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Schäuble will Steuern auf Zinseinnahmen erhöhen

"Besser 25 Prozent von X, als 42 Prozent von nichts." Mit diesem Argument führte Finanzminister Peer Steinbrück zum 1. Januar 2009 die Abgeltungssteuer auf Zinsen und Dividenden (Kapitalertragsteuer) in Höhe von 25 Prozent ein. Zusammen mit dem Solidaritätszuschlag beträgt sie 26,375 Prozent. Wer einen geringeren persönlichen Steuersatz hat, erhält die Differenz im Rahmen der Einkommensteuererklärung zurück. Wer einen höheren persönlichen Steuersatz hat, spart die Differenz.

Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister der Finanzen

Dieser Steuervorteil ist SPD, Linken und Grünen schon lange ein Dorn im Auge. Finanzminister Wolfgang Schäuble hielt aber bisher an der Abschlagsteuer fest, denn die Formel von Peer Steinbrück galt weiter: Besser 25 Prozent als dass das Geld ins Ausland gebracht und gar nicht versteuert wird.

Steuerflucht unterbunden - jetzt können Steuern wieder steigen

Durch internationale Abkommen gegen Steuerflucht und den damit verbundenen Datenaustausch verliert dieses Argument an Gewicht. Die Kapitalertragssteuer kann besser durchgesetzt werden als früher und offenbar hätte – wie Spiegel online berichtet - Schäuble am liebsten sowohl für Zinsen als auch Dividenden die Steuer von 25 Prozent auf den persönlichen Steeuersatz erhöht. Dem steht jedoch entgegen, dass inzwischen die übrigen Unternehmenssteuern auf den Satz von 25 Prozent harmonisiert wurden, um einen Doppelbesteuerung zu verhindern. Eine Änderung hätte weitreichende gesetzgeberische Folgen.

Bei den Zinseinkünften ist das nicht so. Weshalb sie wohl schon bald wieder der regulären Besteuerung unterworfen werden sollen. Angesichts von Nullzinsen bringt das zwar kaum zusätzliche Spareinnahmen, es belastet aber auch die Sparer kaum – von daher ein günstiger Zeitpunkt zur Einführung.

Es wird noch schwieriger, positive Realzinsen zu erzielen

Mittel- und langfristig aber werden Zinspapiere und Spareinlagen als (Alters-)Vorsorgeinstrument durch eine solche Steuererhöhung deutlich weniger attraktiv: Durch die höhere Steuerbelastung geht bis zur Hälfte der Zinsen an den Fiskus und der Rest dürfte bestenfalls reichen, um den Preisanstieg auszugleichen. Selbstständige sind in besonderem Maße betroffen, weil sie häufiger privat vorsorgen und aufgrund der unsichereren Arbeitsauslastung einen größeren Liquiditätspuffer vorhalten müssen.

Ähnlich wie bei der kalten Progression, wo durch das steigende Preisniveau Einkommen und damit Steuerbelastung immer weiter ansteigen, sollte auch bei Spareinlagen und Zinspapieren der Effekt der Inflation stärker berücksichtigt werden.

Unter dem Strich eine Steuererhöhung

Zu bedenken ist auch, dass die Einführung der Abgeltungssteuer 2009 mit einer Verbreiterung der Bemessungsgrundlage verbunden war. Zuvor waren Kursgewinne (außerhalb der Spekulationsfrist) steuerfrei. Seitdem unterliegen auch die Kursgewinne der Abgeltungssteuer. Wir vermuten, dass es bezogen auf die Kursgewinne bei der Abgeltungssteuer von 25 Prozent bleiben soll, sicher sind wir aber nicht. (Wer weiß mehr?)

Wenn die Abgeltungssteuer für Zinseinnahmen abgeschafft wird, bleibt im Vergleich zu der Situation vor 2009 auch für steuerehrliche Bürger eine deutlich höhere Belastung.

Eure Meinung und weiterführende Informationen sind wie immer herzlich willkommen!

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