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Inlandstätigkeit für ausländische Kunden: Was ist steuerlich zu beachten?

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Bei einer Inlandstätigkeit für ausländische Kunden sind folgende Aspekte wichtig:

Ertragsteuer:

  • Grundsätzliche Besteuerung nur im Inland (sog. Betriebsstättenprinzip), keine Besteuerung im Ausland
  • Freistellung von eventuellen ausländischen Abzugssteuern nach lokalen Recht ggf. oft nur bei Vorlage sogenannter steuerlicher Ansässigkeitsbescheinigungen nach dem Doppelbesteuerungsabkommen

Umsatzsteuer:

  • Beantragung deutscher Umsatzsteueridentifikationsnummer (USt-ID.: “DE”) (www.bzst.de­/DE/Untern­…_node.html)
  • Rechnungsstellung: Ohne USt an Unternehmer/in mit bestätigter ausländischer USt-ID
  • Besonderheiten bei Kleinunternehmer/innen (Sondersignal des Finanzamts erforderlich)
Zusammenfassung des VGSD-Werkstudententeams
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Auswandern
Für ausländische Kunden oder im Ausland arbeiten - was ist steuerlich zu beachten?

Mit Frank Behrenz

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