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Nahles-Pläne Warum die DRV gegen eine Aufstockung von Minirenten ankämpft

Reinhold Thiede, Forschungsleiter der Deutschen Rentenversicherung (DRV), hat vor einer Woche eine Studie zum Thema Grundsicherung im Alter vorgestellt.

Dr. Reinhold Thiede, Deutsche Rentenversicherung

Ausnahmsweise geht es dabei nicht um Selbstständige. Trotzdem sind die Ergebnisse der Studie auch für uns relevant, denn sie zeigt, dass ein isolierter Blick auf die Rentenansprüche keine Aussagen über das Niveau der Altersvorsorge einer Bevölkerungsgruppe zulässt.

Mit Verweis auf die Studie stellt Thiede ein Gesetzesvorhaben von Arbeitsministerin Nahles in Frage: Die von ihr geplante Lebensleistungsrente sei „keine gute Idee“.

Nahles lässt zurzeit ein Gesetz ausarbeiten, mit dem die Rentenansprüche von Geringverdienern aufgestockt werden sollen, die mindestens 30 Jahre Beiträge bezahlt haben. Damit soll zum Beispiel die Bäckereiverkäuferin belohnt werden, die ein Leben lang hinter dem Verkaufstresen stand und deren Rente aufgrund einer Teilzeittätigkeit trotzdem kaum über Grundsicherungsnivau hinaus reicht.

Gut gewollt ist nicht gut gemacht

Die Rentenversicherung ist aber der falsche Ort für eine solche Aufstockung, denn ihr sind nur die individuellen Rentenansprüche bekannt und nicht Einkommen oder Rente des Partners und andere Formen der Altersvorsorge. Die von der DRV beauftragte Studie hat ergeben, dass nur 6,1 Prozent der Menschen mit einer Altersrente von unter 600 Euro im Monat auf Grundsicherung angewiesen sind. Bei den Männern (von denen es allerdings vergleichsweise wenige in dieser Gruppe gibt) sind es 13,7, bei den Frauen 4,4 Prozent. Der Grund: Die Frauen seien häufig über einen Mann mit höherer Rente abgesichert.

Das heißt im Umkehrschluss: Die Lebensleistunsgrente würde möglicherweise 94 Prozent der Kleinrentner zugute komme, ohne dass es bei ihnen einen entsprechenden Bedarf gebe. Studienautor Bruno Kaltenborn spricht von „großen Streuverlusten“.

Nahles hat das Problem erkannt - und sieht eine Bedürftigkeitsprüfung durch die DRV als Lösung

Arbeitsministerin Nahles hat eingeräumt, dass man das Partnereinkommen berücksichtigen müsse – die DRV solle es folglich vor einer Aufstockung im Rahmen der Lebensleistungsrente prüfen. Dagegen aber wehrt sich die DRV nachvollziehbarerweise. Wenn die Zahl von 94 Prozent stimmt, müsste die DRV auf jeden Rentner, der zu einer Aufstockung berechtigt ist, 15 andere prüfen, um ihnen dann die höhere Rente zu versagen.

Es kann aber nicht Aufgabe der Rentenversicherung sein, Bedürftigkeit zu prüfen. Das tun bereits die Sozialämter. Es würde Doppelarbeit und zusätzliche Bürokratie entstehen. Thiede betont noch einen anderen Aspekt: „Wir wollen nicht, dass die Menschen sagen: Die Rentenversicherung schnüffelt in meinen Konten herum.“

Ein weiteres wichtiges Argument ist, dass der finanzielle Unterstützungsbedarf regional sehr unterschiedlich ausfällt, je nach Mietniveau. Hier sind die Sozialämter der Städte und Kommunen sehr viel „näher dran“.

Reform der Grundsicherung wäre der bessere Weg

Eine bessere Lösung wäre eine Reform der Grundsicherung im Alter. Diese greift, wenn die Rente nicht zum Leben reicht. Das Problem: Erarbeitete Rentenansprüche werden zurzeit komplett verrechnet, die Grundsicherung also entsprechend gekürzt. Wer also absehen kann, dass er mit seiner Altersvorsorge das Grundsicherungsniveau nicht erreicht, hat keinen Anreiz mehr zu sparen. Eine Lösung wäre die Anerkennung der eigenen Vorsorge durch Freibeträge.

Folgerichtig schlägt die CSU-Bundestagsfraktion deshalb statt einer Lebensleistungsrente einen Aufschlag („Vorsorgebonus“) von 100 Euro auf die Grundsicherung im Alter vor, wenn Menschen lebenslang für ihr Alter vorgesorgt haben. Seitens des VGSD hoffen wir, dass es weitere Vorschläge zu einer Reform der Grundsicherung im Alter gibt und die Diskussion sich darauf verlagert.

Auch Reinhold Thiede von der DRV befürwortet eine Reform der Grundsicherung. Bereits 2014 hat er sich in einem Presseseminar (Präsentation) gegen Mindestsicherungselemente in der Rentenversicherung gewendet und geschrieben: "Im Hinblick auf die angestrebten Zielsetzungen wäre eine Modifikation der Grundsicherung effektiv und effizient."

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