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Teilzeit-Selbstständigkeit Wie funktioniert das und was sollte ich beachten?

Es ist wie beim Schwimmen: Die eine startet mit einem Hechtsprung, der andere steckt erst einmal die Zehen ins Wasser. Viele Selbstständige und Gründer bleiben zunächst angestellt und arbeiten nebenberuflich selbstständig. Das kann eine gute Idee sein – wenn man die Spielregeln kennt.  

Viel zu tun: Als Teil-Selbstständiger muss man gut organisiert sein.

Was sollte ich als Angestellte/er beachten, wenn ich mich neben meinem Job selbstständig machen möchte?

Schritt 1: Überprüfe, ob du und dein Arbeitgeber im Arbeitsvertrag vereinbart haben, dass du ihm Nebentätigkeiten mitteilen oder sogar von ihm genehmigen lassen musst. Suche dann nach einer Geschäftsidee, die mit geringen laufenden Kosten und Investitionen verbunden ist: Erst wenn du diese reingeholt hast, fängst du an Gewinn zu erzielen. Schreibst du umgekehrt laufend nur Verluste, kann das Finanzamt deine Teil-Selbstständigkeit als "Liebhaberei" – also quasi als Hobby – einstufen. In diesem Fall verlierst du die Möglichkeit deine Ausgaben von der Steuer abzusetzen. 

Welche Vorteile gibt es, wenn ich mich nebenberuflich selbstständig mache?

Mit einer nebenberuflichen Selbstständigkeit lässt sich ein Zuverdienst erzielen und die Geschäftsidee testen und weiterentwickeln. Aus der Sicherheit einer Angestelltentätigkeit kann man erste Kundenbeziehungen und ein Netzwerk aufbauen. Auf diese Weise kann man die finanzielle Durstrecke, bis das Geschäft ins Rollen gekommen ist, verkürzen. 

Allerdings: Wenn du nebenberuflich gründest, kann es ganz schön anstrengend werden, alle Bälle gleichzeitig in der Luft zu halten. Hauptberuflich Selbstständige können sich hingegen mit voller Kraft dem Aufbau ihres eigenen Unternehmens widmen. 

Wird der Schritt in die nebenberufliche Selbstständigkeit staatlich unterstützt?

Viele Fördermöglichkeiten sind auf hauptberuflich Selbstständige begrenzt, aber nicht alle. Wer tatsächlich einen Kredit aufnehmen möchte, was bei nebenberuflich Selbstständigen sehr selten vorkommt, sollte spätestens dann einen erfahrenen Gründungsberater zu Rate ziehen. Die Beratung selbst kann wiederum förderfähig sein.

Ändert sich etwas bei meinen Sozialversicherungsbeiträgen?

Die Unterscheidung, ob man haupt- oder nebenberuflich selbstständig ist, hat wichtige Auswirkungen auf die Sozialversicherungsbeiträge, sofern man nicht nur geringfügig selbstständig ist. Die Grenze liegt hierfür bei maximal 520 Euro monatlichem Gewinn. 

So lange die Krankenversicherung einen als nebenberuflich selbstständig akzeptiert, fallen keine zusätzlichen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an. Also am besten bei der Kasse anrufen und abtastend fragen, bis zu welcher Einkommensgrenze als nebenberuflich Selbstständige/r man ohne zusätzliche Zahlungen arbeiten könnte. Vorsicht: Wenn man beitragspflichtig sein sollte, aber nur wenig mehr als 520 Euro im Monat verdient, kann aufgrund hoher Mindestbeiträge die prozentuale Belastung den Spaß an der Selbstständigkeit verderben. 

Rentenversicherungsbeiträge wiederum müssen nur versicherungspflichtige Selbstständige zahlen. Dazu gehören Berufe wie Lehrer und Hebammen, aber auch arbeitnehmerähnlich Selbstständige, die mehr als fünf Sechstel ihres Umsatzes in einem Kalenderjahr mit nur einem einzigen Kunden erzielen. Eine Arbeitslosenversicherung für Selbstständige ist unter bestimmten Umständen freiwillig möglich, wird sich aber meist nicht rechnen.

Gibt es auch Nachteile?

In manchen Fällen, ja. Wer zum Beispiel aus dem Arbeitslosengeld 1- Bezug heraus gründet, erhält den Gründungszuschuss nur für eine hauptberufliche Gründung (mindestens 15 Wochenstunden). Den Antrag muss man zudem unbedingt vor der steuerlichen bzw. der Gewerbe-Anmeldung bei der Arbeitsagentur stellen.

Muss ich unabhängig von meiner Tätigkeit ein Gewerbe anmelden?

Ein Gewerbe muss man nur anmelden, wenn man - und sei es nur zu einem kleinen Prozentsatz - gewerblich tätig ist. Das sind zum Beispiel Händler, Vertreter oder Vermittler. Die genaue Abgrenzung ist in der Praxis jedoch häufig eine Wissenschaft für sich. UGs, GmbHs usw. müssen aber immer ein Gewerbe anmelden.

Wichtig: Durch die Gewerbemeldung erhöht sich zwar der bürokratische Aufwand, aber für Einzelunternehmer/innen (keine GmbH etc.) werden bis zu einem Freibetrag von 24.500 Euro jährlichem Gewinn keine Steuern fällig.

Gibt es weitere steuerliche Tipps und Tricks? 

Der erzielte Gewinn kann per Einnahme-Überschuss-Rechnung ermittelt werden und ist ganz normal einkommensteuerpflichtig. Von der Umsatzsteuer kann man sich im Rahmen der Kleinunternehmerregelung befreien lassen. Das spart Gründern und Gründerinnen zunächst die monatlich fällige Umsatzsteuervoranmeldung, lohnt sich finanziell aber nur, wenn man vor allem Privatkunden bedient und keine allzu hohen Investitionen tätigen muss. Bei einem aufs Kalenderjahr gerechneten Umsatz von 22.000 Euro und mehr muss man ab dem 1.1. des Folgejahres Umsatzsteuer erheben, darf im Gegenzug die bei Anschaffungen bezahlte Umsatzsteuer ("Vorsteuer") aber gegenrechnen.

Angenommen, mir taugt meine neue Arbeit doch nicht: Wir schwierig ist es, die Teil-Selbstständigkeit wieder zu beenden?

Für die Zeit, in der man selbstständig war, muss man mindestens die Gewinnermittlung und die entsprechend umfangreichere Einkommensteuererklärung abgeben. Außerdem muss man sich beim Finanzamt und gegebenenfalls auch beim Gewerbeamt abmelden. Es schadet auch nicht, sich bei der Krankenversicherung abzumelden, und - sofern man dort als Selbstständige/r Beiträge zahlen musste - bei der Rentenversicherung.

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