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Lesetipp Drei Nominierte – 25.000 Euro Preisgeld VGSD-Mitglied Joachim Wenzel für Werner-Bonhoff-Preis 2025 nominiert

Wird Joachim Wenzel als viertes VGSD-Mitglied nach Tim Wessels, Christa Weidner und Johanna Röh den Werner-Bonhoff-Preis erhalten? Hier stellen wir ihn und die beiden anderen Nominierten vor.

Bernd Kreis, Joachim Wenzel und Norbert Arnoldy sind für den Werner-Bonhoff-Preis 2025 nominiert.

Seit 2006 würdigt die Werner Bonhoff Stiftung mit dem „Werner-Bonhoff-Preis-wider-den-§§-Dschungel“ unternehmerische Menschen, die ihre Bürokratieerfahrungen in Deutschland mit der Öffentlichkeit teilen. Der mit 25.000 Euro dotierte Preis soll dazu motivieren, am deutschlandweiten Projekt „Bürokratie-Therapie“ teilzunehmen. Sein Herzstück ist die Online-Fallsammlung der Stiftung: eine Sammlung an konkretem Verbesserungsbedarf, die immer weiter wächst. 

Feierliche Preisverleihung am 26. September in Berlin

Für den diesjährigen Preis hat die Jury die Fälle von drei Projektteilnehmern nominiert: Den des systemischen Beraters und Privatdozenten Dr. Joachim Wenzel aus Essen, den des Gastronomen Bernd Kreis aus Stuttgart und den des Bauunternehmers Norbert Arnoldy aus dem rheinland-pfälzischen Temmels.

Wer von den drei Nominierten den Preis gewinnt, wird im Rahmen der feierlichen Verleihung des Werner-Bonhoff-Preises am 26. September 2025 bekannt gegeben. Die Verleihung findet in Berlin statt, in den Räumlichkeiten der Vertretung des Landes Baden-Württemberg beim Bund. 

Mit eigenen Bürokratie-Erfahrungen um Bonhoff-Preis bewerben

Falls du selbst Bürokratie-Erfahrungen gemacht hast, die für andere interessant sein könnten, weil sie so typisch sind oder vielleicht auch, weil du dich mit Erfolg zur Wehr gesetzt hast, kannst du deinen Fall auf der Stiftungsseite einreichen oder auch den Fall eines/einer anderen vorschlagen. Die Bewerbung ist ganz einfach, du musst lediglich drei kurze Fragen beantworten. Die Stiftungsmitarbeiter melden sich dann bei dir und erarbeiten bei Interesse mit deiner Hilfe einen ausführlichen Fallbericht, den sie dann in der Fallsammlung veröffentlichen.

Vor Joachim waren bereits fünf weitere VGSD-Mitglieder für den Bonhoff-Preis nominiert. Drei von ihnen haben den Preis erhalten: Tim Wessels war der erste Gewinner (2013 – Altersvorsorgepflicht für Selbstständige), gefolgt von Christa Weidner (2016 – Scheinselbstständigkeit). Zuletzt hat Johanna Röh den Bonhoff-Preis gewonnen (2023 – Mutterschutz für Selbstständige – 2024 fand keine Verleihung statt). Darüber hinaus waren 2021 Vera Dietrich (Gegen Abmahnmissbrauch) und 2022 David Erler (Für wirksame Corona-Hilfen) nominiert.

Hier nun die Kurzporträts der drei Nominierten. Am Ende der Porträts sind jeweils die ausführlichen Fallbeispiele verlinkt, so dass ihr euch noch genauer darüber informieren könnt, was sie erlebt haben.

Nominiert: Systemischer Berater und Privatdozent Dr. Joachim Wenzel

Dr. Joachim Wenzel

Im Regierungsentwurf zum Jahressteuergesetz 2024, durch welches eine Vorschrift im Umsatzsteuergesetz geändert werden sollte, sah Joachim für selbständig Lehrende und Bildungseinrichtungen Gefahren einer erheblichen Bürokratisierung und großen Rechtsunsicherheit. Daher verfasste er ein konstruktiv formuliertes, gut verständliches Positionspapier, tat sich im Rahmen von VGSD und BAGSV mit Mitstreitern zusammen und brachte gemeinsam eine Petition auf den Weg, mit der eine Korrektur des Regierungsentwurfes gefordert wurde. Mit seinem Engagement drang er schließlich zum Bundestag durch. Der daraufhin von den Regierungsfraktionen verfasste Änderungsantrag, der die gemachten Forderungen umfassend umsetzte, wurde in den Finanzausschuss des Bundestages eingebracht und floss sodann in das am 18. Oktober 2024 vom Deutschen Bundestag verabschiedete Jahressteuergesetz 2024.

"Mit diesem Fall wurde eine beeindruckende Teamarbeit ... nominiert"

"Der Fall zeigt beispielhaft, dass es immer wieder dringend erforderlich ist, der Verwaltung und Politik die konkreten Folgen der – leider mitunter ohne geschärften Blick auf die Praxis – auf den Weg gebrachten Regelungen und Normen vor Augen zu halten", schreibt die Bonhoff-Stiftung.

Joachim freut sich sehr über die Nominierung, auch für seine Mitstreiter: "Die Nominierung verstehe ich nicht für mich alleine. Mit diesem Fall wurde eine beeindruckende Teamarbeit und das Engagement von mehreren Menschen und Verbänden nominiert. Nur durch dieses Zusammenwirken und die Türen, die durch das Netzwerk von VGSD und BAGSV geöffnet wurden, konnten wir am Ende erfolgreich sein."

Zur ausführlichen Fallbeschreibung

Nominiert: Bauunternehmer Norbert Arnoldy

Normbert Arnoldy

Bauunternehmer Norbert Arnoldy ist Geschäftsführer der Hannah & Luisa GbR, die im Jahr 2018 eine verfallende Schlossanlage („Schloss Temmels“) erwarb, um diese aufwendig zu sanieren und Wohnraum zu schaffen. Das Vorhaben wurde vom damaligen Bürgermeister und der Gemeinde begrüßt und der Unternehmer begann mit den aufwendigen und kostenintensiven Arbeiten.

Doch als Herr Arnoldy die Verlängerung der vom Voreigentümer miterworbenen Baugenehmigungen beantragte, wurde ihm überraschend mitgeteilt, dass sich das Grundstück gar nicht im baurechtlichen Innenbereich, sondern im sogenannten Außenbereich befände und daher ein Bebauungsplan und neuer Bauantrag gestellt werden müsse. 

Kehrtwende nach kommunalem Regierungswechsel

Das sich anschließende kostenintensive über fünf Jahre andauernde Planungsverfahren endete - nach einem kommunalen Regierungswechsel – schließlich mit der Einstellung, da der neue Gemeinderat ein zu hohes Verkehrsaufkommen und damit eine zu große Belastung der Anwohner befürchtete. Mit dieser plötzlichen Kehrtwende steht Herr Arnoldy mit der GbR vor einem gescheiterten Investment.

Die Bonhoff-Stiftung schreibt dazu: "Der Fall zeigt nicht nur eine weitere Facette im Spannungsfeld „Bauen im Außenbereich“, sondern verdeutlicht auch, dass es in der kommunalen Selbstverwaltung zu überraschenden und durchaus hinterfragenswerten Entscheidungen kommen kann."

Zur ausführlichen Fallbeschreibung

Nominiert: Weinhändler und Gastronom Bernd Kreis

Bernd Kreis

Der Mangel an qualifizierten Arbeitskräften in Deutschland macht auch der Gastronomie seit Jahren Sorgen. Auch Bernd Kreis, der in Stuttgart eine Kombination aus klassischer Weinbar, Jazz-Listening-Room und peruanischem Restaurant betreibt, suchte über Monate nach einem Koch. Weil er keinen für die Stelle qualifizierten Bewerber fand, wollte er sodann einen Koch aus Peru einstellen. 

Doch dem Bewerber, der mit dem Ziel der Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung kommen wollte und dessen Aufenthaltserlaubnis auch an den Bestand dieser gebunden gewesen wäre, wurde die Einreise und Arbeitserlaubnis für Deutschland zunächst verweigert. Die im Verfahren beteiligte Fachbehörde begründete dies u.a. damit, dass die Dekoration in der Weinbar nicht landestypisch genug sei. Dies sorgte für großes Unverständnis bei Herrn Kreis, der sein Betriebskonzept ohne qualifizierten Koch nicht umsetzen konnte. 

Dekoration nicht landestypisch genug

"Auch wenn die Aufenthaltserlaubnis zur Aufnahme der Beschäftigung nach medialem Druck noch erteilt wurde, macht der Fall im Verlauf nicht nur eine hinterfragenswerte restriktive Praxis bei der Einwanderung von in die Sozialsysteme einzahlenden Fachkräften sichtbar, sondern verdeutlicht auch beispielhaft das wiederkehrende Problem, wenn unternehmerische Interessen einer Verwaltungspraxis gegenüberstehen, die nicht problemlösungsorientiert entscheidet", zieht die Bonhoff-Stiftung als Fazit.   

Zur ausführlichen Fallbeschreibung

In der Galerie unten findet ihr Fotos von Bernd Kreis' High Fidelity Bar sowie von Schloss Temmels vor und nach der Renovierung.

Wer wird am 26. September den Bonhoff-Preis verliehen bekommen? Wir drücken Joachim ganz fest die Daumen, auch wenn den Preis sicherlich alle drei Nominierten verdient hätten. Und wir sind gespannt auf eure Kommentare zu diesen Bürokratie-Erfahrungen!

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