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Das dritte Entlastungspaket unter der Lupe "Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer" großzügig bedacht –Selbstständige übersehen?

Am Sonntag, 4.9.2022 um 11 Uhr stellten Bundeskanzler Olaf Scholz, Finanzminister Christian Lindner und Grünen-Chef Omid Nourimpour das lange erwartete dritte Entlastungspaket vor. Eigentlich hatten sich die Ampelkoalitionäre bei der Regierungsbildung vorgenommen, auf Nachtsitzungen und übermüdet getroffene Kompromisse zu verzichten.

Wir haben das dritte Entlastungspaket für dich unter die Lupe genommen

Aber nachdem die Klausurtagung auf Schloss Meseberg keine Einigung gebracht hatte, musste der Koalitionsausschuss von Samstag auf Sonntag eine Nachtschicht einlegen, um am nächsten Morgen ein Paket im Umfang von 65 Milliarden Euro zu verkünden – was laut Lindner noch konservativ geschätzt ist, das tatsächliche Volumen könnte noch deutlich höher ausfallen.

Doch wer profitiert von den beschlossenen Entlastungen in Milliardenhöhe?

In seiner Rede vor der Bundespressekonferenz (Transkript) nennt Scholz sechs Mal "Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer". Fünf Mal spricht er Unternehmen – und meint damit energieintensive Betriebe. "Selbstständige" erwähnt er in seiner Rede an keiner Stelle.

Das heißt nicht, dass wir Solo-Selbstständigen und Kleinstunternehmen gar nicht von den Entlastungen profitieren würden: Wo alle Bürger entlastet werden, gibt es keine Ausnahme für Selbstständige... Aber da, wo es um Erwerbstätige geht, werden wir Selbstständigen wie schon gewohnt (zuletzt beim Kinderkrankengeld) systematisch übergangen. Wir haben noch einiges zu tun, bis wir von dieser Regierung aktiv mitgedacht werden.

Unsere Verbündete Catharina Bruns hat es in einem Kommentar in der Wirtschaftswoche so auf den Punkt gebracht: "Die Ampel spricht gern von der hart arbeitenden Mitte, aber in der politischen Kommunikation kommen Selbstständige nicht vor. Man muss sich wundern bei Parteien, die ständig von Respekt, Diversity und Freiheit reden, wie wenig sie die Vielfalt der Selbstständigkeit im Blick haben."

Wir haben das Ergebnispapier des Koalitionsausschussses (13 Seiten) für dich unter die Lupe genommen und erläutern wichtigsten Maßnahmen: An welchen dürfen wir auch teilhaben? Von welchen bleiben wir Selbstständigen ausgeschlossen?

Massive Ausweitung von Midi-Jobs: Obergrenze steigt von 1.300 auf 2.000 Euro

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Arbeitnehmer/innen oberhalb der Minijob-Grenze (520 Euro), aber mit trotzdem überschaubarem Einkommen (z.B. aufgrund einer Teilzeit-Tätigkeit), profitieren als "Midijobber" von subventionierten Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung. Sie zahlen nicht die kompletten, auf sie entfallenden prozentualen Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung, erhalten aber die volle Leistung, auch später im Alter. Die Versichertengemeinschaft (zu der im Fall der Kranken- und Pflegeversicherung auch die Mehrzahl der Selbstständigen zählt) sowie der Steuerzahler (über staatliche Zuschüsse zur Sozialversicherung) finanzieren diese schon bisher bestehende Entlastung.

Der finanzielle Vorteil liegt bei der bisherigen Regelung bei bis zu 540 Euro netto pro Jahr, was für die betroffenen Midijobber einem 13. Monatsgehalt entspricht.

Selbstständige profitieren nicht von dieser Gleit- beziehungsweise Übergangszone. Im Gegenteil: Ihre Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge werden auf Basis einer gut 20 Prozent höheren Bemessungsgrundlage berechnet, zudem gelten gut doppelt so hohe Mindestbeiträge wie bei Angestellten. Zudem müssen sie die (höheren) Arbeitgeber- und -nehmerbeitrag alleine tragen.

2019 lag Obergrenze noch bei 850 Euro

Der Midijob-Bereich, von dem alleine Arbeitnehmer/innen profitieren, soll nun durch das dritte Entlastungspaket dramatisch ausgeweitet werden: Endete die Gleitzone bis zum 30.6.2019 noch bei 850 Euro um dann auf 1.300 Euro erhöht zu werden, soll sie zum 1.10.2022 auf 1.600 Euro und zum 1.1.2023 auf 2.000 Euro pro Monat steigen.

Die Zahl der Arbeitnehmer/innen, die von der Regelung profitieren, erhöht sich massiv – und damit die Umverteilung innerhalb der Sozialversicherung sowie aus dem Bundeshaushalt. Problematisch ist dies auch angesichts des bestehenden Fachkräftemangels: Zulasten von Vollzeitjobs werden Teilzeitjobs attraktiver gemacht.

Gründer/innen und Selbstständige können von einem gleitenden Übergang zwischen geringfügiger und Vollzeit-Selbstständigkeit nur träumen: Wollen sie mehr als 520 Euro verdienen, treffen sie die hohen Sozialversicherungsabgaben mit voller Wucht. Auch weiterhin wird dies viele Selbstständige, vor allem aber selbstständige Frauen von einer Ausweitung ihrer Selbstständigkeit abhalten. Mit einem stark negativen Effekt auf die so wichtige Erwerbsbeteiligung von Frauen in Deutschland.

Wenn es darum geht, Menschen mit geringem Einkommen zu entlasten, denkt die Regierung nicht an (Teilzeit-)Selbstständige und Gründer/innen, die ihr Geschäft erst noch aufbauen.

Konzertierte Aktion: 3.000 Euro steuer- und sozialabgabefrei – für Arbeitnehmer/innen

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Olaf Scholz erneuerte im dritten Entlastungspakets das zuvor schon im Rahmen der "Konzertierten Aktion" Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden gemachte Angebot, sie einmalige Zusatzzahlungen der Arbeitgeber bis zu einem Betrag von 3.000 Euro von der Steuer und den Sozialabgaben zu befreien. Damit will er eine Lohn-Preis-Spirale verhindern.

Die stark gestiegenen Energie- und Lebensmittelpreise sind laut Ergebnispapier durch den Ukraine-Krieg bedingt und werden sich mittelfristig wieder normalisieren. Statt dauerhafter Lohnerhöhung, die zu zusätzlichen Preissteigerungen führen, will Scholz einen Anreiz für eine großzügige Einmalzahlung setzen. Den Vorschlag hatte der Kanzler schon einmal Ende Juni gemacht, damals war von 1.500 Euro die Rede.

Olaf Scholz sprach vor kurzem noch von "freie Erfindung"

Als das Angebot damals von der neuen DGB-Chefin Fahimi zurückgewiesen wurde ("Tarifverhandlungen werden nicht im Kanzleramt geführt"), war Scholz im ARD-Interview mit Tina Hassel zurückgerudert: "Es gibt diesen Vorschlag gar nicht". Eine Sonntagszeitung habe "irgendwas von irgendwem aufgeschnappt". Es handle sich um eine "freie Erfindung".

Zwei Monate später steht die Einmalzahlung in auf 3.000 Euro aufgestockter Höhe schwarz auf weiß im Ergebnispapier des Koalitionsausschusses.

Und es ist keine Rede davon, dass auch Selbstständige von der Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit profitieren sollen.

Sonderregelungen für Kurzarbeitergeld nochmals verlängert

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Eine weitere Hilfe, von der nur Arbeitgeber und -nehmer profitieren ist das Kurzarbeitergeld. Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt in Krisen quasi das Gehalt bzw. einen großen Anteil des Gehalts der Mitarbeiter, die nicht mehr ausgelastet werden können.

Während der Covid-Krise waren Sonderregelungen eingeführt worden, die eigentlich Ende diesen Monats auslaufen sollten und nun im Rahmen des 3. Entlastungspakets verlängert werden. Die Mehrkosten konnten nicht durch die Arbeitslosenversicherungsbeiträge gedeckt werden, es kam zu Ausgleichszahlungen in Milliardenhöhe aus dem Bundeshaushalt, sprich aus Steuergeldern.

Selbstständige, auch wenn sie freiwillig Arbeitslosenversicherungsbeiträge in gleicher Höhe wie Angestellte und Arbeitgeber zusammen zahlen, erhalten im Fall einer Krise kein Kurzarbeitergeld.

Gasumlage und (fehlende) Kompensation durch Umsatzsteuersenkung

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Über die Senkung der Umsatzsteuer für Gas auf sieben Prozent, die die Einführung der Gasumlage teilweise kompensieren soll, wurde schon ausführlich diskutiert: Für Selbstständige und Unternehmen, für die die Umsatzsteuer in der Regel ein durchlaufender Posten ist, profitieren nicht von dieser Entlastung. Teurer wird ihr Gas durch die Energiepreiserhöhungen und die Umlage natürlich trotzdem. Wenn sie für ihr Geschäft viel Gas oder Strom benötigen, kann das für sie existenzgefährdend sein, weil sie die Preiserhöhungen oft nicht weitergeben können.

Arbeitnehmer-Pauschbetrag wird erhöht

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Im Vergleich zu der 3.000 Euro steuer- und sozialabgabefreien Einmalzahlung fällt die ebenfalls geplante Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags kaum ins Gewicht. Er wird von 1.000 auf 1.200 Euro pro Jahr erhöht. Diesen Betrag können Arbeitnehmer/innen von ihrem zu versteuernden Einkommen abziehen – ohne Vorlage irgendwelcher Belege. Auch davon können Selbstständige nur träumen. Meist liegen ihre Ausgaben nun auch deutlich höher, aber es gibt viele Teilzeit-Selbstständige, die von einer solchen Pauschale profitieren würden.

Homeoffice-Pauschale: Von ihr profitieren auch Selbstständige

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im Gegensatz zur Arbeitnehmer-Pauschale profitieren von der Homeoffice-Pauschale, die nun entfristet und dauerhaft ins Steuerrecht übernommen werden soll, auch Selbstständige: Pro Homeoffice-Tag können 5 Euro, pro Jahr bis zu 600 Euro (was 120 Homeoffice-Tagen entspricht) von der Steuer abgesetzt werden. Voraussetzung ist, dass der/die Erwerbstätige nicht bereits ein räumlich getrenntes, zu mehr als 90 Prozent beruflich genutzten Arbeitszimmer geltend gemacht wurde. Da dies eine entsprechend große Wohnung voraussetzt und schon das Vorhandensein einer Couch oder eines Fernsehers zur Nicht-Anerkennung führen, können bisher nur wenige Selbstständige von der Arbeitszimmer-Regelung profitieren, auch wenn sie den Großteil ihrer Arbeitszeit im Homeoffice verbringen. Bleibt nur noch, daran zu denken, die Pauschale bei der Einkommensteuererklärung auch geltend zu machen.

Unternehmenshilfen: Bisher nur für größere, energieintensive Betriebe

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Hierzu heißt es im Ergebnispapier: "Viele Unternehmen und Betriebe leiden unter den hohen Energiekosten. Sie benötigen Unterstützung. Daher wird ein Programm für energieintensive Unternehmen aufgelegt, die die Steigerung ihrer Energiekosten nicht weitergeben können. Zudem sollen Unternehmen bei Investitionen in Effizienz- und Substitutionsmaßnahmen unterstützt werden." – Es ist sehr fraglich, ob hiervon auch Solo-Selbstständige in irgendeiner Form profitieren werden. In erster Linie hatte das Bundeswirtschaftsministerium größere energieintensive Unternehmen im Auge. Zuletzt war die Rede, dass auch kleinere Unternehmen profitieren könnten. Davon könnten vielleicht Handwerksunternehmen mit hohem Energieeinsatz, wie etwa Bäckereien profitieren. Hier bewegen wir uns aber im Bereich der Spekulation.

Auch die Gastronomie wird in spezieller Art und Weise gefördert: Die in der Covid-Krise eingeführte Senkung der Umsatzsteuer auf sieben Prozent wird verlängert.

Strompreisbremse: Basisversorgung für Haushalte und …

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Bei den Strom- (nicht Gas-) Unternehmen soll eine Erlösobergrenze eingeführt werden, die verhindert, dass weiterhin vergleichsweise preisgünstig produzierende Hersteller (z.B. Wasserkraft, Windenergie usw.) hohe Zufallsgewinne erzielen. Zugleich soll ein vergünstigter Basisverbrauch eingeführt werden. Wie hoch dieser ist und was er kostet, ist noch unbekannt. Der Begriff impliziert, dass der Grundbedarf zu niedrigeren Kosten bezogen werden kann, während ein darüber hinausgehender Bedarf zu den höheren Marktpreise gedeckt werden muss. Dies setzt zur Finanzierung die Einführung der Erlösobergrenzen voraus – eigentlich auf EU-Ebene, notfalls auf nationaler Ebene, was ein komplexes Unterfangen ist.

Die Haushalte sollen auf diese Weise finanziell spürbar entlastet werden, gleichzeitig aber ein Anreiz zum Energiesparen erhalten bleiben. Und Selbstständige? - "Für kleine und mittelständische Unternehmen mit Versorgertarif greift dieselbe Abwicklung wie für Haushalte", heißt es dazu im Ergebnispapier der Regierung. Was mit "Versorge-" beziehungsweise vielleicht "Versorger-" oder "Vorsorgetarife" gemeint sein könnte, ist unklar, wir freuen uns über Kommentare von euch dazu. Auch wer alles unter den Begriff "kleine Unternehmen" bleibt bisher offen.

Die Maßnahme bezieht sich nicht auf Gas und (oft auf Gas basierender) Fernwärme. Es gäbe aber "diese Diskussion, etwa zu einem Grundkontingent im Wärmebereich. Es wird daher eine Expertenkommission mit Vertreterinnen und Vertretern u.a. aus Wissenschaft, Wirtschaft, Gewerkschaften und Verbraucherschutz eingesetzt, die zeitnah klären soll, ob und wenn ja wie ein solches Modell in Deutschland oder Europa realisierbar ist."

Abschaffung der Doppelbesteuerung (Rente)

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Aufhorchen lässt manche/n auch die "Abschaffung der Doppelbesteuerung (Rente)". Worin besteht hier der Vorteil? – 2023 hätten Rentenversicherungsbeiträge (auch für Rürup-Renten und berufsständische Versorgungswerke) noch mit 4 Prozent, 2024 dann mit 2 Prozent versteuert werden müssen, bevor sie dann 2025 einkommensteuerfrei gewesen wären. Die Steuerfreiheit wird nun bereits 2023 einsetzen.

Eine Doppelbesteuerung liegt bisher vor, weil nicht nur die Beiträge (in früheren Jahren noch zu einem deutlich höheren Anteil) versteuert werden mussten, sondern auch die resultierenden Renten in voller Höhe der Einkommensteuer unterliegen werden. Das hatte bereits zu vielfältigen juristischen Auseinandersetzungen geführt. Die Maßnahme löst das Problem nicht für die Vergangenheit, beendet es aber für die Zukunft.

Energiepreispauschale: Im Dezember auch für Renter/innen und Studierende

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Das Entlastungspaket enthält eine Vielzahl weiterer Maßnahmen. Rentner/innen sollen zum 1.12.2022 eine Energiepreispauschale von 300 Euro, Studierende und Fachschüler/innen in Höhe von 200 Euro erhalten. Bei der diesen Monat (oder sonst im Rahmen der Einkommensteuererklärung 2022) an Erwerbstätige ausgezahlten Energiepreispauschale waren sie leer ausgegangen.

Bürger- und Wohngeld

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Bereits zum Jahreswechsel soll ALG2 durch ein Bürgergeld ersetzt werden. Neu ist, dass Preissteigerungen sich nicht erst mit längeren Zeitverzögerungen auf die Leistungen auswirken, sondern erwartete Preissteigerungen in die Anpassungen mit einfließen. Der Kreis der Wohngeldberechtigten soll massiv ausgeweitet werden und für die jetzt beginnende Heizperiode einmalig um einen "Heizkostenzuschuss II" ergänzt werden.

Kalte Progression

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Allen Erwerbstätigen kommt der Abbau der Kalten Progression zugute. Ansonsten würden sie selbst dann schlechter gestellt, wenn Einkommenssteigerungen in Höhe der Inflation erreicht werden, weil für das höhere Einkommen höhere Steuertarife gelten würden. Die genauen Werte für die Anpassung sollen im Herbst festgelegt werden, nachdem ein sogenannter Progressionsbericht sowie der Existenzminimumbericht vorliegen.

Nachfolgelösung zu Neun-Euro-Ticket

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Die Maßnahme, über die wahrscheinlich am meisten diskutiert wurde, ist das bundesweite Nahverkehrsticket. Hier ist jetzt die Rede von 50 bis 60 Euro Kosten pro Monat und einem Bundeszuschuss von 1,5 Milliarden Euro. Davon würden vor allem Menschen in Städten und großen Verkehrsverbünden profitieren, deren Monatstickets deutlich teurer sind. Die Verhandlungen mit Ländern und Kommunen über die Nachfolge des 9-Euro-Tickets wird sicher noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Im Vordergrund steht auch nicht mehr im gleichen Maße wie bisher die Vergünstigung des Tickets, sondern die Entbürokratisierung und Bequemlichkeit.

Zahlreiche weitere Maßnahmen

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Erhöhung des Kindergeldes, Dämpfung der steigenden Stromnetzentgelte ("Redispatch-Kosten"), spätere Erhöhung des CO2-Preises… – Wir wollen nicht auf alle Maßnahmen eingehen, sie sind im Ergebnispapier der Regierung beschrieben.

Wichtig war uns aufzuzeigen, wo Selbstständige gegenüber Arbeitnehmer/innen einmal mehr benachteiligt werden, aber auch wo sie von Maßnahmen profitieren. Wir setzen uns dafür ein, dass Ungleichbehandlungen reduziert und künftig vermieden werden. Wie wir alle hoffen wir, dass das dritte Entlastungspaket einen wirksamen Beitrag leistet, eine Wirtschaftskrise zu verhindern oder zu dämpfen, so dass wir alle ohne Not durch den Winter kommen.

Was hältst du von dem dritten Entlastungspaket? Welche Maßnahmen helfen dir am meisten, welche vermisst du? Wir sind gespannt auf deinen Kommentar

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