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Brandbrief an Abgeordnete und Ministerien Arbeitgeber-Verbände warnen vor "Ende der Solo-Selbstständigkeit in Europa"

Die geplante EU-Richtlinie zur Plattformarbeit soll eigentlich die Arbeitsbedingungen von Beschäftigten auf Online-Plattformen verbessern. Der Entwurf für die Richtlinie geht jedoch so weit, dass er Solo-Selbstständigkeit massiv einschränken würde. Die Arbeitgeber-Verbände schlagen deshalb jetzt Alarm.

Kein Durchgang für Solo-Selbstständige?

Sowohl der Kreis der Adressaten als auch der der Absender ist groß: Am 2. November ging ein Brief der Arbeitgeber-Verbände BDA, Gesamtmetall, BAVC, AGV Banken, AGV, AGVL, und UDH an die deutschen Mitglieder des Europäischen Parlaments, an die Ständige Vertretung der Bundesrepublik, an das Arbeits- und an das Wirtschaftsministerium sowie mehrere Bundestagsabgeordnete. Damit ist der Brief von den Arbeitgeberverbänden aus den Bereichen der Metall- und Elektroindustrie, der Chemie, der Banken, der Versicherungen, des Luftverkehrs und des Handwerks unterzeichnet, also von unseren wichtigsten Arbeitgeber-Branchen.

Vorschlag "schießt deutlich über das Ziel hinaus"

Der Titel des Brandbriefes trägt den weitreichenden Konsequenzen Rechnung, die der Vorschlag für uns Solo-Selbstständige hätte: "Ende der Solo-Selbstständigkeit in Europa", schreiben die Arbeitgeber. Es wird deutlich: Nicht nur wir selbst, sondern auch unsere Auftraggeber fürchten, dass unser Status als Solo-Selbstständige existenziell bedroht ist, wenn die Richtlinie in Kraft tritt.

Wir sind froh über diesen Brief, da die mächtige Stimme der Arbeitgeber auf das hinweist, was wir Solo-Selbstständigen seit Monaten anprangern: Die geplanten Regelungen bergen die Gefahr, dass ein Großteil der gerne und freiwillig solo-selbstständig Tätigen gegen ihren Willen zu Scheinselbstständigen erklärt wird. Der Vorschlag "schießt deutlich über das Ziel hinaus", wie die Arbeitgeber schreiben. Sie beziehen sich in ihrem Brief auf einen Berichtsentwurf der Abgeordneten Elisabetta Gualmini, den diese im Mai 2022 im Beschäftigungsausschuss des Europäischen Parlaments vorgelegt hat und der über den ursprünglichen Richtlinien-Entwurf vom Dezember 2021 sogar noch hinausgeht.

"Freie Tätigkeit als Einzelunternehmer de facto unmöglich"

Mehrere Punkte des Entwurfs sehen die Arbeitgeber kritisch. Da ist zunächst die sehr weite Definition von digitalen Arbeitsplattformen. War diese schon im Richtlinien-Entwurf vom Dezember 2021 sehr breit gefasst, so geht der Entwurf von Gualmini noch  darüber hinaus: Nach diesem liegt eine digitale Arbeitsplattform schon dann vor, wenn "auf irgendeine Weise Computerprogramme und -verfahren für die Vermittlung, Überwachung oder Organisation von Arbeit, die von Einzelpersonen geleistet wird" verwendet werden. Diese Definition "widerspricht jedem Verständnis einer modernen, sich digitalisierenden Arbeitswelt", empören sich die Arbeitgeber.

Des Weiteren schafft die geplante Richtlinie eine Beweislastumkehr: Sobald eine Person über eine "digitale Arbeitsplattform" arbeitet, greift die gesetzliche Vermutung, dass es sich um ein Arbeitsverhältnis handelt. Der Auftraggeber muss dann das Gegenteil beweisen. Das macht der Gualmini-Entwurf noch schwerer als der Entwurf der Kommission. Die Arbeitgeber stellen fest, dass die Regelung "eine freie Tätigkeit als Einzelunternehmer in der Praxis de facto unmöglich" macht.

VGSD schließt sich den Forderungen an

Als zusätzliche Argumente führen die Arbeitgeber an, dass mit dem Vorschlag letztlich eine "Zwangstarifbindung" drohe, was die Sozialpartnerschaft schwächen würde, und durch die Hintertür ein europäischer Arbeitnehmerbegriff eingeführt werde, der im Widerspruch zu nationaler Gesetzgebung steht und für den der EU die Zuständigkeit fehlt.

Der Brief wurde von Oliver Zander verschickt. Zander ist Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbands Gesamtmetall.

Wir schließen uns der Forderung der Arbeitgeber an, dass sich die Verhandlerinnen und Verhandler in Brüssel um Lösungen bemühen müssen, die die tatsächlichen Probleme der Plattformarbeitenden lösen statt eine gravierende Rechtsunsicherheit und Belastung für Solo-Selbstständige in zahllosen anderen Branchen zu schaffen.

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