine Mitstreiterinnen und ich werden noch bis Ende April Unterschriften für diese Petition sammeln und diese dann an die AdressatInnen überreichen. Dazu gehören unter anderen Wirtschaftsminister Robert Habeck und Familienministerin Anne Spiegel. Je mehr Unterschriften wir bis dahin gesammelt haben, desto größer natürlich der Rückhalt für unsere Forderungen. Wir pochen auf Gespräche mit den EntscheidungsträgerInnen und eine Umsetzung durch die Politik. Andere Länder wie zum Beispiel Österreich haben bereits gezeigt, dass es umsetzbare Lösungen gibt.

Falls auch du dich über die Petition informieren und sie zeichnen möchtest, hast du unter folgendem Link Gelegenheit dazu: ZUR PETITION

Glossar

Mutterschutz

Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) gilt für Frauen, die zum Zeitpunkt ihrer Schwangerschaft angestellt sind. Es schützt schwangere Frauen sowie Mütter vor Kündigung und dient dem Schutz von Mutter und Kind vor Gefahren am Arbeitsplatz. Es bestimmt, dass (werdende) Mütter in einer Mutterschutzfrist insgesamt 14 Wochen – sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt – nicht beschäftigt werden dürfen. Das Mutterschaftsgeld sichert die angestellt beschäftigten Frauen in diesem Zeitraum finanziell ab.

Mutterschaftsgeld

Die Höhe des Mutterschaftsgeldes hängt vom durchschnittlichen Nettogehalt der letzten drei Monate vor Beginn der Schutzfrist ab. Bei gesetzlich Versicherten zahlt die Krankenkasse bis zu 13 Euro pro Tag. Der Arbeitgeber stockt diesen Betrag auf, bis die Summe dem Durchschnitts-Netto-Verdienst der vergangenen drei Monate entspricht.

Wer privat versichert ist, erhält etwas weniger als zuvor netto. Es gibt dann keinen Tagessatz von der Krankenkasse, sondern eine einmalige Zahlung vom Bundesversicherungsamt.  Der Arbeitgeber berechnet seinen Zuschuss aber so, als wäre die werdende Mutter gesetzlich versichert.

Als Selbstständige erhält man Mutterschaftsgeld, wenn man gesetzlich krankenversichert ist und Anspruch auf Krankengeld hat. Dann gibt es maximal 13 Euro Mutterschaftsgeld oder Krankengeld.

Beschäftigungsverbot – nur für Angestellte

Stuft der behandelnde Arzt die Gesundheit von Mutter oder Kind aufgrund des aktuellen Gesundheitszustands während der Schwangerschaft bei einer Weiterbeschäftigung als gefährdet ein, spricht er ein Beschäftigungsverbot aus. Er kann die Tätigkeiten ganz oder teilweise untersagen. Auch der Arbeitgeber kann aufgrund der Tätigkeitsbeschreibung ein Arbeitsverbot aussprechen.

Mutterschutzlohn

Kann eine angestellte, werdende Mutter wegen eines Beschäftigungsverbots ganz oder teilweise vor Beginn und nach Ende der Mutterschutzfrist nicht arbeiten, erhält sie mindestens ihren bisherigen Durchschnittsverdienst als Mutterschutzlohn. Diesen bekommt der Arbeitgeber von der Krankenkasse erstattet. Das gilt auch, wenn das Unternehmen die werdende Mutter auf einen anderen zumutbaren Arbeitsplatz umsetzt und sie ihre Tätigkeit wechseln muss.


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