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Lesetipp Statusfeststellungsverfahren Trotz nicht ausgefüllten Fragebogens als selbstständig eingestuft

Den jährlichen Fragebogen zur Statusfeststellung plötzlich nicht mehr beantworten und dennoch als selbstständig eingestuft werden? Wir haben mit einem VGSD-Mitglied über ihre Geschichte gesprochen.  

Der ausgefüllte Fragebogen zur Statusfeststellung kann entweder über ein Online-Formular oder auf dem Postweg bei der Deutschen Rentenversicherung eingereicht werden.

Einen Fragebogen der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung (DRV) musste Petra S. (Name geändert) bisher noch nicht ausfüllen – nicht zuletzt, weil sie als Solo-Selbstständige seit 15 Jahren ein kommunales Kulturprogramm mit vertraglich fest vereinbarten Konditionen verantwortet. Doch das schützt sie nicht: Im November 2023 erhält sie überraschend Post von der Rentenversicherung und wird genau dazu aufgefordert.

"Ich wusste nicht, was sie von mir wollen“

Als Petra den Brief erhält, wendet sie sich direkt an die Clearingstelle der DRV, um den Grund des Verfahrens zu erfahren. Dort wird ihr telefonisch mitgeteilt, dass die letzte Sozialversicherungsprüfung ihres Auftraggebers – einer bayerische Kommune – durch die DRV das Verfahren ausgelöst hat. Seitdem beantragt die Personalabteilung der Kommune jährlich eine Statusfeststellung zur Prüfung ihrer Auftragnehmer/innen ein. Eine gesetzliche Verpflichtung dazu, gibt es nicht, ebenso wenig wie eine Pflicht zur Beantwortung des Fragebogens.

Petra hat sich die Zeit trotzdem genommen – zumindest bis zum Jahr 2024: "Plötzlich war der Fragebogen ein anderer und ich wusste dann selbst nicht mehr, was sie von mir wollen“, erzählt sie. Doch damit nicht genug: Selbst nach Ausfüllen des Fragebogens, erhält die Projektleiterin von der DRV per Post zusätzliche detaillierte Rückfragen sowie die Aufforderung, alle Rechnungen inklusive Rechtsgrundlagen, die sie im Rahmen des betroffenen Auftrags erhalten hatte, zu übermitteln. Auch dieser Forderung kommt Petra noch nach, bis sie diese im nächsten Jahr erneut erhält – und das obwohl sich an den Rahmenbedingungen ihres Auftrags nichts geändert hat. Deshalb entscheidet sich Petra auch dazu, den Fragebogen nicht mehr auszufüllen. Schließlich sei ihr Sachverhalt klar und der bürokratische Aufwand für sie zu hoch, wie sie erklärt.

Der betroffene Auftrag

Seit Jahren organisiert Petra ein eintägiges Kulturprogramm einer bayerischen Kommune. Ihre Aufgabenbereiche reichen dabei von der Koordination der Vorbereitungen bis zur Veranstaltungsleitung am Tag der Durchführung.

Ein Vollzeitprojekt ist es für Petra dennoch nicht. Schließlich hat sie neben Aufträgen in der freien Wirtschaft auch noch weitere Projekte bei der bayerischen Kommune. Auch hier sind die Bedingungen der Zusammenarbeit über einen Dienstleistungsvertrag geregelt. Ein SFV wurde dabei ebenfalls noch nie eingeleitet: "Und das, obwohl ich da sogar mehr Honorar bekomme“, wundert sich Petra, da sie davon ausgeht, dass sich dann die Prüfung finanziell mehr lohnt. Doch allein die Höhe des Honorars sagt für sich genommen noch nichts über den Status aus. Relevant sind vor allem Kriterien wie die Eingliederung in die Arbeitsorganisation und die tatsächliche Durchführung des Auftrags.

Warum sich Petra schlussendlich gegen die Beantwortung des Fragebogens entschieden hat

 "Was für ein Verwaltungsaufwand für ein einziges Statusfeststellungsverfahren betrieben wird, steht in keinem Verhältnis zu dem überschaubaren Honorar im Dienstleistungsvertrag“, findet Petra. Hätte sie die Fragebögen weiter ausgefüllt, hätte sie den dadurch entstandenen bürokratischen Mehraufwand ihrem Auftraggeber in Rechnung stellen müssen. Um dies aber zu vermeiden, wählt sie lieber den Weg des Aussitzens: "Ich dachte mir, wenn ich selbst nicht mehr aktiv werden, wird die Personalabteilung oder die DRV schon selbst handeln“, sagt sie. Ein Fall, der so tatsächlich in der Praxis vorkommen kann. Ignoriert man den Brief der DRV, so kann diese rein auf Basis der ihr vorliegenden Informationen, etwa durch den Auftraggeber, selbst eine Einschätzung treffen – und das in vielen Fällen eben nicht zu Gunsten der Selbstständigen. 

Doch bei ihr kommt es anders: Trotz weiterer Aufforderungen zur Kooperation, die sie allesamt unbeantwortet ließ, kommt wenig später der offizielle Bescheid, der DRV, der sie als selbstständig einstufte. Für Petra nicht nur ein Grund zur Freude, sondern auch Motivation dafür, den Fragebogen auch im nächsten Jahr nicht auszufüllen. Mit Erfolg: Auch im nächsten Jahr bekommt sie von selbst den Bescheid zugesendet, dass sie im Rahmen dieses Projekts als selbstständig eingestuft wird. Dieses Mal allerdings als Veranstalterin, obwohl sie das nicht ist. Bei Petra weckt diese Entscheidung Zweifel daran, wie gut die tatsächlichen Arbeitsabläufe und Auskünfte im Verfahren berücksichtigt werden. Außerdem ist sie enttäuscht darüber, dass ihre gestandene Agentur bei jedem neuen Auftrag - selbst wenn es sich um einen Folgeauftrag handelt - auf Selbstständigkeit hin geprüft wird. Sie fragt sich, ob das die Regel ist.

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Eine Strategie, die man nachahmen sollte?

Die Antwort lautet eindeutig: Nein. Das sagt auch Petra selbst: "Ich würde niemandem empfehlen, es so zu machen.“ Sie berichtet, dass sie im ersten Jahr ihres Boykotts sehr nervös war und mit negativen Konsequenzen rechnete. Erst als der Bescheid der DRV schließlich auch ohne ihr Zutun kam, ließ die Angst nach. Gleichzeitig verunsicherte ihr Verhalten offenbar auch ihren Auftraggeber, der sie wiederholt bat, den Fragebogen doch noch auszufüllen. 

Vor dem Verlust des Auftrags hatte Petra dennoch nie Angst; wie sie selbst sagt, pflegt sie ein gutes Verhältnis zur kommunalen Behörde. Rechtliche Konsequenzen musste sie ebenfalls zu keinem Zeitpunkt befürchten. Zum Ausfüllen des Fragebogens besteht keine gesetzliche Pflicht.

Warum Petras Fall sinnbildlich für die Dysfunktionalität des SFV steht

Die Geschichte von Petra macht mehrere strukturelle Probleme des Statusfeststellungsverfahrens gleichzeitig sichtbar:

Intransparenz und mangelnde Kommunikation: Trotz ausbleibender Antwort von Petra erfolgt später der offizielle Bescheid. Dadurch untergräbt die DRV die Logik ihres eigenen Verfahrens, das eigentlich auf Mitwirkung basiert.

Automatisierte Entscheidungen: Die DRV trifft offenbar eine Einstufung auch ohne ausreichende Informationen aus der Praxis. Das deutet darauf hin, dass eher nach formalen Mustern als nach realen Verhältnissen entschieden wird.

Widersprüchliche Ergebnisse und realitätsferne Bewertungen: Im ersten Jahr wird Petra noch als Projektleiterin, im zweiten dann als Veranstalterin eingestuft und das, obwohl sich an ihrer Aufgabe nichts geändert hat. Das zeigt, dass gelebte Praxis im Verfahren oft nicht korrekt abgebildet wird und tatsächlichen Strukturen ignoriert werden.

Verunsicherung trotz formaler Sicherheit: Petra ist angespannt, obwohl sie davon ausgeht, dass keine Scheinselbstständigkeit festgestellt wird. Ein Gefühl, das viele Selbstständige nur zu gut kennen. So erzeugt das SFV häufig große Unsicherheiten bei den Betroffenen, anstatt diese zu reduzieren. 

Petras Fall ist allerdings kein Einzelfall. Bereits seit Jahren häufen sich die Berichte über unzureichende oder gar falsche Entscheidungen der DRV. Gerade deshalb braucht es schnellstmöglich eine wirksame Reform der Statusfeststellung, die nicht nur endlich Rechtssicherheit für Selbstständige und ihre Auftraggeber/innen schafft, sondern auch unnötigen bürokratischen Aufwand vermeidet! 

Die Verhandlungen rund um die im Koalitionsvertrag vorgesehene und dringend nötige Reform treten in die heiße Phase, aktuell verhandeln die Berichterstatter/innen von Union und SPD über künftige Kriterien zur Statusfeststellung. Um ihnen faktenbasierte Entscheidungen zu ermöglichen, haben wir im Juni auch die wahrscheinlich wichtigste Umfrage in der Geschichte des VGSD gestartet! Das Thema war "Statusfeststellungsverfahren: welche Kriterien passen am besten?“. Bis zum Stichtag, dem 07. Juli 2026, haben insgesamt 5.510 Mitglieder und Leser/innen teilgenommen - ein großartiges Ergebnis. Unser großes Dankeschön gilt deshalb allen, die an der Umfrage teilgenommen haben. Alle Informationen rund um die Umfrage und Auswertung kannst du auf unserer Website nachlesen.

Und jährlich grüßt das Statusfeststellungsverfahren

Hast du bereits ähnliche Erfahrungen mit wiederkehrenden Bescheiden von der DRV gemacht? Vielleicht sogar als Auftragnehmer/in von kommunalen Aufträgen? Falls ja, wie bist du damit umgegangen und hast du Tipps für andere Betroffene? Schreib uns gerne deine Geschichte direkt in die Kommentare. Wir sind gespannt!

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