Zum Inhalt springen
Petition: Rentenpflicht für Selbstständige? – Nur mit Rechtssicherheit und fairen Beiträgen! Jetzt mitzeichnen!
Mitglied werden

Lesetipp Rechenbeispiel – Einzelunternehmer/in versus Arbeitnehmer/in Bei gleicher Arbeit 250 Euro weniger Netto für Selbstständige

Unser Rechenbeispiel zeigt, wie viel höhere Sozialabgaben Selbstständige im Vergleich zu Arbeitgebern und -nehmern bezahlen müssen und wie es dazu kommt. Mit der Rentenpflicht wird eine Reform der unfairen Beitragsbemessung unseres Erachtens unausweichlich.

Selbstständige bleibt 250 Euro/Monat weniger Netto bei gleicher Arbeitsleistung - ist das gerecht?

So sah die Gehaltsabrechnung eines bzw. einer ledigen Angestellten (Annahmen: 45 Jahre, keine Kinder, keine Kirchensteuer) mit 3.000 Euro brutto pro Monat im Jahr 2025 aus: 21,75 Prozent Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung (652,50 Euro) und ziemlich genau 10 Prozent Einkommensteuer (299,83 Euro). Resultierendes Netto: 2.047,67 Euro (vergleiche grün gefärbter Teil der Tabelle unten).

Was kostet ein Arbeitnehmer mit 3.000 Euro brutto den Arbeitgeber?

Der Arbeitgeberanteil zur Pflegeversicherung ist geringfügig niedriger als beim Arbeitnehmer, deshalb zahlt der Arbeitgeber insgesamt "nur" 21,15 Prozent Arbeitgeberanteil (634,50 Euro). Um das Rechenbeispiel nicht zu sehr zu verkomplizieren, sehen wir von sonstigen Lohnnebenkosten (Umlagen U1, U2, U3, gesetzliche Unfallversicherung) ab.

Bei gleicher Arbeit / Wertschöpfung bleiben Einzelunternehmer/innen rund 250 Euro weniger pro Monat als Angestellten mit vergleichbarem Einkommen.

Zählt man Arbeitnehmer-Brutto und Arbeitgeberanteil zusammen, kostet der Angestellte den Arbeitgeber 3.634,50 Euro pro Monat. Dafür hat sich der Begriff "Arbeitgeber-Brutto" eingebürgert.

So viel müssen Einzelunternehmer verdienen

Wie sieht nun ein fairer Vergleich mit Einzelunternehmer/innen aus, der unter Solo-Selbstständigen verbreitetsten Rechtsform? Selbstständige sind Arbeitgeber und -nehmer in einer Person. Sie müssen also alle Verpflichtungen alleine tragen, insbesondere den Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil. 

Deshalb ist das Arbeitgeber-Brutto (3.634,50 Euro), das den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung beinhaltet, der betriebswirtschaftlich korrekte Vergleichsmaßstab. So viel müssen vergleichbare Selbstständige als Gewinn erzielen. Das entspricht auch dem Leitgedanken eines fairen Wettbewerbs: Auch wenn auf dem Lohnzettel nur 3.000 Euro stehen, sollte der Arbeitnehmer letztlich doch mindestens 3.634,50 Euro erwirtschaften, damit der Arbeitgeber nicht draufzahlen muss. (Vergleiche zum Folgenden: orange gefärbter Teil der Tabelle oben).

Bei Einzelunternehmern ist nicht das Brutto, sondern der Gewinn Berechnungsgrundlage

Das Problem ist aber, dass es bei Selbstständigen kein Bruttogehalt (ohne rechnerischen Arbeitgeberanteil) in Höhe von 3.000 Euro gibt, auf den die Beiträge berechnet würden. Bei Einzelunternehmer/innen werden die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungsbeiträge auf den gut 20 Prozent höheren Gewinn (3.634,50 Euro) berechnet. Man zahlt nicht nur Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil (zusammen rund 43 Prozent), sondern diese 43 Prozent auf die gut 20 Prozent höhere Bemessungsgrundlage "Gewinn". 

Die Folge: Während Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammen 1.287,00 Euro Sozialbeiträge leisten, müssen Selbstständige 1.567,23 Euro pro Monat an Sozialversicherungsbeiträgen bezahlen, also 280,23 Euro mehr.

Hilf uns in unserem Kampf für faire Beiträge und unterstütze unsere Petition "Rentenpflicht für Selbstständige? – Nur mit Rechtssicherheit und fairen Beiträgen!"Jetzt mitzeichnen: openpetition.de/rentenpflicht

Nach Steuern verbleibt ein Nachteil von rund 250 Euro netto

"Aber das können die Selbstständigen doch alles von der Steuer absetzen," lautet ein Einwand, den man an dieser Stelle häufig hört. Und in der Tat können sie sehr viel höhere Sonderausgaben geltend machen, weil sie ja weit mehr als doppelt so hohe Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen. Das führt im Endergebnis dazu, dass sie pro Monat 33,33 Euro weniger Einkommensteuer bezahlen als Angestellte. 

Diese Steuerersparnis gleicht den Nachteil durch die 280,23 Euro höheren Sozialabgaben nur zu einem kleinen Teil aus: Unter dem Strich verbleibt ein um 246,90 Euro niedrigeres Nettoeinkommen bei Selbstständigen. Statt 2.047,67 Euro (Angestellte) bleiben Selbstständigen nur 1.800,47 Euro. Ihr Netto ist also 12,1 Prozent niedriger als das vergleichbarer Angestellter bzw. deren Netto 13,7 Prozent höher als das der Selbstständigen.

Auf diese "Vorteile" würden wir gerne verzichten

Den höheren Beiträgen stehen bei der Rentenversicherung später höhere Leistungen gegenüber, könnte man einwenden. Durch die unfaire Beitragsberechnung sind die Rentenbeiträge der Selbstständigen im Rechenbeispiel bei gleichem effektivem Verdienst 118 Euro höher. Auf diesen Vorteil würden die allermeisten Selbstständigen sicher gerne verzichten – ebenso wie auf die 33,33 Euro niedrigeren Steuern, wenn ihnen statt dessen bei vergleichbarem Einkommen gleich viel Netto verbliebe.

Bei einem Bruttoeinkommen von 3.000 Euro ist ein Unterschied von rund 250 Euro netto ein schmerzhafter Unterschied, der zum Beispiel darüber entscheiden kann, ob man sich ein Auto leisten kann oder nicht.

Vor allem ist dieser Unterschied zutiefst ungerecht und widerspricht dem aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz unseres Grundgesetzes abgeleiteten Prinzip der horizontalen Steuergerechtigkeit. Das meint das Prinzip, dass Menschen mit gleicher wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit gleich hohe Steuern zahlen sollten, was wir auch auf steuerähnliche Abgaben beziehen.

Einfach die Preise erhöhen?

Kann der Selbstständige im Gegensatz zum Angestellten nicht einfach seine Preise erhöhen, so dass er beim gleichen Netto landet? Hierzu müsste der Selbstständige im Beispielfall seine Preise um rund 20 Prozent erhöhen. Bei gleichem Netto läge sein Einkommen aus der Perspektive vieler Behörden dann bei etwa 140 Prozent des Arbeitnehmer-Brutto. An diesen ungleichen Einkommensbegriffen anknüpfende Leistungen wie ermäßigte Kita-Beiträge, BAföG, Wohngeld usw. bleiben Selbstständigen deshalb oft versagt, im Gegensatz zu Angestellten mit gleichem Nettoeinkommen.

Außerdem stehen Solo-Selbstständige im Wettbewerb zu Arbeitgebern. Wenn sie aufgrund systematisch höherer Sozialbeiträge höhere Kosten haben, werden sie im Wettbewerb gegenüber wirtschaftlich eigentlich Stärkeren systematisch benachteiligt.

In Wahrheit ist es noch schlimmer

Tatsächlich ist die Ungleichbehandlung in Wahrheit noch schlimmer, als das Rechenbeispiel es zeigt. In der Kranken- und Pflegeversicherung werden Selbstständige gegenüber Angestellten auf der Leistungsseite trotz höherer Beiträge oft benachteiligt. 

Vor allem aber sind ihre Beiträge oft noch weit höher als im Rechenbeispiel: Selbstständige gelten als "freiwillig Versicherte" und müssen anders als Angestellte auch auf Kapital- und Mieterlöse Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge (im Rechenbeispiel 21,7 Prozent) bezahlen – zusätzlich zu Kapitalertragsteuer und Soli. So lange sie als freiwillig versichert gelten, gilt das auch für einen Großteil der Einmalzahlungen aus Lebensversicherungen sowie Renten. Außerdem müssen sie die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge mindestens auf ein Einkommen von 1.318,33 Euro entrichten, auch wenn sie tatsächlich sehr viel weniger Gewinn erzielen. Würde man diese Aspekte in eine Musterrechnung einbeziehen, wäre der resultierende Unterschied beim Netto noch größer als im Beispiel oben.

Weitere Verschärfung durch Renten- und Gesundheitsreform

Bisher bestand die Möglichkeit, die sich aus dem Mindestbeitrag ergebende, extrem hohe prozentuale Belastung durch die Begrenzung auf eine geringfügige selbstständige Tätigkeit zu vermeiden, indem man sich kostenlos beim gesetzlich versicherten Partner mitversicherte. Diese Tür ("Familienversicherung") wird aber für einen Großteil der Betroffenen durch die Gesundheitsreform verschlossen werden.

Durch die geplante Rentenversicherungspflicht gewinnt die Ungleichbehandlung nun erheblich an Brisanz. Konnte man bisher als Selbstständige/r die überhöhten Krankenversicherungsbeiträge durch Einsparungen bei der Altersvorsorge – zu Lasten der späteren Rente – ausgleichen, wird dies künftig in diesem Einkommensbereich nicht mehr möglich sein. Mit der Rentenpflicht wird eine Reform der unfairen Beitragsbemessung deshalb unseres Erachtens unausweichlich.

Gründungsgeschehen in Deutschland in Gefahr – jetzt handeln!

Betroffen sind insbesondere diejenigen, die in den ersten drei Jahren nach der Gründung unter 2.000 Euro, danach unter 4.000 Euro Gewinn erzielen, weil sie die einkommensabhängige Bemessung wählen müssen. Dabei handelt es sich zu einem großen Teil um Selbstständige im Nebenerwerb, die inzwischen 70 Prozent der Gründungen ausmachen. Wir befürchten deshalb einen starken Rückgang des Gründungsgeschehens in Deutschland. 

Diese Entwicklung wollen wir verhindern mit unserer Petition "Rentenpflicht für Selbstständige? – Nur mit Rechtssicherheit und fairen Beiträgen!" – Jetzt mitzeichnen: openpetition.de/rentenpflicht

Nutze gerne die Kommentarfunktion, wenn du Fragen zu unserem Rechenbeispiel hast. Es ist uns wichtig, dass möglichst viele Leser/innen das Beispiel gut nachvollziehen und mit anderen teilen können. Nur so können wir Verbesserungen erreichen.

Neuester Hilfreichster Kontroversester
Kommentar schreiben
Abbrechen

Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?

Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden

Zum Seitenanfang

#

#
# #