Hallo Dorothee,
schau mal in diesen Thread hier, da sind gute Formulierungen bezüglich Auswirkungen der Kontakteinschränkungen auf die eigene Auftragslage aufgeführt, die Du nutzen könntest:
www.vgsd.de/frage-permalink/769
Ich habe mich daran orientiert und die Begründung war für die Bank schlüssig.
Viel Glück!
Neustarthilfe Januar bis Juli 2021 Nachfrage L-Bank
1 Person fragt sich das
Hallo in die Runde,
ich habe eine Nachfrage von der L-Bank für dies Neustarthilfe für den Zeitraum Januar - Juli 2021 bekommen und möchte gerne wissen, wie man reagieren muss.
Die L-Bank will Steuerbescheid für 2019 und 2021. 2019 habe ich eingereicht. 2021 kann ich noch nicht einreichen weil meine Steuerberaterin ihn erst im August erstellen kann.
Was mich viel mehr intertersiert ist die folgende Nachfrage:
Weiterhin haben Sie in Ihrem Endabrechnungsantrag einen Umsatz im Förderzeitraum, Januar bis Juni 2021, in Höhe von 715,00 EUR angegeben. Ihr Unternehmen war nicht oder nicht mehr von einer Schließungsanordnung betroffen. Bitte begründen Sie uns detailliert, warum Sie diesen geringen Umsatz erzielt haben bzw. erzielen
konnten. Das Einreichen dieser Begründung ist zwingend für die weitere Bearbeitung Ihres Endabrechnungsantrags.
Wie reagiert man darauf?
Weiss hierzu jemand näheres?
Vielen Dank für die Hilfe
Gruss D.Z