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2017 bringt höhere Sozialversicherungsbeiträge und etwas geringere Steuern

Die Belastungen durch höhere Bezugs- und Beitragsbemessungsgrenzen zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung haben wir bereits in einem eigenen Beitrag dargestellt.

Dadurch steigen u.a. die Mindestbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für freiwillig gesetzlich versicherte hauptberuflich Selbstständige erstmals auf über 400 Euro pro Monat.

Zudem steigen durch das „Pflegestärkungsgesetz II“ auch die Beitragssätze zur Pflegeversicherung um 0,2 Prozent auf 2,55 Prozent für Versicherte mit Kindern und auf 2,8 Prozent für Kinderlose. Vorteil ist, dass auch die zunehmende Zahl Demenzkranker sowie psychisch erkrankter Menschen künftig Anspruch auf Pflegeleistungen haben.

Wer eine private Pflegezusatzversicherung abgeschlossen hat (weil die normale Pflegeversicherung die tatsächlichen Pflegekosten nur unzureichend deckt), dem werden im neuen Jahr ebenfalls deutlich höhere Beiträge abgebucht.


Jetzt mitzeichnen: Mit unserer Petition setzen wir uns für faire Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ein. Es ist nicht einzusehen, dass Selbstständige deutlich mehr zahlen als Arbeitgeber und -nehmer zusammen. Eine Gesetzesverschärfung zum 1.1.18 macht eine Reform noch dringlicher.


Etwas mehr Geld bleibt bei der Einkommensteuer, beim Kindergeld und bei Hartz IV

Steuerlicher Grunfreibetrag: Der zur Existenzsicherung gedachte Betrag, auf den keine Einkommessteuer bezahlt werden muss, steigt

  • von 8.652 (721 Euro pro Monat) für Ledige auf 8.820 (735 Euro pro Monat)
  • von 17.304 (1.442 pro Monat) für gemeinsam veranlagte Ehepartner auf 17.640 (1.470 Euro pro Monat)

2018 soll der Freibetrag dann auf 9.000 bzw. 18.000 Euro (750 bzw. 1.500 Euro pro Monat) steigen.

„Kalte Progression“: Auch hier werden die Eckwerte so erhöht, dass „normale“ Einkommenssteigerungen nicht gleich durch Inflation und höhere Steuern „aufgefressen“ werden.

Kindergeld: Wurde leicht erhöht auf 190 Euro pro Monat für das erste und zweite Kind (196 für das dritte, 221 Euro für das vierte). Geringverdiener erhalten einen Zuschlag von jetzt bis zu 170 Euro und auch der Kinderfreibetrag steigt auf 2.358 Euro.

Wichtig für Arbeitgeber: Der Mindestlohn steigt zwei Jahre nach seiner Einführung erstmals, nämlich um 4 Prozent von 8,50 auf 8,84 Euro brutto. Die nächste Erhöhung ist in zwei Jahren geplant. Ausnahmen vom Mindestlohn gelten nur noch ein Jahr und werden zum 1.1.2018 abgeschafft.

Hartz IV: Der Regelsatz zur Grundsicherung steigt um 1,2 Prozent auf jetzt 409 Euro pro Monat.

Höhere Anreize für private Altersvorsorge

Basis-Rente: Bei dieser vor allem von Selbstständigen genutzten Form der Altersvorsorge können 2017 bis zu 23.362 Euro (Verheiratete: doppelter Betrag) im Rahmen einer Basis-Rente (auch Rürup-Rente genannt) steuerbegünstigt angelegt werden. 84 Prozent davon, also bis zu 19.624 Euro sind steuerfrei. Dafür müssen die daraus resultierenden Renten im Alter in der Regel voll versteuert werden.

Achtung: Wer im Rahmen eines  sozialversicherungspflichtigen Nebenjobs Rentenbeiträge zahlt, muss die Beiträge von Arbeitgeber und -nehmer abziehen, da diese ebenfalls steuerbegünstigt sind und den Betrag reduzieren, der steuerbegünstigt in Anspruch genommen werden kann.

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