Zum Inhalt springen
Aktivrente auch für Selbstständige: Wir sind keine Erwerbstätigen zweiter Klasse! Petition mitzeichnen und teilen!
Mitglied werden

Lesetipp Stellungnahme zum Gesetzgebungsprozess Bundesrat fordert Aktivrente auch für Teil der Selbstständigen

Der Finanzausschuss des Bundesrats hat die Regierung aufgefordert, die Aufnahme von pflicht- und freiwillig rentenversicherten Selbstständigen zu prüfen. Außerdem fordert er eine frühzeitige Vorbereitung der Evaluation und den Beibehalt des Progressionsvorbehalts.

Die Landesregierungen haben via Bundesrat beim Aktivrentengesetz einiges mitzureden, denn auf sie entfallen ebenso hohe jährliche Steuerausfällen wie auf den Bund

In seiner Stellungnahme vom 7.11. zum Entwurf des Aktivrentengesetzes (hier als PDF zum Download) spricht sich der Bundesrat dafür aus, die Aktivrente nicht nur abhängig Beschäftigten, sondern auch bestimmten Selbstständigen zugutekommen zu lassen. Konkret bittet der Bundesrat die Bundesregierung, zu prüfen, inwieweit in der Rentenversicherung pflichtversicherte Selbstständige nach § 2 SGB VI sowie freiwillig gesetzlich versicherte (Solo-)Selbstständige in den Geltungsbereich der Aktivrente einbezogen werden können. Rentenversicherungspflichtig sind schon jetzt selbstständige Lehrer, Kinderpflegepersonen, Hebammen, Künstler und Publizisten, Handwerker in den ersten 18 Jahren ihrer Selbstständigkeit sowie arbeitnehmerähnlich Selbstständige (mehr als 5/6 des Jahresumsatzes mit einem Kunden).

"Die Aktivrente soll nur für abhängig Beschäftigte gelten. Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, inwieweit gemäß § 2 SGB VI in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherte Selbstständige sowie freiwillig gesetzlich versicherte (Solo-)Selbstständige in den Geltungsbereich der Steuerbefreiung einbezogen werden können", heißt es dazu in der Stellungnahme. 

Bundesrat: Ausschluss aus Aktivrente wird als nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung wahrgenommen

Seine Empfehlung, die Einbeziehung gesetzlich versicherter Selbstständiger in die Aktivrente zu prüfen, begründet der Bundesrat damit, "dass – aufgrund ihrer sozialen Schutzbedürftigkeit – pflichtversicherte Selbstständige oder freiwillig gesetzlich versicherte (Solo-)Selbstständige im Rentenalter oftmals nicht freiwillig weiterarbeiten, sondern auf den weiteren Verdienst angewiesen sind und von der Steuerbefreiung in besonderem Maße profitieren könnten", so der Wortlaut der Stellungnahme.

Weiter heißt es in der Drucksache: "Wenn diese Personen über die Regelaltersgrenze hinaus weiterarbeiten und gegebenenfalls gleichzeitig auch weiterhin Sozialversicherungsbeiträge leisten, bleibt ihnen die steuerlicheVergünstigung der Aktivrente gleichwohl verwehrt, was als nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung wahrgenommen wird. Insofern wäre es nur folgerichtig, auch diesen Personenkreis in den Kreis der Berechtigten für die Aktivrente einzubeziehen."

Darüber hinaus weist der Bundesrat darauf hin, dass es einen Mangel an Fachkräften nicht nur bei Beschäftigten gebe, sondern in erheblichem Maße auch bei pflichtversicherten Selbstständigen – zum Beispiel Handwerker/innen und Hebammen sowie freiwillig gesetzlich versicherten (Solo-)Selbstständigen. Eine Einbeziehung dieser Gruppen wäre deshalb nicht nur sozialpolitisch geboten, sondern auch arbeitsmarktpolitisch sinnvoll. 

Evaluation 2029: Würde die generelle Einbeziehung aller Selbstständigen zusätzliche Wachstumsimpulse bringen? 

Zudem regt der Bundesrat an, dass die bis 2029 vorgesehene Evaluation des Gesetzes ausdrücklich auch die möglichen Wachstums- und Beschäftigungseffekte einer Einbeziehung von Selbstständigen untersucht – und dass diese Kriterien gesetzlich verankert werden.

Demnach "sollen die Wirkungen der Aktivrente bis Ende des Jahres 2029 auf ihre Wirksamkeit hinsichtlich der gesetzten Ziele überprüft werden. Dabei soll unter anderem untersucht werden, ob durch eine etwaige generelle Einbeziehung von Selbstständigen zusätzliche Wachstumsimpulse erschlossen werden können", heißt es in der Stellungnahme, und weiter: "Der Bundesrat spricht sich dafür aus, die vorgesehene Evaluierung gesetzlich zu normieren sowie die maßgebenden Kriterien und Datengrundlagen weitestmöglich bereits zum Beginn des Evaluierungszeitraums festzulegen."

Ein weiterer Änderungsvorschlag des Bundesrats-Ausschusses betrifft die Höhe des Steuervorteils und damit der resultierenden Steuerausfälle. Wie ursprünglich vorgesehen fordert er die Anwendung des Progressionsvorbehalts. Dies würde den steuerlichen Vorteil von bis zu 920 Euro auf 500 Euro reduzieren (vgl. unsere Berechnung des Steuervorteils).

Stellungnahme ist Teilerfolg – doch alle Selbstständigen sollten von der Aktivrente profitieren!

Die Stellungnahme des Bundesrats hat durchaus Gewicht, denn die Zustimmung der Bundesländer zum Gesetz ist erforderlich, tragen sie doch einen erheblichen Teil der Steuermindereinnahmen - 378 Millionen Euro pro Jahr laut Gesetzesentwurf, genau so viel wie der Bund. Bindend ist ihre Umsetzung aber nicht: Bei der auf die Empfehlung folgenden Debatte im Bundestag wurde die Forderung des Bundestags leider mit keinem Wort erwähnt.

Dass der Bundesrat fordert, zumindest die Einbeziehung derjenigen Selbstständigen zu überprüfen, die in die Sozialversicherungssysteme einzahlen, werten wir als positives Signal. Ebenso sein ausdrücklicher Hinweis darauf, dass der geplante Ausschluss in der Wahrnehmung vieler Menschen nicht gerechtfertigt ist und als Ungleichbehandlung verstanden wird. Das zeigt, dass unsere Petition für eine faire Aktivrente Wirkung zeigen, in Berlin gehört wird und zumindest ein wenig Bewegung in die Sache kommt. 

Gleichzeitig geht die Stellungnahme des Bundesrats nach unserer Auffassung nicht weit genug: Wir fordern weiter nachdrücklich die Einbeziehung aller Selbstständigen in die Aktivrente, und zwar direkt zum Start am 1.1.2026, ersatzweise zum 1.1.2027. Dies wäre auch mit deutlich weniger Bürokratieaufwand verbunden, als eine Trennung nach Tätigkeit oder Beruf. Wenn der Staat zu längerem Arbeiten motivieren und einen kraftvollen Impuls für die deutsche Wirtschaft setzen will, muss die Aktivrente für alle gelten – unabhängig von ihrer Erwerbsform.

Neuester Hilfreichster Kontroversester
Kommentar schreiben
Abbrechen

Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?

Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden

Zum Seitenanfang

#

#
# #