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Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl Nr. 6 Das sagen die Parteien zum Thema "Höhere Honorare vom Staat als Auftraggeber"

Wie stehen die Parteien, die sich um einen Einzug in den nächsten Bundestag bewerben, zu den für uns Selbständige und Gründer wichtigsten politischen Anliegen?

Im Frühjahr haben unsere Mitglieder 16 Fragen ausgewählt, die wir dann den Parteien geschickt haben. In einer Serie veröffentlichen wir nun jeden Werktag ihre Antworten auf eine dieser Fragen.

Wahlprüfstein Nr. 6: Es sind oft Bund, Länder, Kommunen u.a. staatsnahe Organisationen, die zu niedrige Honorare festlegen, sei es bei der direkten Beauftragung von Selbstständigen, bei Ausschreibungen oder in Gebührenordnungen (etwa Hebammen, Dolmetscher). Was werden Sie konkret tun, um Verbesserungen herbeizuführen?

Was sagen die Parteien dazu?

Mit seinem Urteil zur Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) im Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland hat sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) den Schlussanträgen des Generalanwalts angeschlossen und das Verfahren durchgesetzt. Die entsprechenden nationalen Gesetzesänderungen (HOAI-Novelle) sind mit dem 1. Januar 2021 in Kraft getreten. Die Honorartabellen haben nun keinen rechtlich bindenden Charakter mehr, sondern enthalten nur Empfehlungen. Deutschland hat hier ein EuGH-Urteil umgesetzt.

Wir GRÜNE wollen in der öffentlichen Vergabe die Berücksichtigung von sozialen und ökologischen Kriterien stärken und verbindlicher machen. Bei der öffentlichen Vergabe sollen im Einklang mit europäischem Recht die Unternehmen zum Zug kommen, die tarifgebunden sind oder mindestens Tariflöhne zahlen. Dafür setzen wir auf ein Bundestariftreuegesetz. Dadurch verbessern sich auch die Voraussetzungen für angemessene Honorare für Selbstständige. Unfaires Preis-Dumping gilt es zudem durch ein Mindesthonorar für zeitbasierte Dienstleistungen zu unterbinden. Arbeitnehmer*innenähnliche Personen und Solo-Selbständige sollen sich künftig leichter tariflich organisieren können, und branchenspezifisch sollen weitere verbindliche Honoraruntergrenzen vereinbart werden können, die auch für allgemeinverbindlich erklärt werden können.

Wir setzen uns zum Beispiel für eine leistungsgerechte Vergütung der freiberuflichen Hebammen ein, die ihre verantwortungsvollen Aufgaben umfassend berücksichtigt. Zur besseren sozialen Sicherung von freischaffenden Künstler*innen werden wir Mindestgagen und Ausstellungshonorare fest etablieren. Für die vereidigten Dolmetscher*innen gelten klare Tarife, die auch von Bund, Ländern und Kommunen zu zahlen sind.

Wir Freie Demokraten stehen für eine Kultur der Wertschätzung gegenüber Selbstständigen und für eine Stärkung der Freien Berufe. Das muss sich auch bei Beauftragungen und Ausschreibungen in angemessenen Honoraren widerspiegeln. Bei zahlreichen Gebührenordnungen freier Berufe regen wir Reformen zur Modernisierung an. Beispielsweise hat die Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag in ihrem Positionspapier "Beste Versorgung rund um die Geburt sicherstellen - Geburtshilfe zukunftsfit machen" angeregt, die Leistung von Hebammen besser zu honorieren und den Gesetzgeber aufgefordert, eine leistungsorientierte Vergütung im Rahmen der bestehenden Selbstverwaltung zu ermöglichen. Wenn Hebammen aufgrund eines als Ziel vereinbarten Betreuungsschlüssels nicht für jede von ihnen über die Zielvereinbarung hinaus betreute Geburt Vergütung erhalten, ist das sehr problematisch.

Hierzu ist die Positionsfindung der AfD noch nicht abgeschlossen.

DIE LINKE fordert bundesweite branchenspezifische Mindesthonorare, die einem ruinösen Preiswettbewerb entgegenwirken und Soloselbstständige schützen. Diese branchenspezifischen Mindesthonorare sind allen privaten und öffentlichen Auftraggebern verbindlich vorzuschreiben.

Im Rahmen der EU-Vergabevorschriften setzen wir weiterhin auf eine freie Verhandlung der Aufträge. Das EuGH Urteil zur HOAI hat gezeigt, dass starre Ober und Untergrenzen bei Ausschreibungen nicht mit Europarecht vereinbar sind. Wir stehen jedoch zur Gewährleistung der bestehenden Kosten- und Honorarverordnungen sowie zur Sicherung mittelstandsfreundlicher Vergabeverfahren für Architekt*innen und Ingenieur*innen.

Wir setzen uns für verbindliche, branchenspezifische Honoraruntergrenzen ein und möchten das deutsche Vergaberecht nach schweizerischem Vorbild umgestalten. Das heißt, wir wollen weg von einer primär wirtschaftlich orientierten Vergabekultur hin zu einer, die auf volkswirtschaftliche, ökologische und soziale Nachhaltigkeit und Innovation ausgerichtet ist. Eine konkrete Änderung des Vergaberechts sieht außerdem vor, das Risiko von Terminverzögerungen, Minderqualität und Mehrkosten zu minimieren, in dem nach dem Best Practice aus der Schweiz ungewöhnlich niedrige Angebote bei Ausschreibungen ausgeschlossen werden.

Hier ist es angemessen, zuerst einmal einen Mindestlohn zumindest bei den Unternehmen als Voraussetzung zu nennen, der bei dauerhaftem Bezug das Abrutschen in die Altersarmut verhindert. Diesen sehen wir aktuell bei € 15,81. Allgemein gehen wir davon aus, dass mit der Einführung eines Bedingungslosen Grundeinkommens die Gebührenordnungen derart angepasst werden, dass sie den Bedürfnissen in den angesprochenen Sparten entsprechen müssen.

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