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Statusfeststellung in der Schweiz Warum nicht so auch in Deutschland?

Politiker, die uns von den Segnungen einer Rentenversicherungspflicht für Selbstständige überzeugen möchten, verweisen gerne auf Österreich.

Dabei ist das dortige Rentenversicherungssystem nach allgemeiner Überzeugung nicht nachhaltig finanziert und obwohl alle einzahlen, gibt es dort noch immer – ähnlich wie in Deutschland - erhebliche Unsicherheit in Hinblick auf Scheinselbstständigkeit.

Michael E. Meier ist Assistent am Rechtswissenschaftlichen Institut der Universität Zürich und Autor zahlreicher Publikationen zum  Sozialversicherungsrecht der Schweiz

Wer nach Vorbildern für Deutschland sucht, sollte deshalb lieber in die Schweiz blicken.

So sagt Christian Ebner, Obmann der parteiunabhängigen Interessenvertretung für Unternehmer und Manager FreeMarkets.AT: „Die Schweiz hat Rechtssicherheit geschaffen und damit sowohl das Problem von Scheinselbstständigkeit einerseits, aber auch jenes der Zwangsanstellungen andererseits gelöst.“

Die folgenden Informationen über die Schweiz basieren auf einem Vortrag von Michael E. Meier von der Universität Zürich. Wer mehr erfahren möchte, hat nächste Woche dazu Gelegenheit: Meier ist als Experte zu Gast bei unserer Telko zum Thema „Niedrige Beiträge, sichere Altersvorsorge: Vorbild Schweiz?“

Rentenpflicht für Selbstständige, aber auch für Beamte – und eine Beitragslast von nur 6-9 Prozent

Auch in der Schweiz besteht – wie in Österreich - für Selbstständige eine Versicherungspflicht in der Kranken- und Rentenversicherung. Die Basis-Pensionsversicherung funktioniert wie die Deutsche Rentenversicherung (DRV) nach einem Umlagesystem. Allerdings beträgt der Beitragssatz nicht 18,7 Prozent, sondern bei Angestellten 10,3 Prozent (von Arbeitgeber und –nehmer je zur Hälfte getragen) und bei Selbstständigen zwischen 6 und 9 Prozent. Nebenberuflich Selbstständige zahlen den niedrigsten Satz (6 Prozent), hauptberufliche zahlen je nach Einkommen zwischen 7,5 und (ab ca. 50.000 CHF) 9,4 Prozent.

Zur Akzeptanz trägt erheblich bei, dass die Pflichtmitgliedschaft auch für Beamte gilt. Während die Altersrente aus dieser Säule auf ca. 2.300 CHF gedeckelt ist, sind es die Beiträge nicht. Großverdiener zahlen also sehr viel mehr ein, als sie je herausbekommen. Dem steht allerdings auch eine deutlich niedrigere Steuerlast gegenüber, als wir sie in Deutschland haben.

Pensionskassen bilden die zweite Säule der Altersvorsorge. Selbstständige können freiwillig einzahlen. Die Beiträge sind in vollem Umfang steuerlich absetzbar und werden nachgelagert besteuert. Zusätzlich können die Schweizer im Rahmen der dritten Säule privat vorsorgen.

Gesundheitskosten sind über ein System von 54 privaten Krankenversicherungen abgesichert. Die Beiträge variieren je nach Eigenanteil zwischen 240 und 400 Euro pro Monat. Der Versuch, die privaten Krankenversicherungen durch eine staatliche Einheitskasse zu ersetzen, wurde im September 2014 bei einer Abstimmung mit 62 Prozent der Stimmen abgelehnt.

Statusfeststellung: Ähnliche Kritierien, höheres Maß an Rechtssicherheit

Die Kriterien zur Abgrenzung von selbstständiger und unselbstständiger Tätigkeit sind in der Schweiz gar nicht so viel anders als in Deutschland. Allerdings unterscheidet sich das Verfahren – vor allem ist es sehr viel straffer organisiert. Dadurch bietet es höhere Rechtssicherheit. Rückwirkende Änderungen des Status kommen nur selten vor.

Die Statusfeststellung erfolgt ausschließlich durch eine sogenannte  Ausgleichskasse. Diese hat im Gegensatz zu unserer DRV kein starkes wirtschaftliches Eigeninteresse an einer Beurteilung in die eine oder andere Richtung.

Statt dessen nimmt sie im Rahmen eines kurzen und schlanken Verfahrens eine realistische und mit gesundem Menschenverstand nachvollziehbare Abgrenzung vor.

Die Ausgleichskasse prüft den Auftragnehmer, nicht einzelne Aufträge

Sie prüft nur den Auftragnehmer, nicht den Auftraggeber und es wird auch nicht jeder Auftrag einzeln geprüft, was in Deutschland zu widersprüchlichen Beurteilungen führen kann. Stattdessen nimmt sie eine globale Beurteilung vor, ob eine Person in Bezug auf eine bestimmte Tätigkeit eher die Kriterien der Selbstständigkeit erfüllt oder nicht. Beispiel: Ein Assistent der Universität Zürich, der extern Vorträge hält, ist einerseits  als Universitätsangestellter unselbstständig, zugleich aber hinsichtlich seiner Tätigkeit als Referent und Gutachter selbstständig.

Wer in der Schweiz selbstständig tätig werden möchte, meldet dies vor der Gründung. Er erhält innerhalb von zwei bis vier Wochen von der Ausgleichskasse einen Feststellungsbescheid. Sollte er mit diesem nicht einverstanden sein, kann er dagegen bei einem Verwaltungsgericht klagen.

Durch Nummer und Registereintrag nachweisbar, dass man echter Selbstständiger ist

Im Fall eines positiven Bescheids erhält er eine Nummer als Selbstständiger, die in ein öffentliches Register eingetragen wird. Ein Auftraggeber kann sich durch einen Blick ins Register davon überzeugen, dass der Auftragnehmer tatsächlich selbstständig ist und verfügt dann über Rechtssicherheit.

Sollte sich Inhalt oder Wesen der beruflichen Tätigkeit ändern, so muss dies der Selbstständige der Ausgleichkasse melden, die sodann eine neuerliche Beurteilung vornimmt. Die Ausgleichskasse überprüft auch stichprobenweise von sich aus, ob die Tätigkeit sich so stark geändert hat, dass eventuell keine Selbstständigkeit mehr vorliegt.

Rückwirkende Statusänderungen nur bei klarer Täuschungsabsicht

Rückwirkende Statusänderungen werden nur dann vorgenommen, wenn Sachverhalte falsch dargestellt wurden.

Es kommt öfter vor, dass die Ausgleichskasse zum Schluss gelangt, dass die Voraussetzungen für eine selbstständige Tätigkeit nicht mehr vorliegen (z.B. aufgrund einer lange andauernden Tätigkeit für nur einen Auftraggeber). In diesen Fällen erfolgt eine Statusänderung in Bezug auf die zukünftige berufliche Tätigkeit.

Es gilt das Prinzip der Verhältnismäßigkeit: Sollte jemand viele Jahre selbstständig gewesen sein und zum Beispiel gegen Ende seiner Karriere die Kriterien nicht mehr erfüllen, so wird ihm sein Status belassen.

Wer mehr erfahren möchte, hat nächste Woche dazu Gelegenheit: Meier ist als Experte zu Gast bei unserer Telko zum Thema „Niedrige Beiträge, sichere Altersvorsorge: Vorbild Schweiz?“

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