In einer BAGSV-Stellungnahme hatten wir gefordert, Selbstständige ins AV-Depot einzubeziehen. Nun haben sich Union und SPD genau darauf geeinigt. Ein toller Erfolg – und ein wichtiges Signal.
Im parlamentarischen Verfahren haben sich die Regierungsparteien nun auf Änderungen zur geplanten Reform staatlich geförderten privaten Altersvorsorge geeinigt. Ein wesentlicher Punkt: Auch Selbstständige werden in den Kreis der förderfähigen Erwerbstätigen aufgenommen.
"Mit der Förderung sollten Selbstständige motiviert werden, zusätzlich zur Basisabsicherung eine ergänzende private Altersvorsorge aufzubauen, zumal ihnen die betriebliche Altersversorgung als steuerlich geförderte Form der zusätzlichen Altersvorsorge nicht zur Verfügung stehe", heißt es einer Kurzmeldung des Bundestags zufolge im Änderungsantrag der Koalition.
Einbeziehung aller Selbstständigen: Regierung setzt Kernforderung um
Dass die Regierung Selbstständige nun ins Altersvorsorge-Depot einbeziehen will, ist ein toller Erfolg und wir begrüßen diesen Schritt ausdrücklich. Seit vielen Jahren setzen wir als VGSD uns für die Einführung eines Altersvorsorge-Depots ein. Erst kürzlich hatten wir uns unter dem Dach der BAGSV (Bundesarbeitsgemeinschaft Selbstständigenverbände) mit einer Stellungnahme zum Gesetzesentwurf an den Finanzausschuss sowie den Ausschuss für Arbeit und Soziales gewandt. Gemeinsam mit rund 30 Verbänden forderten wir genau das, was die Regierung jetzt umsetzt: Selbstständigen Zugang zum geplanten Altersvorsorge-Depot zu geben (mehr dazu in diesem Beitrag).
Nicht nur ist es eine Frage der Gerechtigkeit, dass auch Selbstständige künftig von der steuerlichen Förderung profitieren dürfen. Ihre Einbeziehung ins Altersvorsorge-Depot ist auch ein wichtiges und dringend notwendiges Signal, nachdem Selbstständige etwa bei der Einführung der Aktivrente außen vor geblieben sind.
"Immens wichtiger Beitrag, den diese Menschen jeden Tag für unsere Wirtschaft und Gesellschaft leisten"
"Bisher hatten vor allem abhängig Beschäftigte die Möglichkeit 'zu riestern'. Wir sind überzeugt von der Attraktivität der reformierten privaten Altersvorsorge und möchten auch alle Selbstständigen an ihren Chancen teilhaben lassen", ist im Koalitionsbeschluss zu lesen. "Damit erkennen wir gleichermaßen den immens wichtigen Beitrag an, den diese Menschen jeden Tag für unsere Wirtschaft und Gesellschaft leisten, wie auch die Realität, dass Selbstständige besonders häufig von prekären Lebensverhältnissen im Alter betroffen sind."
Begrenzung der Effektivkosten, Standarddepot von öffentlichem Träger und weitere Änderungen
Neben der Aufnahme Selbstständiger in den Kreis der förderfähigen Erwerbstätigen haben sich Union und SPD auf folgende, weitere Änderungen geeinigt:
Begrenzung der Effektivkosten auf ein Prozent
Die Regierung plant ein Standarddepot, das mit "Standardeinstellungen" daherkommt und speziell Sparer/innen mit wenig Kapitalmarkterfahrungen die Teilhabe an einer renditeorientierten Anlage ermöglichen soll. Bis dato war dafür ein Effektivkostendeckel von maximal 1,5 Prozent geplant. Dieser Kostendeckel wurde unter anderem von Verbraucherschutz und Bundesrat als deutlich zu hoch kritisiert. Ihn senkt die Regierung nun auf maximal ein Prozent ab.
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Standarddepot von einem öffentlichen Träger
Außerdem wollen Union und SPD künftig auch einem öffentlichen Träger ermöglichen, ein Standarddepot anzubieten. Wer der öffentliche Träger sein soll, ist noch nicht bekannt – ebenso nicht, wie hoch oder niedrig die Effektivkosten dieses Depots sein werden.
"Das Staatsdepot könnte […] einen Wettbewerbsvorteil haben, wenn es nicht zu bürokratisch daherkommt", meint dazu etwa die Süddeutsche und rechnet: "Auch scheinbar kleine Unterschiede machen wegen der langen Laufzeiten viel aus. Das zeigt ein Beispiel, gerechnet mit 100 Euro einmalig und drei Prozent Rendite über 30 Jahre. Betragen die Kosten ein Prozent pro Jahr, werden aus 100 Euro rund 180 Euro. Liegen die Kosten bei 0,1 Prozent, bleiben stattdessen mehr als 235 Euro übrig."
Grundzulage steigt von 30 auf 50 Cent
Die Grundzulage soll von 30 auf 50 Cent steigen: Wer künftig also einen Euro spart, bekommt dafür 50 Cent vom Staat dazu. Dafür gilt eine Obergrenze von 360 Euro im Jahr. Von da ab und bis zu einem Maximalbetrag von 1.800 Euro im Jahr gibt es eine staatliche Zulage von 25 Cent pro angespartem Euro.
Kinderzuschlag: Maximalförderung ab 25 Euro Sparbeitrag
Auch beim Kinderzuschlag bessert die Regierung nach: Künftig sollen Eltern mit Kindern schon ab einem Sparbeitrag von 25 Euro die maximale zusätzliche Förderung von 300 Euro pro Kind und Jahr erhalten. Bisher war geplant, das erst ab einem Sparbeitrag von 100 Euro pro Monat zu ermöglichen.
Wie geht’s jetzt weiter?
Das Altersvorsorgereformgesetz soll nach derzeitiger Planung am 1.1.2027 in Kraft treten. Am Freitagmorgen (27. März 2026, 9 Uhr) wird das Parlament abschließend über den Entwurf zum Altersvorsorgereformgesetz beraten und die Schlussabstimmung durchführen. Die Sitzung wird live übertragen unter https://www.bundestag.de.
Genaue Details darüber, wie der Zugang Selbstständiger zum Altersvorsorge-Depot gestaltet sein wird, sind noch nicht bekannt. Wir bleiben dran und werden berichten, sobald es Neuigkeiten gibt. In Beiträgen und Experten-Talks werden wir rechtzeitig informieren, wie Selbstständige die staatliche Förderung bekommen können.
Für Vereinsmitglieder gibt es die BAGSV-Stellungnahme zum Altersvorsorgereformgesetz hier zum Download:
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