Die Krankenversicherung der Rentner ist keine eigene Krankenkasse, sondern ein Versicherungsstatus innerhalb deiner gesetzlichen Krankenversicherung. Damit du diesen Status erhältst, musst du in der zweiten Hälfte deines Erwerbslebens mindestens 90 Prozent gesetzlich krankenversichert gewesen sein.
Dazu zählen:
- Pflichtversicherung, beispielsweise durch eine Beschäftigung.
- Freiwillige gesetzliche Krankenversicherung.
- Familienversicherung, etwa während der Pflege von Angehörigen oder der Kindererziehung.
Für jedes Kind werden zusätzlich drei Jahre angerechnet.
Beispiel: Wenn du mit 25 Jahren ins Berufsleben einsteigst und bis 65 arbeitest, umfasst die zweite Hälfte deines Erwerbslebens die letzten 20 Jahre. Davon musst du mindestens 18 Jahre gesetzlich krankenversichert gewesen sein.
Ob du die Voraussetzungen erfüllst, kannst du vorab von deiner Krankenkasse berechnen lassen. Das hilft dir zu erkennen, worauf du achten musst, um später in die KVdR aufgenommen zu werden.
Die KVdR kann finanzielle Vorteile bieten, insbesondere für Personen, die zuvor freiwillig gesetzlich versichert waren. Allerdings ist der Unterschied zur normalen Krankenversicherung nicht immer besonders groß.
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