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Änderung des Infektionsschutzgesetzes Selbstständige sollen bei Verlängerung des Kinderkrankengelds teilweise übergangen werden

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch letzter Woche Änderungen am Infektionsschutzgesetz beschlossen, heute findet im Gesundheitsausschuss des Bundestages eine Anhörung statt. Wenn es bei den Vorschlägen von Gesundheitsministers Lauterbach geht, fallen wir Selbstständige mal wieder hinten runter.

Auch Kinder von Selbstständigen benötigen Betreuung, wenn die Schule oder Betreuung coronabedingt schließt

Darum geht es: Angestellte und damit gesetzlich pflichtversicherte Eltern können Kinderkrankengeld

  • zum einen dann erhalten, wenn ihre Kinder krank sind und sie deshalb mangels anderer Betreuung nicht arbeiten können,
  • zum anderen aber auch, wenn die Kinder zwar nicht erkrankt sind, aber ihre Betreuungseinrichtung
    vorübergehend geschlossen beziehungsweise der Zugang zu ihr eingeschränkt wurde oder die Präsenzpflicht in ihrer Schule aufgehoben wurde.

Verlängerung des Kinderkrankengelds bei fehlender Betreuung – aber nicht für Selbstständige

Auch in diesem zweiten Fall, kann bis zu einem bestimmten Alter eine Betreuung notwendig sein, die mit einer Berufstätigkeit nicht vereinbar ist. Der Gesetzgeber spricht von "Kinderkrankengeld im Falle von Betreuungsbedarf auch von nichterkrankten Kindern" und will diesen bis 7. April 2023 verlängern – für den Fall, dass es bei einer weiteren Coronawelle zu entsprechenden Einschränkungen kommt.

Die Verlängerung gilt aber nur für gesetzlich Pflichtversicherte, nicht aber für GKV-versicherte Selbstständige (obwohl diese aufgrund der hohen Mindestbeiträge und Bemessungsgrundlagen oft höhere Beiträge bezahlen) und generell nicht für Privatversicherte.

Dabei bestand – maßgeblich von Vera Dietrich vom VGSD erstritten – bis November 2021 eine ergänzende Entschädigungsregelung für genau diese Gruppen im Falle des Vorliegens "einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite". Dieser Anspruch bestand unabhängig vom Versichertenstatus und stellte so sicher, dass alle Personen, auch Selbstständige und andere freiwillig oder privat Versicherten eine Kompensation von Verdienstausfällen erhalten konnten.

Mühsam erkämpfte Gleichbehandlung soll still und leise wieder einkassiert werden

"Es ist mehr als ärgerlich, wenn bei wichtigen und lange diskutierten Gesetzgebungsvorhaben – wie hier der Änderung des Infektionsschutzgesetzes – die Selbstständigen immer wieder übergangen werden und die mühsam erkämpfte Gleichbehandlung still und leise wieder einkassiert wird", ärgert sich VGSD-Vorstand Andreas Lutz.

Die vorgesehene Verlängerung des Kinderkrankengelds muss wie schon bis November 2021 auch Selbstständige einschließen. Auch Soloselbstständige sind angesichts von Inflation und Energiekrise von stark steigenden Kosten betroffen. Sie besitzen oft nicht die Marktstellung, um die gestiegenen Kosten weitergeben. Wenn sie systematisch schlechter behandelt werden als Angestellte, führt dies zu ungerechtfertigten finanziellen Härten."

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