Zum Inhalt springen
VGSD-Netzwerktag mit Barcamp am 14./15. Oktober in Frankfurt: zu 80% ausverkauft Jetzt Platz sichern
Mitglied werden

Dritter digitaler Mittelstandsgipfel mit Bundesminister Habeck VGSD fordert Gleichbehandlung bei drittem Entlastungspaket und Kinderkrankengeld

Dr. Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, lädt regelmäßig die Spitzenverbände zum Digitalen Mittelstandsgipfel

Nach dem 2.5. und 18.7. fand am heutigen 13.9.2022 der dritte Digitale Mittelstandsgipfel mit Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck statt.

Ursprünglich für Freitagnachmittag geplant, musste er aufgrund aktueller Ereignisse auf heute verschoben werden.

An der Videokonferenz mit rund 50 Vertretern von Verbänden und Regierung nimmt auch VGSD-Vorstand Andreas Lutz teil.

Dieses Mal war er nach Peter Klotzki vom Bundesverband der Freien Berufe (mit dem wir eng zusammenarbeiten) gleich als zweiter Redner an der Reihe und stellte folgende Forderungen:

Solo-Selbstständige mitdenken und -berücksichtigen

"Ich spreche für die Solo-Selbstständigen in Deutschland. Sie sind in der Covid-Krise, vor allem am Anfang, oft übergangen wurden. Gerade stellt sich erneut das Gefühl ein, übersehen zu werden.

Bei der Pressekonferenz zum dritten Entlastungsgesetz hat Kanzler Scholz fünf Mal von 'Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern' gesprochen, aber an keiner Stelle von Selbstständigen oder Erwerbstätigen.

  • Kanzler Scholz hat eine steuer- und sozialabgabefreie Einmalzahlung von bis zu 3.000 Euro angekündigt, dabei aber Solo-Selbstständige nicht erwähnt. Das ist eine krasse Ungleichbehandlung.
  • Problematisch ist auch die massive Ausweitung der MIDI-Jobs, bei der wir jetzt schon eine Diskriminierung von Soloselbstständigen haben. Die Obergrenze, die bis Mitte 2019 noch bei 850 Euro lag, wird bis zum 1.1.2023 auf 2.000 Euro erhöht! Immer mehr Arbeitnehmer profitieren von Vergünstigungen, die von Solo-Selbstständigen mit gleich hohem Einkommen zwar mitfinanziert werden, von deren Erleichterungen sie aber ausgeschlossen sind. Solo-Selbstständige zahlen natürlich den Arbeitgeber- UND -nehmeranteil, das tun sie aber auch noch auf eine deutlich höhere Bemessungsgrundlage mit mehr als doppelt so hohen Mindestbeiträgen.
  • Auch beim Kinderkrankengeld wurden (im Rahmen der Reform des Infektionsschutzgesetzes) die Selbstständigen in einem zentralen Punkt übergangen. Was in der Covidkrise für alle galt, gilt jetzt nur noch für Arbeitnehmer/innen.

Als Selbstständige haben wir realistische Erwartungen und wollen die Leistungsfähigkeit des Staates nicht überfordern. Wir erwarten aber eine Gleichbehandlung mit Arbeitnehmerinnen, wo es sich um ähnliche Sachverhalten handelt.

Wir wollen nicht gegen jede einzelne Ungleichbehandlung zu Felde ziehen müssen, sondern dass wir Selbstständige in der Ampel-Koalition automatisch mitgedacht werden, wenn von Maßnahmen für Arbeitnehmer/innen die Rede ist."

Minister Habeck reagierte direkt auf das Statement und sagte, er sehe "dieses Problem" auch. Er kündigte einen Rückruf seines Staatssekretärs Michael Kellner beim VGSD an, der tatsächlich direkt am Morgen des Folgetages erfolgte (14.9.2022). Andreas hatte die Gelegenheit, die obigen Punkte dem Staatssekretär zu erläutern. Es ist immer gut direkt zu sprechen. An einer Stelle gab es zum Beispiel ein Missverständnis, das Andreas sofort ausräumen konnte.

Michael Kellner nannte das Telefonat "sehr erhellend". Neben den konkreten Forderungen oben bat Andreas auch darum, einen festen Ansprechpartner bzw. Zuständigkeit im Bundeswirtschaftsministerium für Selbstständige zu schaffen, um dort an zentraler Stelle Know-how über Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen aufzubauen.

Neuester Hilfreichster Kontroversester
Kommentar schreiben
Abbrechen

Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?

Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden

Zum Seitenanfang

#

#
# #