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Update Das Gesetz gegen Abmahnmissbrauch passiert den Bundesrat

Missbräuchliche Massenabmahnungen sollen sich nicht mehr lohnen - das findet auch der Bundesrat: Heute hat er das "Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs" gebilligt. Wir sind damit dem Ziel, dem Geschäftsmodell Abmahnmissbrauch die Grundlage zu entziehen und Selbstständige vor den Folgen wettbewerbsschädlicher Abmahnungen zu schützen, ein gutes Stück näher gekommen.

Heute passierte das Gesetz gegen Abmahnmissbrauch den Bundesrat

Anlässlich dieses Termins heute hat das ZDF-Morgenmagazin mit VGSD-Mitglied Vera Dietrich gesprochen, die eine erfolgreiche Petition gegen missbräuchliche Abmahnungen auf den Weg gebracht hat. Dass das Gesetz in Kürze in Kraft treten wird, ist auch Veras großem Engagement zu verdanken. Hier geht es zum Beitrag im Morgenmagazin:

Update: Das Gesetz gegen Abmahnmissbrauch ist da

(Update vom 10. 09.20) Vor gut zwei Jahren hatte die Bundestagspetition unseres Mitglieds Vera Dietrich ein Gesetzgebungsverfahren initiiert, welches Abmahnungen aus Gewinninteresse durch unseriöse Anwaltskanzleien und Abmahnvereine ein Ende setzen soll. Gerade Kleinunternehmer sind die Zielgruppe von Abmahnmissbrauch, weil sie oft die finanziellen und personellen Ressourcen für einen Gerichtsprozess nicht aufbringen können und leichtfertig die von Abmahner geforderte Unterlassungserklärung unterzeichnen, die sie in eine Spirale von existenzgefährdenden Vertragsstrafen und weiteren Abmahnungen hineingeraten lässt.

Jetzt endlich hat der Bundestag das Gesetz verabschiedet, das bis zuletzt hart umkämpft war, da erhebliche finanzielle Interessen im Spiel sind. Es kann als ein Paradigmenwechsel im Wettbewerbsrecht bezeichnet werden, dass nun Abmahnmissbrauch nicht nur als seltener Ausnahmefall, sondern als regelungsbedürftige Tatsache anerkannt und bekämpft werden soll. Das Gesetz wird voraussichtlich Anfang Oktober den Bundesrat passieren und dann in Kürze in Kraft treten.

…nach einem langen Weg

Dass es zu diesem Gesetz gekommen ist, ist maßgeblich der Verdienst von Vera Dietrich, die fast drei Jahre lang unermüdlich daran gearbeitet hat, Öffentlichkeit und Politiker durch persönliche Ansprache und Presseberichte für das Thema zu sensibilisieren, die Interessen von Kleinunternehmern gegenüber dem Bundesjustizministerium und den Bundestagsfraktionen zu vertreten und andere Verbände hinter den von ihr zum Gesetzgebungsverfahrens erarbeiteten Stellungnahmen zu sammeln, um mehr politischen Druck zu erzeugen.

Über ihren persönlichen Abmahn-Fall als Kleinunternehmerin haben neben Printmedien auch Fernsehformate wie Frontal21, Plusminus und Spiegel-TV berichtet. Mit der letzten Stellungnahme, die von 20 Wirtschaftsverbänden unterstützt wurde, hat sie den Gesetzgeber nochmals auf Regelungslücken im Gesetzentwurf aufmerksam gemacht, die in den letzten Änderungen aber nur zum Teil beseitigt wurden.

Viele positive Neuerungen…

Das Gesetz will Abmahnmissbrauch eindämmen, indem die Anforderungen an die Abmahnberechtigung von Verbänden und Anwaltskanzleien erhöht und gleichzeitig die finanziellen Anreize für missbräuchliche Abmahnungen als Geschäftsmodell verringert werden. Diese Ziele sind mit der Novelle einerseits durch eine Reihe von Neuregelungen erfolgversprechend umgesetzt worden.

Andererseits bestehen jedoch Regelungslücken und rechtliche Schlupflöcher, insbesondere für Abmahnvereine, so dass eine endgültige Erfolgsbilanz der Gesetzesnovelle erst nach frühestens zwei Jahren möglich sein wird. Als positiv ist zu bewerten:

  • Die Anforderungen an die Transparenz, Rechtmäßigkeit und gerichtliche Durchsetzbarkeit von Abmahnungen werden deutlich erhöht. Es werden zudem Kriterien für eine Missbrauchsvermutung eingeführt, um den Gerichten eine bessere Handhabe gegen Missbrauch zu geben.
  • Vertragsstrafen bei unerheblichen (Bagatell-)Verstößen sollen künftig auf 1.000 Euro beschränkt werden.

    NEU: diese Regelung ist nun auf Unternehmen bis zu 100 Beschäftigte begrenzt.

    Bei allen anderen Verstößen werden Schwere und Schuldhaftigkeit des Verstoßes und eine Reihe weiterer Kriterien berücksichtigt. Dadurch wird die existenzielle Gefährdung durch Abmahnungen, insbesondere für Kleinunternehmer, verringert.

  • Gar keine Abmahnkosten und Vertragsstrafen dürfen von Mitbewerbern (bzw. den beteiligten Anwaltskanzleien) bei der erstmaligen Abmahnung von Verstößen gegen Informations- und Kennzeichnungspflichten (auf die der überwiegende Anteil missbräuchlicher Abmahnungen entfällt) geltend gemacht werden. Gleiches gilt bei DSGVO-Verstößen von kleinen Unternehmen und Vereinen ("notice-and-take down Verfahren").

    NEU: in letzter Minute wurden für diese Regelung unterschiedliche Unternehmensgrößen festgelegt: auf Abmahnkosten muss bei Unternehmen bis zu 250 Beschäftigten verzichtet werden, bei den Vertragsstrafen gilt eine Grenze von bis zu 100 Beschäftigten.

  • Mit dem Ziel, unseriöse Verbände aus dem Markt zu halten, müssen diese sich zukünftig als Voraussetzung für ihre Abmahnbefugnis als „qualifizierter Wirtschaftsverband“ der Prüfung und regelmäßigen Kontrolle des Bundesamtes für Justiz (BfJ) unterwerfen.

    NEU: Voraussetzung für die Abmahnbefugnis von Verbänden bleibt, wie in der letzten VGSD-Stellungnahme gefordert, dass ein konkretes Wettbewerbsverhältnis zwischen Abgemahntem und den Mitgliedern des abmahnenden Verbandes besteht.

  • Der fliegende Gerichtsstand wird für Verstösse im Internet und im elektronischen Geschäftsverkehr abgeschafft.

…aber auch Regelungslücken und Schlupflöcher

  • Im Gegensatz zu Mitbewerbern/ Anwaltskanzleien dürfen Verbände auch zukünftig weiterhin Verstöße gegen Informations- und Kennzeichnungspflichten sowie DSGVO-Verstöße bei kleinen Unternehmen bis zu 250 Mitarbeitern ungehemmt abmahnen. Und sie dürften - aufgrund der technischen Möglichkeiten - auch bei reduzierten Vertragsstrafen von 1.000 Euro nach wie vor ein finanzielles Interesse daran haben, Bagatellverstöße im Internet in Massen abzumahnen. Fachleute befürchten daher insbesondere im Hinblick auf die DSGVO, dass die Abmahner nur Rechtssicherheit abgewartet haben und es die befürchtete Abmahnwelle noch geben wird.
  • Unseriöse Abmahnvereine will man dadurch in den Griff bekommen, dass sich Verbände nun beim Bundesamt für Justiz (BfJ) um eine Abmahnbefugnis als „qualifizierter Wirtschaftsverband“ bewerben müssen und dessen regelmäßiger Kontrolle unterliegen. Dies ist theoretisch auch eine gute Idee. Leider sind die Voraussetzungen für die Qualifizierung der Verbände im Gesetz aber so weit gefasst, dass es fraglich ist, ob man alle schwarzen Schafe damit eliminieren kann. Außerdem soll die Kontrolle des BfJ lediglich auf der Grundlage von Selbstauskünften der Verbände zu ihrem Abmahnverhalten erfolgen und die Behörde verfügt faktisch über keine wirksamen Kontrollmöglichkeiten, um die Angaben der Verbände zu überprüfen. Um dieses Problem zu lösen, hatte Vera Dietrich mit Unterstützung von 20 Wirtschafts- und Berufsverbänden die Einführung eine Online-Melderegisters für Abmahnungen gefordert, das zwar interessiert zur Kenntnis genommen, aber leider nicht umgesetzt wurde.

Fazit: Wir warten ab und bleiben dran!

Ob das neue Gesetz Abmahnungen aus Gewinninteresse wirksam einzudämmen vermag, wird sich frühestens in zwei Jahren zeigen. Für die Registrierung von Wirtschaftsverbänden als abmahnbefugter Verband gilt allein eine Übergangsfrist von neun Monaten. Es wird viel davon abhängen, ob es dem BfJ gelingt, unseriösen Abmahnvereinen die Aufnahme in die Liste abmahnbefugter Verbände zu versagen und wirksame Kontrollmechanismen zu etablieren.

Offenbar hat das Bundesjustizministerium auch schon ein Forschungsvorhaben vergeben, um die Auswirkungen des Gesetzes zu evaluieren. Da es keine Daten zum Abmahngeschehen in Deutschland gibt (auch deshalb hatten wir ein Online-Melderegister gefordert), ist es jedoch eine spannende Frage, wie auf dieser Grundlage eine Evaluierung durchgeführt werden soll. Wir werden als Verband die Entwicklung beobachten und Euch informieren.

Update: Gesetz gegen Abmahn-Missbrauch wird endlich verabschiedet

(Update vom 17.07.20) Etwa zwei Jahre nachdem die erfolgreiche Bundestagspetition unseres Mitgliedes Vera Dietrich ein Gesetzgebungsvorhaben gegen Abmahn-Missbrauch angestoßen hatte, haben sich die Regierungsfraktionen endlich über die Verabschiedung des "Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs" verständigt.

Das Gesetz soll nun in der ersten Sitzungswoche nach der Sommerpause vom Bundestag verabschiedet werden. Der bereits vor einem Jahr vorgelegte Regierungsentwurf sieht einige sinnvolle Maßnahmen vor, um Abmahnungen als Geschäftsmodell durch Abmahnvereine und Anwaltskanzleien zukünftig zu unterbinden.

Diese sollen, wie in der Petition gefordert, die Anforderungen an die Abmahnberechtigung erhöhen und gleichzeitig die finanziellen Anreize für Missbrauch verringern.

Einige wichtige Neuerungen sind:

  • Die Anforderungen an die Transparenz, Rechtmäßigkeit und gerichtliche Durchsetzbarkeit von Abmahnungen werden deutlich erhöht. Es werden zudem Kriterien für eine Missbrauchsvermutung eingeführt, um den Gerichten eine Handhabe zu geben.
  • Vertragsstrafen bei unerheblichen Verstößen sollen künftig auf 1.000 Euro beschränkt werden. Bei allen anderen Verstößen werden Schwere und Schuldhaftigkeit des Verstoßes und eine Reihe weiterer Kriterien berücksichtigt.
  • Gar keine Abmahnkosten und Vertragsstrafen dürfen von Mitbewerbern (bzw. den beteiligten Anwaltskanzleien) bei der erstmaligen Abmahnung von Verstößen gegen Informations- und Kennzeichnungspflichten (auf die der überwiegende Anteil missbräuchlicher Abmahnungen entfällt) geltend gemacht werden. Gleiches gilt bei DSGVO-Verstößen von kleinen Unternehmen und Vereinen ("notice-and-take down Verfahren")
  • Abmahnvereine dürfen weiterhin alle Verstöße kostenpflichtig abmahnen. Mit dem Ziel, unseriöse Verbände aus dem Markt zu halten, müssen sie sich jedoch zukünftig als Voraussetzung für ihre Abmahnbefugnis als "qualifizierter Wirtschaftsverband" der Prüfung und regelmäßigen Kontrolle des Bundesamtes für Justiz unterwerfen
  • Der fliegende Gerichtsstand wird abgeschafft

Jedoch weist der Gesetzentwurf aus unserer Sicht noch Defizite, insbesondere eine neu geschaffene Gesetzeslücke auf, die die bisher zwingende Voraussetzung eines konkreten Wettbewerbsverhältnisses zwischen den Mitgliedern eines abmahnenden Verbandes und dem Abgemahnten aufweicht.

Vera Dietrich hat daher in einer VGSD-Stellungnahme, die von insgesamt 20 Verbänden unterstützt wird, entsprechende Änderungen gefordert. Sie zielen darauf, die Möglichkeiten und finanziellen Anreize für missbräuchliche Abmahnungen durch Abmahnvereine weiter zu reduzieren und diese wirksamer zu kontrollieren.

Inwieweit diese Forderungen Eingang in das Gesetz gefunden haben, kann zur Zeit noch nicht beurteilt werden.

Update: 20 Verbände unterstützen unsere Stellungnahme zum Gesetzesentwurf gegen Abmahn-Missbrauch

Katarina Barley

(Update vom 31.08.18) Die Bundestagspetition von Vera Dietrich gegen Abmahnmissbrauch war erfolgreich: Sie hat dazu geführt, dass das Justizministerium innerhalb kürzester Zeit einen Gesetzesentwurf vorgelegt hat.

Der Missbrauch soll halbiert werden, das ist uns aber nicht ehrgeizig genug. Außerdem stellt der Gesetzentwurf klar, dass bestimmte DSGVO-Verstöße abgemahnt werden können, was wir ablehnen. Die staatliche Verfolgung durch die Landesbehörden muss ausreichen.

Vera Dietrich macht in der VGSD-Stellungnahme zum Gesetz, die von insgesamt 20 Verbänden unterstützt wird, umfangreiche Verbesserungsvorschläge. Sie zielen vor allem darauf, die finanziellen Anreize für missbräuchliche Abmahnungen zu reduzieren und sie besser zu kontrollieren. Die Stellungnahmen werden aktuell vom Ministerium gesichtet. Wir sind gespannt, ob sie zu einer Überarbeitung des Gesetzesentwurfs führen.

Nächster Schritt ist dann vermutlich die Anhörung im Justizausschuss, deren Termin aber noch nicht feststeht. Wenn ihr über wichtige Entwicklungen zum Thema auf dem Laufenden bleiben und Vera unterstützen wollt, dann schreibt ihr gerne unter abmahnmissbrauch@vgsd.de und bittet sie, euch auf ihren Info-Verteiler aufzunehmen.

Gesetzesentwurf gegen Abmahn-Missbrauch vorgelegt: DSGVO-Verstöße sollen abgemahnt werden können

(Beitrag vom 31.08.18) Wie das Handelsblatt berichtet, hat Bundesjustizministerin Katarina Barley einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der sich derzeit in der Ressortabstimmung (zwischen den Ministerien) befindet.

Die Zielsetzung ist in der Gesetzesbegründung wie folgt formuliert:

"Abmahnungen sollen im Interesse eines rechtsneutralen Wettbewerbs beziehungsweise der Durchsetzung von Verbraucherrecht erfolgen und nicht zur Generierung von Aufwendungsersatz und Vertragsstrafen genutzt werden."

Das Gesetz besteht aus einem ganzen Bündel aus Maßnahmen:

  • Klagebefugt sollen nur noch Mitbewerber sein, die "in nicht unerheblichem Maße ähnliche Waren und Dienstleistungen vertreiben oder nachfragen". Bisher genügte es den Gerichten, wenn ein "Fake shop" gegrüdet wurde, der gerade mal ein Exemplar der jeweiligen Produktkategorie führte.
  • Wirtschaftsverbände sind künftig klageberechtigt, wenn sie sich (vermutlich beim Bundesjustizministerium) in eine Liste "qualifizierter" Verbände haben eintragen lassen. Voraussetzung ist, dass sie mindestens 50 Mitgliedsunternehmen haben, die "Waren oder Dienstleistungen gleicher oder verwandter Art auf demselben Markt vertreiben". Auch dürfen die erhobenen Ansprüche aus Abmahnungen und Vertragsstrafe nicht vorwiegend darauf zielen, um für den Verband Einnahmen zu generieren.
  • Der Streitwert bei unerheblichen Verstößen soll künftig auf 1.000 Euro beschränkt werden.
  • Auch soll der fliegende Gerichtsstand abgeschafft werden, der es Abmahnern erlaubt, Gerichte auszuwählen, die möglichst weit vom Beklagten entfernt sind und als Abmahner-freundlich gelten.
  • Die Abmahner sollen zudem verpflichtet werden, nachvollziehbar und verständlich darzulegen, nach welchen Berechnungskriterien sie die Aufwands- und Schadensersatzansprüche berechnet haben.

DSGVO-Verstöße können trotz Gesetzesreform abgemahnt werden!

Enttäuschend: Den von uns und vielen anderen erhofften Schutz vor Abmahnungen bei Verletzungen der DSGVO enthält das Gesetz leider nicht. Gegen erhebliche DSGVO-Verstößen müssten Wettbewerber mit Abmahnungen vorgehen können, zitiert das Handelsblatt informierte Kreise.

Das können wir nicht nachvollziehen, denn in jedem Bundesland wachen bereits Landesämter für Datenschutz über die Einhaltung, nehmen Beschwerden auch von Wettbewerbern entgegen und verfügen über sehr umfangreiche Sanktionsmöglichkeiten.

Angesichts dessen war bisher unter Experten strittig, ob Abmahnungen gegen Datenschutz-Verstöße zulässig sind. Nun scheint das Gesetz solche Abmahnungen ausdrücklich zuzulassen, so dass es zu einer Mehrfachverfolgung durch Abmahner und Aufsichtsbehörden kommen kann.

Hier sollte der Gesetzgeber unseres Erachtens dringend noch nachbessern!

Union will Klarstellung, dass Abmahnungen bei DSGVO-Verstößen unzulässig sind

Nach unseren Informationen gibt es sowohl aus dem CDU-geführten Bundeswirtschaftsministerium als auch aus dem CSU-geführten Bundesinnenministerium sowie aus der Unionsfraktion Widerstand gegen den Vorschlag. Die Fachebene der Ministerien und die Unionspolitiker sind der Auffassung, dass Abmahnungen bei DSGVO-Verstößen schon jetzt unzulässig seien. Sie setzen sich für eine entsprechende Klarstellung im Gesetz ein. Das wird aber vom Bundesjustizministerium bislang verweigert. Hinter den Kulissen versuche man nun, das Ministerium zur Änderung des Referentenentwurfs zu bewegen, bevor dieser offiziell versandt wird.

Gesetz soll Missbrauch halbieren – reicht das?

Nicht berücksichtigt wurde offenbar auch ein Vorschlag, den viele Experten als besonders wirksam einschätzen, nämlich dass Vertragsstrafen bei Abmahnungen nur zugunsten des Staates oder wohltätiger Organisationen vereinbart werden können.

Die Zusammenfassung eines Verbandspapiers mit Vorschlägen zur  Bekämpfung des Abmahnmissbrauchs findest du hier, so dass du auch selbst einen Abgleich mit den Gesetzesinhalten – soweit bekannt – vornehmen kannst.

Das Ministerium wollte einen Weg finden, der berechtigte Abmahnungen weiterhin zulässt. Es schätzt laut Handelsblatt, dass durch das Gesetz 50 Prozent der missbräuchlichen Abmahnungen verhindert werden können. Das heißt im Umkehrschluss, dass man weiterhin wissentlich 50 Prozent missbräuchlicher Abmahnungen zulassen würde. Wenn das so wäre, wäre das Gesetz ein Fortschritt, aber nicht ausreichend.

Gesetzesentwurf ist maßgeblich Verdienst von Vera Dietrich

Sobald uns der Gesetzesentwurf vorliegt, wird Vera Dietrich ihn unter die Lupe nehmen und mit anderen Experten beraten, um dann eine Einschätzung dazu abzugeben. Ihr Maßstab wird sein, ob unseriöse Abmahnvereine ihr Geschäftsmodell mit wenigen Einschränkungen weiterbetreiben.

Dass es einen Gesetzesentwurf gibt, ist maßgeblich Veras Verdienst. Sie hatte im April eine vom VGSD und vielen anderen Verbänden unterstützte Bundestagpetition eingereicht, über die in den Medien breit berichtet wurde. Dazu trug auch bei, dass angesichts der Einführung der DSGVO eine große Abmahnwelle befürchtet wurde. Bereits wenige Wochen nach Petitionsende wurde Vera vom Petitionsausschuss des Bundestages eingeladen.

Ministerium war aufgefordert worden, bis 01.09.2018 Gesetzesentwurf vorzulegen

Der Bundesvorstand der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU griff das Thema früh auf und fasste einen Beschluss dazu. Der Rechtsausschuss des Bundestages forderte in der Folge das Justizministerium auf, bis zum 01.09.2018 einen Gesetzesentwurf vorzulegen. Das Bundeskabinett hatte sich noch kurz vor der Sommerpause mit dem Thema befasst. So schnell kann es gehen, wenn sich die Koalitionspartner über die Notwendigkeit einer Reform einig sind...

  • Eine ausführliche Chronologie der Entwicklung findest du hier.
  • Die Inhalte der Petition und die ursprünglichen Vorschläge zu einer Bekämpfung des Abmahnmissbrauchs findest du hier.
  • Wie man Abmahn-Missbrauch abstellen und sich selbst schützen kann, war auch Thema einer sehr informativen VGSD-Experten-Telko mit Dr. Carsten Föhlisch. Sehr empfehlenswert!

So bleibst du auf dem Laufenden

Beim VGSD hat Vera Dietrich die Arbeitsgruppe „Abmahnmissbrauch“ eingerichtet. Bitte schreibe an abmahnmissbrauch@vgsd.de und Vera informiert dich über von ihr geplante Aktivitäten und Unterstützungsbedarf, aber natürlich auch über gemeinsame Erfolge.

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