In der heutigen Ausgabe des “Handelsblatt” kommt Bert Rürup zu Wort mit Vorschlägen, die vielen Selbstständigen noch weniger gefallen dürften, als die Pläne von Minsterin von der Leyen.
Laut Handelsblatt warnt der frühere Wirtschaftsweisen-Chef Rürup, der inzwischen in der MaschmeyerRürup AG Entscheider aus Finanzwirtschaft und Politik berät: “Ich halte es für einen Fehler, dass die Koalition noch nicht abgesicherten Selbstständigen die Wahl zwischen der Rentenversicherung oder einer vergleichbaren kapitalgedeckten Leibrente geben will.” Gemeint sind gesetzliche Rentenversicherung (GRV) einerseits und die nach Rürup selbst benannte private Basis- oder eben Rüruprente andererseits.
Die Wahlfreiheit wirke liberal, würde jedoch zu einer “Entmischung der Risiken zu Lasten der gesetzlichen Rentenversicherung” führen. Womöglich würden nur wirtschaftlich schwache und gesundheitlich eingeschränkte Selbstständige die gesetzliche Rente wählen, da dort auch das Risiko der Erwerbsminderung abgesichert ist und es im Todesfall Hinterbliebenenrente gäbe. (Meines Wissens kann allerdings auch bei einer Rürup-Rente der hinterbliebene Ehepartner begünstigt werden.)
Laut Handelsblatt empfiehlt Rürup Selbstständige generell zu Pflichtmitgliedern der Rentenversicherung zu machen. Es wäre klug, so wird Rürup zitiert, den Selbstständigen das Recht zur Nachversicherung einzuräumen. Dieses Recht hatte man den Selbstständigen schon einmal, nämlich im Rahmen der Rentenreform 1972 eingeräumt. In diesem Rahmen konnten die Selbstständigen 216 Monatsbeiträge zur Rentenversicherung (entspricht 18 Jahren) nachzahlen.
Möglicherweise orientiert sich Rürup auch an der bestehenden Regelung für Handwerker. Diese müssen 216 Monate lang in die GRV einzahlen, nach Erfüllung dieser Pflichtzeit können Sie sich auch privat versichern.
Die FDP ist strikt gegen eine Versicherungspflicht in der GRV und für ein Wahlrecht. In der CDU/CSU hat eine Versicherungspflicht dagegen viele Freunde, bei den anderen Parteien und Gewerkschaften ohnehin.
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