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Kalifornien verabschiedet Gesetz, demzufolge angeblich eine Million Selbstständige anzustellen sind

Anfang Juni hatten wir berichtet, dass kalifornische Freelancer um ihre Aufträge zittern: Das "Dynamex-Urteil" und die Pläne, es in Gesetzesform zu bringen, verunsicherten Auftraggeber nicht nur im Sonnenstaat, sondern in den ganzen USA. Sie kündigten dort ansässigen freien Mitarbeitern die Zusammenarbeit auf und vergaben ihre Aufträge statt dessen an Selbstständige in andere Bundesstaaten.

In Kalifornien geht es vordergründig um Uber-Fahrer, aber es sind noch viele weitere Branchen betroffen

Zusammenschlüsse gering bezahlter Crowdworker hatten mit Gewerkschaftsunterstützung versucht, sich bei ihren Auftraggebern einzuklagen. Bei den freiwillig Selbstständigen formierte sich Widerstand dagegen, ebenfalls in ein Anstellungsverhältnis gezwungen zu werden.

Am  Dienstag dieser Woche hat nun laut einem Bericht der New York Times der Bundesstaat Kalifornien tatsächlich einen Gesetzesentwurf ("Assembly Bill 5", Wikipedia-Eintrag mit zahlreichen weiteren Links) verabschiedet, der App-basierte Plattformen wie Uber und Lyft zwingt, ihre bisher selbstständigen Auftragnehmer als Angestellte zu behandeln, ihnen also Krankengeld und bezahlten Urlaub zu gewähren.

Angeblich mehr als eine Million Selbstständige betroffen - das entspräche in Deutschland fast der Gesamtzahl der Solo-Selbstständigen

Insgesamt sind laut Gesetzesinitiatoren mehr als eine Million Erwerbstätige in Kalifornien betroffen, als Beispiele nennen sie neben Uber-Fahrern auch Lebensmittelkuriere, Hausmeister, Bauarbeiter und Mitarbeiter von Nagelsalons. Offenbar sind aber auch viele höher qualifizierte Selbstständige betroffen und sollen künftig als Angestellte behandelt werden.

Kalifornien hat knapp 40 Millionen Einwohner. Rechnet man die Zahl von einer Million Betroffenen auf das doppelt so bevölkerungsreiche Deutschland hoch, wären zwei Millionen bisher Selbstständige betroffen – fast so viele wie es Solo-Selbstständige in Deutschland gibt.

Langer Katalog mit Ausnahmen, um die es sicher noch viel Streit geben wird

Im Gesetz sind nur wenige (meist freie) Berufe wie (Zahn-)Ärzte, Psychologen, Rechtanwälte, Buchhalter, Architekten und Ingenieure, Versicherungs- und Immobilienmakler sowie Börsenhändler ausgenommen. Sie hätten sich zuvor für Ausnahmen eingesetzt, außerdem würden sie direkt mit ihren Kunden zusammenarbeiten und ihre Preise selbst festsetzen. Auch Direktvertriebsmitarbeiter sind wohl ausgenommen. (Für Zeitungsausträger soll es einen Übergangszeitraum von einem Jahr geben. Sie wären demnach erst zum 1.1.2021 anzustellen.)

Für einige andere Berufe ("professionelle Dienstleistungen") sollen offenbar weiterhin die bisherigen, weniger strengen Scheinselbstständigkeits-Kriterien gelten. Im Gesetzestext heißt es dazu: "(c) (1) Subdivision (a) and the holding in Dynamex do not apply to a contract for “professional services” as defined below, and instead the determination of whether the individual is an employee or independent contractor shall be governed by Borello if the hiring entity demonstrates that all of the following factors are satisfied". Borello bezieht sich auf ein früheres Urteil zum Thema Scheinselbstständigkeit aus dem Jahr 1989, das andere Kriterien enthielt (nach unserem Verständnis: eigenes Büro, Gewerbe- oder steuerliche Anmeldung, Möglichkeit eigene Preise festzusetzen, Selbstbestimmung bezüglich der Arbeits-/Öffnungszeiten, ist noch für weitere Kunden tätig, Entscheidungsspielraum bei der Ausführung der Tätigkeit).

Diese Kriterien gelten aber künftig nur noch für ganz bestimmte Berufe, wobei die genaue Abgrenzung noch für viel Streit sorgen dürfte. Neue Berufe müssten sich diesen Status erst mühsam erkämpfen - ähnlich wie in Deutschland bei dem gesetzlich geregelten Katalog freier Berufe. Zu den durch das Gesetz privilegierten freien Berufen zählen: Marketing- und Personaldienstleister, Reisebüros, Grafikdesigner, Stipendienschreiber ("grant author"), bildende Künstler, Fotografen und Fotojournalisten, freie Journalisten (soweit sie nicht mehr als 35 Beiträge für ein Medium schreiben), Friseure und Kosmetiker. Lyft erklärte gegenüber dem Gizmodo: "Die Tatsache, dass mehr als 50 Berufe aus AB5 herausgelöst wurden, ist sehr aufschlussreich."

Gesetz soll bereits am 1.1.2020 in Kraft treten

Der Gesetzesentwurf wurde mit 29 zu 11 Stimmen verabschiedet und wird wohl schon in Kürze von dem im Januar dieses Jahres ins Amt gekommenen demokratischen Gouverneur, Govin Newsom, unterschrieben werden. In Kraft treten soll die neue Regelung bereits 01.01.2020.

Mitarbeiter im Kernbereich des Unternehmens müssen angestellt werden

Das Gesetz übernimmt die drei Kriterien des Dynamex-Urteils, bei denen auch von dem "ABC test" gesprochen wird. Alle drei Kriterien müssen gegeben sein, damit eine Tätigkeit als selbstständig gilt:

  • (A) The person is free from the control and direction of the hiring entity in connection with the performance of the work, both under the contract for the performance of the work and in fact.
  • (B) The person performs work that is outside the usual course of the hiring entity’s business.
  • (C) The person is customarily engaged in an independently established trade, occupation, or business of the same nature as that involved in the work performed.

Die ersten Bedingung (A) entspricht dem auch in Deutschland geltenden Kriterium  des Weisungsrechts. Bei der zweiten Bedingung (B) geht es darum, ob eine Tätigkeit eine Kernaktivität des Auftraggebers darstellt oder nur eine Nebentätigkeit, die man dann auch extern vergeben darf. (C) nimmt bestimmte bestehende Berufe aus.

Ist (B) ein weiteres sinnvolles Kriterium für Scheinselbstständigkeit? Im Dynamex-Urteil wurde ein dreiteiliger Test entwickelt, der auch die Kriterien einschließt, ob die Erwerbstätigen autonom operiert und frei ist, auch für andere (Konkurrenz-) Unternehmen tätig zu werden.

Wer eine Übertragung der Regelung auf deutsche Verhältnisse erwägt, sollte bedenken, dass der Arbeitnehmer- und Kündigungsschutz bei Unternehmen in Deutschland sehr viel weitreichender ist als in den USA. Während es also in den USA "nur" um den Zugang zu Krankenversicherung, Lohnfortzahlung und bezahltem Urlaub geht, hätte eine solche Regelung in Deutschland sehr viel weitreichendere Implikationen.

Einfluss auf Gesetzgebung in anderen Bundesstaaten

Der kalifornische Vorstoß könnte die Gesetzgebung auch in anderen US-Staaten beeinflussen. Ähnliche Gesetzesvorhaben waren in den ebenfalls an der Westküste gelegenen Staaten Washington und Oregon zuletzt ins Stocken geraten, auch im Staat New York drängen Aktivisten auf ein solches Gesetz. In New York City hatte man letztes Jahr bereits einen Mindestlohn für Fahrer beschlossen – allerdings diese als Angestellte zu klassifizieren.

Initiativen der Fahrer wie "Gig Workers Rising" begrüßten die Entscheidung als Durchbruch. Andere Fahrer lehnten ihn ab, weil sie Nachteile befürchten, insbesondere in Hinblick auf ihre freie Zeiteinteilung. Branchenexperten schätzen, dass das Gesetz in Kalifornien die Kosten pro Fahrt um 20 bis 30 Prozent erhöhen und die Nachfrage nach Fahrten und somit Fahrern deutlich reduzieren könnte. Die Einführung eines Mindestlohns für Fahrer in New York City hatte allerdings zu keinen nennenswerten Preiserhöhungen geführt und das Geschäft scheint dort weiter zu wachsen.

Uber, Lyft & Co wollen eigenen Status

Uber und Lyft sehen ihr Geschäftsmodell bedroht und haben im August ihre Kunden und Fahrer angeschrieben und sie gebeten, sich an den Gesetzgeber zu wenden. Zusammen mit dem Lieferdienst DoorDash wollen sie mit 90 Millionen Dollar eine Initiative finanzieren mit dem Ziel, dass ihre Unternehmen von dem Gesetz ausgenommen werden. Offenbar ist eine Art Volksabstimmung zu dem Gesetz geplant.

Uber und Lyft hatten zudem in Verhandlungen mit der kalifornischen Regierung versucht, neben Selbstständigkeit und Anstellung eine dritte Art von Erwerbsstatus einzuführen, die das Recht auf Mindestlohn und gewerkschaftliche Organisation einräumt, ohne die Betroffenen als Angestellte einzuordnen.

Auch in Großbritannien gibt es laut New York Times eine Arbeitsgerichts-Entscheidung, die einen Uber-Fahrer als Arbeitnehmer mit Anspruch auf Mindestlohn und Urlaub einordnete. Uber hat dagegen Berufung eingelegt, in 2020 will der Oberste Gerichtshof über den Fall entscheiden.

Die Berichterstattung der New York Times stößt bei den Lesern auf großes Echo. Auch zwei Leitartikel / Kommentare beschäftigen sich mit dem Thema: "Take the 'Gig' and Shove It" und "You Call It the Gig Economy. California Calls It Feudalism".

Was haltet ihr von der Entwicklung in USA?

Beim VGSD sind wir der Auffassung, dass Missbrauch gezielt bekämpft werden sollte, der darauf zielt, den Mindestlohn zu umgehen und an der sozialen Absicherung zu sparen.

Zugleich muss unseres Erachtens eine ausreichende Differenzierung stattfinden, die es der großen Mehrheit der fair bezahlten, freiwillig Selbstständigen weiterhin ermöglicht, selbstständig tätig zu sein. Um dies zu erreichen, sind unseres Erachtens neue, andere Kriterien für eine (Schein-)Selbstständigkeit nötig.

Wir freuen uns über eure Kommentare. Gerne könnt ihr auch zusätzliche Informationen ergänzen, die ihr beim Lesen des Gesetzesentwurfs oder beim Lesen von Artikeln darüber entdeckt habt. Danke!

Text des Gesetzesentwurfs

"AB-5 Worker status: employees and independent contractors"

Zugrunde liegendes "Dyanmex-Urteil"

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