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Spezialgesetz zielt auf Werkverträge in der Fleischbranche

Nun kommt also doch ein Spezialgesetz, um den Missbrauch von Werkverträgen in der Fleischbranche einzudämmen. Spiegel Online meldet, dass der Bundestag der Regelung bereits zugestimmt hat. Allerdings muss der Bundesrat den Entwurf noch billigen.

Rinderviertel im Kühlhaus eines Schlachtbetriebs. Bildrechte: Fotolia – industrieblick.

Wie Firmen in vielen anderen Branchen beauftragen auch Unternehmen aus der Fleischindustrie Subunternehmer, die Arbeiter im Rahmen von Werkverträgen einsetzen. Das "Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft" nimmt jetzt die Großunternehmen in die Verantwortung für das Verhalten der Subunternehmer. Beispielsweise müssen die Arbeitszeiten Tag für Tag genau erfasst werden. Bei Verstößen drohen Geldbußen bis zu 50.000 Euro.

Sinnvoller Schutz vor Ausbeutung und Betrug

Soweit eine solche Regulierung schlecht bezahlte Beschäftigte vor Ausbeutung und Betrug schützt, ist sie sicherlich sinnvoll.

Dennoch ist an dem Gesetz einiges bemerkenswert:

  • Die Beschäftigung osteuropäischer Arbeiter ohne Sozialversicherung in der deutschen Fleischindustrie war Auslöser für die massive Verfolgung von Scheinselbstständigkeit. Die Folge war eine Verunsicherung von Auftraggebern, die viele gut bezahlte Freelancer hart getroffen hat.
  • Als Sigmar Gabriel noch Wirtschaftsminister war, hat er verkündet, das Problem sei gelöst.

Mit der jetzt beschlossenen "Lex Schlachthof" gelingt es hoffentlich, die staatlichen Schutzbemühungen auf die wirklich schutzbedürftigen Beschäftigten zu konzentrieren.

Immerhin entfiele ein Argument, auf breiter Front und mit allgemein gültigen Neuregelungen auch gegen gut bezahlte Selbstständige vorzugehen. Denn: Während manche Schlachthofarbeiter offenbar nicht einmal den Mindestlohn erhalten, erzielen viele qualifizierte Freelancer komfortable Stundensätze und können beispielsweise eine eigene Altersversorgung aufbauen. Konsequenterweise hat das Bundessozialgericht unlängst die Höhe des Honorars als Abgrenzungskriterium für tatsächliche Selbstständigkeit eingeführt.

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