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Unter welchen Umständen ist die Fakturierung von Stunden- und Tagessätzen ein Risiko in Hinblick auf Scheinselbstständigkeit?

1 Person fragt sich das

Handwerker rechnen doch auch nach Stunden ab und gelten deshalb nicht gleich als scheinselbstständig. Wie sollte also abgerechnet werden?

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1 Antwort

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Vor ein paar Monaten wurde ein Urteil gefällt, in dem festgehalten wurde, dass Stundensätze mit 50 Euro kein Indiz für eine Scheinselbstständigkeit oder eine Selbstständigkeit seien. Laut Bundessozialgericht seien Menschen, die in der Stunde mehr als 50 Euro verdienen, nicht mehr so schutzbedürftig. Dr. Paul empfindet Stundenlöhne von rund 20 Euro „katastrophal“, da diese oftmals mit einer Betriebsprüfung einhergehen. Hier sei es dann schwer, durch andere Argumente zu zeigen, dass man nicht scheinselbstständig ist. Stundensätze um die 60 Euro würde er als neutral einstufen. Für Tagessätze gilt das gleiche. Es sollte grundsätzlich vermieden werden, in Risikoklasse I eingestuft zu werden, was passiert, falls man einen Tagessatz von ca. 150 Euro vorweist. Dr. Paul rät dazu, die unternehmerische Leistung in Tagessätzen zu kalkulieren. Ich habe versucht die Antwort des Experten kompakt zusammenzufassen, empfehle dir aber den Mitschnitt selbst anzuschauen oder anzuhören.

Zusammenfassung des VGSD-Werkstudententeams
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Ausführliche Antwort des Experten

Tipps für korrekte Angebote und Rechnungen
Scheinselbstständigkeit vermeiden - was ein Prüfer rät

Mit Dr. Hartmut Paul

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