Zum Inhalt springen
VGSD-Netzwerktag mit Barcamp am 14./15. Oktober in Frankfurt: zu 80% ausverkauft Jetzt Platz sichern
Mitglied werden

VGSD im Bundestag zur Verlängerung der Vereinfachungen bei Grundsicherung angehört

Nachdem VGSD-Vorstand Andreas Lutz bereits am 23.11.20 zum Thema Gig-/Crowdwork im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales sprechen durfte, war er heute erneut erneut in diesem Ausschuss als Sachverständiger zu Gast.

Pascal Kober, der sozialpolitische Sprecher der FDP, stellte mehrere Fragen an uns

Thema war das Sozialschutz-Paket III, das unter anderem die "Verlängerung des erleichterten Zugangs zu sozialer Sicherung" regelt.

Vier Fragen beantwortet

Während bei der letzten Sitzung, die ebenfalls per Videoschalte stattfand, vor allem die Unionsfraktion Fragen an Andreas stellte, war es dieses Mal der sozialpolitische Sprecher der FDP Pascal Kober. Er wollte wissen,

  • ob die bisherigen Leistungen im Rahmen der Corona-Krise die Lebenshaltungskosten der Soloselbstständigen abdecken,
  • ob wir eine Absicherung analog zum Kurzarbeitergeld für notwendig halten,
  • ob es eine Lösung wäre, wenn alle Selbstständigen arbeitslosenversichert wären und
  • welche Konsequenzen der bisherige Umgang mit Selbstständigen auf die Gründungsneigung haben wird.

Video der Ausschusssitzung:

Die Antworten von Andreas kannst du dir ab Minute 59:20 in diesem Videomitschnitt anschauen.

Wortprotokoll der Fragen und Antworten: Inwieweit decken Leistungen Lebenshaltungskosten ab?

Abgeordneter Kober (FDP): Meine Frage richtet sich an den Verband der Gründer und Selbstständigen in Deutschland, an Herrn Dr. Lutz; denn das Gesetz beinhaltet ja auch die Unterstützung der Soloselbstständigen, Freelancer, Freiberufler, Gründer, Künstlerinnen und Künstler über den vereinfachten Zugang zum ALG II.

Meine Frage an Sie, Herr Dr. Lutz, wäre, inwieweit decken denn die bisherigen Leistungen für Soloselbstständige und die entsprechenden Gruppen, die ich genannt habe, die Lebenserhaltungskosten ab.

Sachverständiger Dr. Lutz (Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland e.V.): Ich denke, man muss es im Kontext der Corona-Hilfen des Bundes sehen. Sofort- und Überbrückungshilfe waren ja lange Zeit die einzigen Förderungen des Bundes. Sie dürfen explizit nicht für Lebenshaltungskosten verwendet werden, also auch nicht für private Miete, Krankenversicherung et cetera. Dabei sind das genau die Kosten, die Soloselbstständige ja zuvor von ihren Honoraren bezahlt haben. Betriebliche Fixkosten, für die die Hilfen verwendet werden dürfen, spielen bei Soloselbstständigen keine so große Rolle, weil sie oft von zu Hause aus arbeiten, beim Kunden oder am Veranstaltungsort.

Die November- und Dezemberhilfe wiederum darf man zwar auch für die Lebenshaltung verwenden, sie ist aber aufgrund der doch sehr bürokratischen Ausgestaltung nur bei vergleichsweise wenigen Betroffenen angekommen.

Letztlich, obwohl sie kein Verschulden an der Corona-Krise trifft, wurden die Soloselbstständigen pauschal auf Hartz IV verwiesen. Dabei wurde ein Verzicht auf eine Vermögensprüfung versprochen. Tatsächlich fand diese sehr wohl statt, die Vermögensprüfung, mit meines Erachtens unrealistisch niedrigen Vermögensgrenzen, wenn man bedenkt, dass die Betroffenen im Schnitt 50 Jahre alt sind und privat für ihr Alter vorgesorgt haben. Wir hatten ja hier schon Rechenbeispiele. Wenn für ein Ehepaar 90.000 Euro an verwertbarem Vermögen zulässig sind, dann entspricht das bei einer Lebenserwartung in der Rentenzeit von 20 Jahren für ein Ehepaar gemeinsam 375 Euro pro Monat. Da relativiert sich dann auch der Betrag von 90.000 Euro sehr schnell.

In den meisten Optionsgemeinden, die einen erheblichen Teil der Jobcenter darstellen, hielt man sich lange Zeit noch nicht einmal an die Vereinfachungen, die man tatsächlich beschlossen hat.

Nach unseren Informationen ist es so, dass nur etwa zehn Prozent der betroffenen Soloselbstständigen, die als Folge der gesundheitspolitischen Maßnahmen ihre Lebenserhaltungskosten nicht mehr vollständig aus ihren Einnahmen bestreiten können, im Endeffekt Grundsicherung erhalten. Und auch bei denen, die die Grundsicherung erhalten, besteht das Problem, dass diese nicht ausreichend ist, um die typischen Kosten eines Mittelschichtangehörigen zu decken, man aber aufgrund der Anrechnungsregeln auch nicht wirklich etwas dazu verdienen darf.

Im Umkehrschluss bedeutet das, 90 Prozent der Betroffenen tragen die Kosten der Krise aus ihren Ersparnissen und ihrer Altersvorsorge, weil sie keine oder keine ausreichenden Hilfen erhalten.

Wäre es besser gewesen, auch den Selbstständigen Kurzarbeitergeld oder eine ähnliche Leistung zu bezahlen?

Abgeordneter Kober (FDP): Meine zweite Frage richtet sich ebenfalls an den Verband der Gründer und Selbstständigen in Deutschland, an Herrn Dr. Lutz. Halten Sie eine Absicherung jenseits des SGB II analog beispielsweise zum Kurzarbeitergeld für Soloselbstständige für notwendig und wenn ja, warum?

Sachverständiger Dr. Lutz (Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland e.V.): In zahlreichen anderen europäischen Ländern hat man von Anfang an genau diesen Weg gewählt, zum Beispiel in Großbritannien.

Auch das Infektionsschutzgesetz sieht eine Entschädigung in etwa in Höhe des Arbeitslosengeldes I für Berufstätige vor, denen ihre Erwerbstätigkeit aus Gesundheitsschutzgründen untersagt wird. In Bezug auf Berufsverbote im Rahmen der Corona-Krise besteht aber eine Regelungslücke im Infektionsschutzgesetz, so dass die Gesundheitsämter und Landesbehörden entsprechende Entschädigungsanträge von Selbstständigen allesamt abgelehnt haben. Das muss meines Erachtens dringend höchstrichterlich geprüft werden und die Regelungslücke wenigstens für künftige Krisen geschlossen werden; denn solche langfristigen Schließungen und Veranstaltungsverbote sind meines Erachtens ein enteignungsgleicher Eingriff und ein Sonderopfer zugunsten der Gesamtbevölkerung.

Eine Entschädigungsregelung ist auch deshalb erforderlich, damit die Behörden Abwägungen richtig treffen. Wo sie sich an den Folgekosten ihrer Entscheidungen finanziell nicht beteiligen, besteht die Gefahr, dass sie die Kosten Dritter nicht ausreichend in ihr Kalkül einbeziehen.

Ein Anspruch auf eine einkommensabhängige Leistung ist bei Selbstständigen auch deshalb sinnvoll, weil sie – wie schon erwähnt – aus der Mittelschicht kommen und ihre laufenden Kosten ebenso wenig wie Angestellte von einem Tag auf den anderen auf das Existenzminimum herunterfahren können. Bei der Finanzierung ist zu bedenken, dass auch das Kurzarbeitergeld zu einem ganz erheblichen Teil steuerfinanziert ist. Und auch die Selbstständigen zählen zu dem Teil der Bevölkerung, der Steuern bezahlt!

Wäre die Einbeziehung der Selbstständigen in die Arbeitslosenversicherung eine Lösung?

Abgeordneter Kober (FDP): Meine dritte Frage richtet sich ebenfalls an den Verband der Gründer und Selbstständigen in Deutschland, an Herrn Dr. Lutz. Wie bewerten Sie vor dem Hintergrund des eben auch gerade Gesagten den Vorschlag, Selbstständige in die Arbeitslosenversicherung miteinzubeziehen?

Sachverständiger Dr. Lutz (Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland e.V.): 2006 wurde ja eine freiwillige Arbeitslosenversicherung eingeführt. Damals wollten viele Bestandsselbstständige eintreten. Diese Möglichkeit wurde innerhalb weniger Tage durch eine eilige Gesetzesänderung verschlossen.

Zwar haben sich stattdessen viele Gründer versichert. Auch sie haben die Arbeitslosenversicherung dann aber in Scharen verlassen, weil sie immer unattraktiver und unfairer ausgestaltet worden ist. Die Beiträge wurden vervierfacht, die Leistungen im Vergleich zu Angestellten gekürzt.

In der Corona-Krise hat die freiwillige Arbeitslosenversicherung, den zu diesem Zeitpunkt dann noch versicherten Selbstständigen kaum geholfen, manchmal sogar geschadet. Freiwillig versicherte Selbstständige erhalten nämlich kein Kurzarbeitergeld, obwohl sie die gleichen Beiträge bezahlt haben wie Angestellte und deren Arbeitgeber zusammen.

Oft erhielten sie trotz Beitragszahlung noch nicht einmal Arbeitslosengeld I, weil sie mehr als 15 Stunden pro Woche investiert haben, um ihren Betrieb zu retten. Dann aber gelten sie, auch wenn sie keinen einzigen Euro verdient haben, als nicht arbeitslos. Zudem sind sie dann auch noch für den Bezug von Arbeitslosengeld II gesperrt. Also von daher das Fazit: Der Einbeziehung in das System verweigern wir uns nicht. Viele wären daran interessiert. Aber dann muss das auch fair und gerecht gegenüber den Angestellten ausgestaltet sein.

Welche Folgen haben die mangelhaften Hilfen für die Zukunft?

Abgeordneter Kober (FDP): Meine vierte Frage richtet sich ebenfalls an den Verband der Gründer und Selbstständigen in Deutschland, an Herrn Dr. Lutz. Mit welchen Auswirkungen dieser Corona-Krise und der aus Ihrer Sicht mangelhaft ausgestalteten Hilfen für Soloselbstständige, mit welchen Auswirkungen rechnen Sie da auf die Selbstständigkeit, die Idee der Selbstständigkeit, die Zukunft der Selbstständigkeit in Deutschland?

Sachverständiger Dr. Lutz (Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland e.V.): Ich fürchte vor allem, dass das Gründungsgeschehen massiv leiden wird. Schon vor der Krise hat die KfW einen massiven Rückgang der Gründungsbereitschaft in Deutschland festgestellt. Seit Jahren wir auch rückgängige Zahlen bei den Gründungen. Meiner Überzeugung nach ist dies auf selbstständigenfeindliche Gesetze und Narrative zurückzuführen.

Diese Entwicklung wird nun durch die Hilfepolitik in der Krise verschärft. Viele Unternehmer werden ihren Kindern künftig nicht mehr empfehlen, sich selbstständig zu machen, weil sie sich in der Corona-Krise als Erwerbstätige dritter Klasse behandelt fühlten. Und das gilt erst Recht für Menschen, deren Umfeld schon bisher wenig unterstützend war, wenn sie sich selbstständig machen wollten. Viele junge Menschen werden deshalb ihre Lebensträume nicht verwirklichen, sondern auf Druck ihres Umfelds eine vermeintlich sichere Angestelltentätigkeit annehmen.

Es wird sich dann zeigen, ob eine Gesellschaft mit noch weniger Gründern, noch weniger selbstständigen Experten und Unternehmern, noch genauso innovativ und wettbewerbsfähig ist wie heute und wie man dann auch in Bezug auf Arbeitsplätze im internationalen Wettbewerb mithalten kann. Letztlich werden wir – glaube ich – alle unter dieser Entwicklung leiden durch einen Verlust an Vielfalt in unseren Innenstädten, an Angeboten, auch im kulturellen Leben.

Wenn ich gefragt werde, wie man nach der Krise für neue Gründungen sorgen kann, ist meine Antwort: so viel kann man künftig gar nicht fördern, wie man jetzt gerade kaputt gemacht hat mit diesen unzureichenden Hilfen. Den Selbstständigen jetzt angemessen zu helfen, ist meines Erachtens die wirksamste Gründungspolitik.

Hast du noch Ergänzungen?

Hast du noch wichtige Aspekte, auf die wir in unseren Antworten hätten eingehen sollen? Nutz' gerne die Kommentarfunktion, um uns Feedback zu geben. Andreas spontaner Kommentar nach dem Anschauen des Videos: "Gut, dass nächste Woche wieder die Friseure öffnen."

Neuester Hilfreichster Kontroversester
Kommentar schreiben
Abbrechen

Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?

Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden

Zum Seitenanfang

#

#
# #