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Bundesbank fordert Rente mit 69 - für heute 21-Jährige

Jetzt hat sich auch die Deutsche Bundesbank in der Rentendebatte zu Wort gemeldet. Die Message: Ohne maßvolle Verlängerung der Lebensarbeitszeit kann die Rechnung nicht aufgehen. Und: Die Politik sollte endlich längerfristig denken und handeln.

Bundesbankpräsident Jens Weidmann

„Zur Stabilisierung der Rentenversicherung stehen im Wesentlichen drei Größen zur Verfügung:

  • ein höherer Beitragssatz,
  • ein höheres Renteneintrittsalter und
  • ein niedrigeres Versorgungsniveau“

erklären die Autoren im jüngsten Monatsbericht und fahren dann fort: „Eine längere Lebensarbeitszeit sollte nicht länger tabuisiert, sondern als wesentlicher Faktor mitberücksichtigt werden.“

Ab 2030 pro Jahr 0,75 Monate länger arbeiten

Das Problem: Die relative Rentenbezugsdauer – also das Verhältnis von Rentenbezugs- zu Beitragszeiten - ist 30 Prozent (1960) auf 42 Prozent (2011) angestiegen. An ähnlichen Beispielen hatten wir im Beitrag „Renten-1x1“ bereits die mathematische Notwendigkeit einer Verlängerung des Renteneintrittsalters erklärt, um zu verhindern, dass der Beitragssatz in unerträglichem Maße steigt bzw. das Leistungsniveau nicht zu sehr absinkt.

Die Anhebung des Rentenalters auf 67 Jahre bis 2030 spiele eine wichtige stabilisierende Rolle, darauf aufbauend schlägt die Bundesbank eine weitere Anhebung auf 69 Jahre bis zum Rentenzugang 2060 vor. Die Erhöhung könne zwischen 2030 und 2060 gleitend erfolgen - um einen dreiviertel Monat pro Jahr. „Tatsächlich würden so erstmal im Jahr 2064 Personen im Alter von 69 Jahren (Geburtsjahrgang 1995) in Rente gehen.“

Bundesbank fordert von Regierung, über das Jahr 2030 hinaus zu rechnen

Dass die Rechnung ohne Erhöhung des Renteneintrittsalters nicht aufgehen kann, werde deutlich, so die Bundesbank, wenn man die offiziellen Vorausberechnungen nicht wie heute im Jahr 2030 beenden würde, sondern längerfristige Betrachtungen anstelle: „Der Renteneintritt der letzten geburtenstarken Jahrgänge etwa bis zur Mitte der 2030er Jahre, der das Verhältnis von Beschäftigten zu Rentnern deutlich verringere“ spiele dabei - neben der weiter steigenden Lebenserwartung - eine wichtige Rolle.

„Mit längerfristigen Berechnungen könnte der Anpassungsbedarf offen gelegt und aufgezeigt werden, wie dem begegnet werden soll. (...) Hier wäre es hilfreich, wenn die Bundesregierung mehr Transparenz über die zukünftige Entwicklung schaffen würde.“

In ähnlicher Form hatte zuvor bereits der Sozialbeirat der Bundesregierung eine längerfristige Betrachtung als nur für die nächsten 13 bis 14 Jahre gefordert.

(Auch wir beim VGSD fordern eine Betrachtung über das Jahr 2030 hinaus, da die Effekte der Einbeziehung der Selbstständigen in die Rentenversicherung dann deutlich würden: Ein Einmaleffekt durch Umverteilung zugunster heutiger Rentner, dessen Wirkung bei Renteneintritt der heutigen Beitragszahler verpufft ist.)

Bundesregierung unterschätzt zudem das Versorgungsniveau

Die Bundesregierung rechnet nicht nur für einen zu kurzen Zeitraum, sondern auch noch falsch: „Mit Blick auf das Versorgungsniveau weist die Bundesbank darauf hin, dass in den offiziellen Berechnungen der Bundesregierung die Entwicklung unterschätzt werde: Die Anhebung des Rentenalters von 65 auf 67 Jahre und damit die verlängerte Lebensarbeitszeit seien darin nicht berücksichtigt. Dies gelte sowohl für die GRV als auch für das Gesamtversorgungsniveau unter Einbeziehung der privaten Altersvorsorge."

Pressemitteilung der Bundesbank

Monatsbericht – August 2016

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