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Update SPD will Rentenversicherungspflicht mit Absenkung von KV-Mindestbeiträgen und Demografiereserve verbinden

Update: Das Papier wurde doch nicht beschlossen, die Abstimmung dazu vertagt (weitere Infos).

Laut Tagesspiegel will die SPD bei einer Klausur der Bundestagsfraktion am Freitag dieser Woche ein Papier mit folgenden Forderungen beschließen:

Dr. Marei Strack mit Andreas Lutz bei SPD-Veranstaltung (Screenshot)
  • Einführung einer Rentenversicherungspflicht für alle Selbstständigen, soweit sie nicht in einem berufsständischen Versorgungswerk pflichtversichert sind.
  • Geringere Mindestbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung, um die Selbstständigen finanziell an anderer Stelle zu entlasten.
  • Aufbau einer „echten Demografiereserve“, um Beiträge und Leistungen nach 2030 zu stabilisieren.
  • Ab einem bestimmten Alter (z.B. 50 Jahre) sollen sich Selbstständige von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen können (ähnlich wie dies aktuell bei Handwerkern - allerdings bereits nach 18 Jahren Beitragsdauer - der Fall ist).
  • Die Beiträge bzw. Vorauszahlungen zur Rentenversicherung sollen auf dem jeweils letzten Einkommensteuerbescheid basieren, also komplett einkommensabängig sein. (Bei Kranken- und Pflegeversicherungs-Beiträgen gilt diese Regelung bereits und führt dort aufgrund der schwankenden Gewinne von Selbstständigen immer wieder zu Liquiditäts-Problemen für diese.)
  • Für die Gründungsphase hält die SPD einen "zweckgebundenen Zuschuss zur Beitragszahlung" für sinnvoll.
  • Es soll aber „keine dauerhafte Bezuschussung der Beitragszahlungen aus öffentlichen Mitteln zum Ausgleich des fehlenden Arbeitgeberbeitrags“ geben, wie es bei der Künstlersozialkasse der Fall ist.

Jetzt mitzeichnen: Mit unserer Petition setzen wir uns für faire Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ein. Es ist nicht einzusehen, dass Selbstständige deutlich mehr zahlen als Arbeitgeber und -nehmer zusammen. Eine Gesetzesverschärfung zum 1.1.18 macht eine Reform noch dringlicher.


Die SPD hat das Problem der Krankenversicherungs-Mindestbeiträge verstanden

Wie hoch die Entlastung bei den Krankenversicherungs-Mindestbeiträgen ausfallen soll, geht aus der Meldung nicht hervor. Erfreulich ist, dass das Problem offenbar verstanden wurde:

„Durch die hohen Mindestbeiträge für die gesetzliche Krankenversicherung und die stark steigenden Beiträge für privat Versicherte bleibt kleinen Selbstständigen kein Geld mehr zur Altersvorsorge“ zitiert der Tagesspiegel das Beschlusspapier. Die Mindestbeiträge bedeuteten eine deutliche Schlechterstellung gegenüber abhängig Beschäftigten mit gleichem Einkommen.

Bei einem Workshop des BMAS und einem Dialogforum der SPD-Bundestagsfraktion im Mai hatten wir seitens des VGSD eindringlich auf die Problematik hingewiesen.

Werbevideo mit Bildern und O-Tönen des Dialogforums der SPD-Bundestagsfraktion, an dem wir zusammen mit anderen Selbstständigen-Verbänden im Mai 2016 teilgenommen haben

Bei unseren Wahlprüfsteinen 2013 hatte die SPD von einer Absenkung der Mindestbemessungsgröße auf 450 Euro gesprochen – wie es bei Angestellten der Fall ist. Es wird abzuwarten sein, ob es wirklich dabei bleibt. Wir gehen davon aus, dass die Absenkung auch für die Pflegeversicherungsbeiträge gefordert wird.

Keine Lösung in Bezug auf privat krankenversicherte Selbstständige

Keine Lösung genannt wurde in Bezug auf die privat krankenversicherten Selbstständigen, die von einer Absenkung der Mindestbeiträge nicht profitieren würden. Allerdings sieht die SPD die geforderten Änderungen ohnehin als Schritt „hin auf unser Ziel einer umfassenden Bürgerversicherung“. Mit Einführung einer Bürgerversicherung würden die privaten Krankenversicherungen abgeschafft.

Offen ist auch, wie die Absenkung der Mindestbeiträge gegenfinanziert werden soll. Die Bertelsmann-Stiftung hatte vor wenigen Wochen eine Absenkung der Mindestbeiträge gefordert und im Gegenzug die Einführung einer Versicherungspflicht für Selbstständige in der gesetzlichen Krankenversicherung vorgeschlagen, sofern sie unterhalb der Versicherungspflichtgrenze verdienen. Das sei beitragsneutral möglich. Die Zahl der privat versicherten Selbstständigen würden damit stark abnehmen, was zu Folgeproblemen bei den privaten Krankenversicherungen führen könnte.

Handwerkerregelung soll ausgeweitet werden

Verschiedene Vertreter der Deutschen Rentenvesicherung hatten in den letzten Monaten immer wieder eine Ausweitung der Handwerkerregelung auf die übrigen Selbstständigen gefordert bei gleichzeitiger Ausdehnung des Zeitraums in dem eine Pflichtmitgliedschaft besteht von bisher 18 auf 30 Jahre. Der Vorschlag, eine Befreiung von der Pflichtversicherung ab dem 50. Lebensjahr zu erlauben, würden eine Pflichtversicherung in den ersten 24 bis 34 Jahren bedeuten (wenn man von einem Beginn der Erwerbstätigkeit zwischen 16 und 26 Jahren ausgeht).

Details bleiben abzuwarten

Seitens des VGSD sind wir gespannt auf weitere Details, die vermutlich am Freitag bekannt werden. Wir sehen eine Rentenversicherungspflicht für Selbstständige weiterhin sehr kritisch, freuen uns aber, dass das Problem der KV-Mindestbeiträge ernst genommen wird. Die privat Krankenversicherten dürfen aber nicht vergessen werden.

Die vorgeschlagene Einführung einer Demographiereserve sehen wir grundsätzlich positiv, es kommt hier aber auf die Details an. Die Bemessung nach letztem Steuerbescheid halten wir in jedem Fall für zu wenig flexibel.

Sobald das SPD-Papier bekannt ist, werden wir natürlich darüber berichten und vertieft dazu Stellung nehmen.

Was haltet ihr von den SPD-Forderungen? Wir sind neugierig auf Eure Kommentare!

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