Selbstständige können Ausgaben wie etwa Anschaffung und Unterhalt ihres Pkw, Geschäftsessen, Geräte und sogar Ausgaben für private Vergnügen u.v.m., die Beamte und Angestellte voll finanzieren müssen, komplett von der Steuer absetzen und müssen solche Kosten sozusagen gar nicht tragen.
Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?
Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden