Als Entlastung für die (temporär?) gestiegenen Energiepreise hat die Koalition 1.000 Euro "Entlastungsprämie" bzw. "Krisenbonus" beschlossen – nach dem Vorbild der Inflationsausgleichsprämie. Sie denkt dabei aber erneut nur an Arbeitnehmer und Beamte.
Am Wochenende tagten die Parteivorsitzenden von CDU, CSU und SPD und sprachen über Sofortmaßnahmen gegen die stark gestiegenen Energiepreise. Am Montag, 13.4.2026, verkündeten sie mehrere Maßnahmen. Die mit geschätzten Kosten von 12 Milliarden Euro mit Abstand teuerste ist eine "Entlastungsprämie" in Höhe von bis zu 1.000 Euro, die Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden steuer- und abgabenfrei zukommen lassen können. Die ebenfalls beschlossene, auf zwei Monate begrenzte Senkung der Mineralölsteuer bei Diesel und Benzin um 17 Cent pro Liter fällt mit Kosten von 1,6 Milliarden Euro bei weitem nicht so stark ins Gewicht.
Raucher finanzieren – Angestellte profitieren
Finanziert werden soll die Entlastungsprämie durch die auf 2026 vorgezogene Erhöhung der Tabaksteuer. Die hatte kurz zuvor auch die Gesundheitskommission vorgeschlagen – auch wenn sie dabei (neben der entsprechenden Anreizwirkung auf Raucher) wohl eher die Finanzierung der stark gestiegenen Gesundheitskosten im Blick hatte. Der Hausärzteverband und auch der Drogenbeauftragte der Regierung haben sich bereits gegen die Zweckentfremdung der Tabaksteuer gewandt.
Hauptkritikpunkt in Bezug auf die Entlastungsprämie bzw. – wie manche Medien schreiben den "Krisenbonus" – ist, dass er nur Arbeitnehmer/innen und Beamt/innen zugute kommt: Egal ob in Voll- oder Teilzeit, kurzfristig beschäftigt oder Minijobber, in Elternzeit, Kurzarbeit oder dem Krankengeldbezug. Nicht mitgedacht sind Selbstständige – ebenso wie übrigens auch Studierende, Rentner/innen, Arbeitslose und Bürgergeld-Empfänger/innen. Bei einigen dieser Gruppen kann man argumentieren, dass sie nicht so viel mit dem Auto unterwegs sein müssen. Für Selbstständige gilt das Argument nicht. Und heizen müssen auch alle.
Wer das Geld bekommt, hängt vom Arbeitgeber ab
Allerdings dürfte auch längst nicht jeder Arbeitnehmer die Prämie erhalten. Das muss nämlich dessen Arbeitgeber entscheiden – und sich erst Mal leisten können. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hält es für fraglich, wie viele Arbeitgeber dazu dieses Jahr in der Lage sein werden. Die Regierung schaffe hier allerdings erheblichen Erwartungsdruck.
Relativ gute Chancen dürften Mitarbeitende beim Staat und bei großen, finanzstarken Unternehmen haben. Beim Vorbild "Inflationsausgleichsprämie" erhielten 86 Prozent der Tarifbeschäftigten eine Zahlung und zwar im Schnitt (auf Vollzeit-Basis gerechnet, Quelle: Statistisches Bundesamt) 2.680 Euro der damals maximal möglichen 3.000 Euro. Unter den Nicht-Tarifbeschäftigten waren es 35 Prozent, in der Gastronomie sogar nur 12 Prozent. DIW-Chef Fratzscher kritisiert die Prämie aus diesen Gründen als sozial unausgewogen.
Vorbild: Inflationsausgleichsprämie
Diesbezüglich hat die jetzige Koalition aus den Erfahrungen der Ampel leider keine Lehren gezogen. Schon damals gab es erhebliche Kritik an der Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 3.000 Euro, die als Reaktion auf die stark steigenden Energiepreise in Folge des Ukraine-Kriegs im September 2022 beschlossen wurde und von den Arbeitgebern zwischen Oktober 2022 und Ende 2024 beliebig verteilt auf diese Monate ausbezahlt werden konnte, zum Beispiel in Form von je 1.500 Euro Prämie in 2023 und einer in 2024. Die 3.000 Euro wurden in der Regel nur bei Vollzeit, sonst anteilig nach der geleisteten Wochenarbeitszeit gewährt, wobei die Arbeitgeber große Flexibilität besaßen.
Zwingende Bedingung für die Freistellung von Steuern und Sozialabgaben war, dass die Zahlung zusätzlich zum vereinbarten Einkommen ausgezahlt und entsprechend auf dem Gehaltszettel als Inflationsausgleich vermerkt wurde. Diese Bedingung stellte zugleich ein Problem bei der Übertragung auf Selbstständige dar: Hätten diese die Vergünstigungen nur dann erhalten sollen, wenn sie – ausgerechnet in den Krisenjahren – höhere Gewinne erzielt hätten? Statt über eine sinnvolle Übertragung der Vorteile nachzudenken, schloss man Selbstständige lieber ganz aus.
Muss wohl noch in 2026 ausgezahlt werden - zusätzlich zum vereinbarten Gehalt
Beim jetzigen Krisenbonus geht es "nur" um 1.000 Euro und diese müssen wohl bis Ende 2026 ausgezahlt werden. Vorher muss das Gesetz aber erst noch geschrieben, von Regierung und Parlament beschlossen und vom Bundespräsidenten unterschrieben werden. Im Ergebnispapier des Koalitionsausschusses heißt es: "Die Bundesrgegierung wird am 29. April einen entsprechenden Gesetzentwurf beschließen." Man kann davon ausgehen, dass die Vergünstigungen im Sommer in Kraft treten – rechtzeitig vor den drei Landtagswahlen im September diesen Jahres!
Als Arbeitgeber kann man sich schon jetzt überlegen, ob und in welcher Höhe man sich die Prämie leisten kann. Und wann und wie man sie der Belegschaft kommunizieren möchte.
Eine weitere Ungleichbehandlung, ein weiterer Anlass zur Kommunikation
Als bei der Entlastungsprämie erneut übergangene (Solo-)Selbstständige sollten wir dies zum Anlass nehmen, unseren Wahlkreis-Abgeordneten von SPD und Union zu schreiben und sie daran zu erinnern, dass Solo-Selbstständige einen wichtigen Teil der Wirtschaft und auch der wahlberechtigten Bürger darstellen. Als VGSD und BAGSV stellen wir bei den vielen Gesprächen, die wir zurzeit in Berlin führen, immer die Frage, wie das systematische "Übersehen" der Interessen der Selbstständigen dauerhaft überwunden werden kann. Je mehr Abgeordnete insbesondere der Regierungsparteien für diese Frage sensibilisiert sind, umso hilfreicher.
Denn in Berlin wird gerade an einer Vielzahl von Gesetzesänderungen gearbeitet, von denen auch Selbstständige erheblich betroffen sind. Ein Stück weit möchte die Bundesregierung sich durch den Krisenbonus an Arbeitnehmer/innen wohl etwas Ruhe verschaffen für die – sicher nicht leicht zu vermittelnden – Reformen bei Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung sowie auch die Verhandlungen über die Neujustierung der Einkommensteuer. Wir als Selbstständige allerdings dürfen keine Ruhe geben, sondern müssen weiter kontinuierlich daran erinnern, bei all diesen Neuregelungen auf faire Art und Weise mitbedacht zu werden.
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