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Bundestags-Petition gegen Abmahnmissbrauch von VGSD-Mitglied Vera Dietrich Bitte unterstützen!

Vera Dietrich ist letztes Jahr im Zusammenhang mit unserer Petition für faire Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf den VGSD aufmerksam geworden.

Vera ist nebenberuflich selbstständig, verkauft Textilien über DaWanda, einem Marktplatz für personalisierte Geschenke und Handgemachtes. Dabei wurde sie Opfer des Abmahnvereins IDO, gegen den sie jetzt einen Prozess führen muss.

28% der befragten Händler hatten 2017 eine Abmahnung erhalten

So wie ihr geht es zahllosen Onlinehändlern: Eine gerade erschienene Studie des Händlerbunds zeigt, dass 28% der selbstständigen Onlinehändler Stand 2017 eine Abmahnung erhalten hatten, vor zwei Jahren waren es noch 20%.

Von diesen Betroffenen hatte jeder dritte Händler (32%) sogar schon mehrere Abmahnungen erhalten. Laut einer Trusted Shops-Studie kostet eine solche Abmahnung im Durchschnitt 1.300 Euro.

Jede/r Selbstständige kann Opfer werden

Jede Abmahnung kostet im Schnitt 1.300 Euro

Aber nicht nur Onlinehändler sind betroffen. Die Abmahnvereine stehen in den Startlöchern, um nach Inkrafttreten der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ab Ende Mai nach Fehlern in der Datenschutzerklärung zu suchen, um an "ganz normale" Selbstständige massenhaft Abmahnungen schicken zu können. (Zitat eines Rechtsanwalts: "Dann geht es richig los.")

Sie picken sich dabei häufig gezielt Existenzgründer, Solo- und Teilzeit-Selbstständige heraus, weil diese über keinen Anwalt verfügen und sich eher einschüchtern lassen. Häufig bezahlen diese dann den geforderten Betrag, unterschreiben eine weit gefasste Unterlassungserklärung – wobei: dann wird es erst richtig teuer, denn die darin aufgeführten Bedingungen sind in der Praxis oft nicht einzuhalten!

55% der befragten Händler unterschrieben eine Unterlassungserklärung, 20% gingen vor Gericht

Alternativ verklagen sie den Abgemahnten vor einem möglichst weit entfernten Gericht, das zur Festsetzung relativ hoher Streitwerte tendiert (Juristen sprechen von "forum shopping").

Zahlreiche Verbände, darunter auch der Deutsche Industrie- und Handelskammertag, fordern deshalb eine Reform. Der Politik ist das Problem seit Jahren bewusst. Trotzdem kam es bis heute zu keiner wirkungsvollen Reform. Das muss sich jetzt ändern.

Deshalb bitten wir dich um Mitzeichnung der Bundestagspetition von Vera!

Wortlaut der Petition

Wir zitieren im Folgenden die u.E. wichtigsten Passagen der Petition:

"Mit der Petition wird eine Reform des wettbewerbsrechtlichen Abmahnwesens gefordert, da die derzeitigen rechtlichen Rahmenbedingungen den missbräuchlichen Einsatz von Abmahnungen aus Gewinninteresse durch Abmahnvereine und spezialisierte Rechtsanwälte begünstigen.

Die existenzielle wirtschaftliche Bedrohung durch die drohenden hohen Geldforderungen führt zu einem Klima der Verunsicherung und Angst und drängt viele abgemahnte Unternehmen dazu, ihr Gewerbe aufzugeben."

Zur Begründung schreibt Vera weiter:

"Als Kleinunternehmerin sehe ich mich wie viele andere Unternehmen durch den missbräuchlichen Einsatz von Abmahnungen schikaniert und in meiner wirtschaftlichen Existenz bedroht. (...)

Hierbei werden Unternehmen zu Hunderten wegen oft geringfügiger Formfehler auf ihren Websites oder in ihren Online-Shops abgemahnt. Insbesondere Kleinunternehmer und Existenzgründer können die finanziellen und personellen Ressourcen für einen Rechtsstreit häufig nicht aufbringen und sehen sich daher dazu genötigt, sich dem Abmahner zu unterwerfen (Zahlung der Abmahngebühren, Unterzeichnung einer lebenslang gültigen Unterlassungserklärung). Diese verpflichtet den Abgemahnten im Wiederholungsfall zur Zahlung hoher Vertragsstrafen (im vier- bis fünfstelligen Bereich).

Aufgrund der Vielzahl der einzuhaltenden Formvorschriften und Informationspflichten, sowie weit gefasster Unterlassungserklärungen, ist die Wiederholungsgefahr auch bei ernsthaftem Bemühen um Rechtskonformität groß. Auf der Seite der Abmahner ist dies ein Millionengeschäft, für die abgemahnten Unternehmen kann dies den Ruin bedeuten. (...)

Hier werden aus Gewinninteresse Existenzen und Lebensträume vernichtet und es entsteht ein erheblicher gesamtwirtschaftlicher Schaden. (...)"

Vielzahl von Verbänden fordert Gesetzesreform

Wie oben erwähnt, hat eine Vielzahl von Verbänden bereits im Juni 2017, kurz vor der Bundestagswahl, eine Gesetzesreform gefordert und dazu konkrete Vorschläge gemacht. Unter diesen Verbänden ist der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK), der Bitkom, der Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA), der Handelsverband Deutschland (HDE) und zahlreiche weitere. Weitere Verbände wie der Händlerbund und auch wir vom VGSD haben sich nachträglich den Forderungen angeschlossen.

Grundsätzlich sehen die oben genannten Verbände das deutsche System außergerichtlicher Streitbeilegung (zu denen auch Abmahnungen zählen) als Erfolgsmodell. Durch unseriöse "Abmahnvereine", die Abmahnungen zu einem lukrativen Geschäftsmodell entwickelt haben, werden die Vorteile jedoch in ihr Gegenteil verkehrt und das an sich sinnvolle Instrument verliert Ansehen und Akzeptanz.

Sie profitieren von der Tatsache, dass der Gesetzgeber vor allem im Onlinebereich laufend neue formelle Anforderungen und Informationspflichten einführt, die die betroffenen Selbstständigen gar nicht alle kennen können und die oft auch relativ unklar formuliert sind, wie das Beispiel DSGVO zeigt.

Dem Gesetzgeber sind die Missstände bewusst, wie aus einer ganzen Reihe, teils Jahre zurückliegender Bundestagsdrucksachen, Eckpunktpapiere usw. deutlich wird. Trotzdem ist es bis heute zu keiner wirkungsvollen Reform der Abmahnung gekommen.

Abmahner richten eigens Fake-Shops ein, um Wettbewerbsverletzungen zu konstruieren

Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung setzt voraus, dass es einen Wettbewerber gibt, der sich durch den abgemahnten Fehler im Wettbewerb benachteiligt sieht. Nicht selten werden im Bereich des Online-Handels offenbar eigens Fake-Shops eingerichtet, um kurz nach Gründung mit Abmahnungen zu beginnen. Sie bieten teilweise aus jedem Warenbereich genau ein Produkt an, um möglichst viele Branchen abdecken zu können. Durch unrealistisch hohe Preise verhindern sie, dass tatsächlich ein Kunde bei ihnen etwas bestellt.

Weil die Anforderungen für den Nachweis eines Abmahnmissbrauchs vor Gericht extrem hoch sind, ist es in der Praxis sehr schwer, einen solchen nachzuweisen, auch wenn er "für den gesunden Menschenverstand" offensichtlich ist.

So könnte eine Neuregelung aussehen

Die Verbände haben in ihrem gemeinsamen Papier eine Reihe konkreter Lösungsvorschläge gemacht, um den Abmahnmissbrauch zu verhindern ohne das Instrument der Abmahnung zu gefährden:

  1. Ein Ansatzpunkt sind strengere Anforderungen an die klagebefugten Vereine, zum Beispiel die Prüfung durch das Bundesamt für Justiz und Eintragung in eine - im Internet zu veröffentlichende - Liste, die auch für die Abgemahnten einsehbar ist. Die Vereine sollen über eigene Juristen verfügen und die Abmahnungen nicht ausschließlich durch externe Rechtsanwälte erledigen lassen. Sie sollen nachweisen, dass sie sich nicht ausschließlich aus Abmahnungen und Vertragsstrafen finanzieren, sondern auch über Mitgliedsbeiträge verfügen, die zum Führen von (Muster-)Prozessen ausreichen und auch zur Beratung und Information der Mitglieder über die Rechtslage im Wettbewerbsrecht. Die Höhe der Abmahnpauschale soll durch eine nachvollziehbare (Kosten-)Berechnung begründet werden. All dies soll auf Beschwerden hin sowie vor allem kurz nach Gründung des Abmahnvereins auch regelmäßig von Amts wegen geprüft werden, wofür dem Justizministerium eine ausreichende Zahl von Beamten zur Verfügung gestellt werden soll.
  2. Es soll strenger geprüft werden, ob es sich tatsächlich um die Abmahnung eines Wettbewerbers handelt. Dieser soll verpflichtet werden, bereits in der Abmahnung darzulegen, woraus sich die Wettbewerbseigenschaft ergibt und Dauer, Art und Umfang seiner Vertriebstätigkeit im Geschäftsfeld des Abgemahnten sowie Umfang und Inhalt seiner Abmahntätigkeit darzustellen.
  3. Der finanzielle Anreiz für den Abmahnenden soll reduziert werden, indem für bestimmte, einfach gelagerte Arten von Abmahnungen der Streitwert gedeckelt wird (zum Beispiel auf 100 Euro), z.B. bei Verstößen gegen Informations- und Impressumspflichten. Für diese Fälle soll zudem die Vertragsstrafe bei Verletzung der Unterlassungserklärung nicht an den Abmahner zu zahlen sein, sondern an den Staat.
  4. Der Nachweis des Abmahnmissbrauchs soll vereinfacht werden, indem man einen Katalog von Indizien erstellt, bei deren Vorliegen auf Missbrauch geschlossen werden kann. Dazu zählen Abmahnungen hinsichtlich marginaler Rechtsverstöße, die keine Auswirkungen auf den Wettbewerber haben, stattdessen vor allem das Ziel, Gebühren zu generieren. Weitere Kriterien könnten das Verhältnis aus Abmahneinkünften relativ zu sonstigen Einnahmen sein, sonstige Zweifel an der gewerblichen Tätigkeit des Abmahners, parallele Abmahnungen eines Händlers zusammen mit seinem Lieferanten und Hersteller sowie Serienabmahnungen wegen Mehrfachverstößen.
  5. Aufgehoben werden soll auch der "fliegende Gerichtsstand", der es Abmahnern ermöglicht - wie oben beschrieben – Gerichte auszuwählen, die relativ geringe Anforderungen an den Erlass von einstweiligen Verfügungen stellen, relativ hohe Streitwerte festsetzen (was zu hohen Kostenerstattungen an die Rechtsanwälte der Abmahner führt) und die räumlich möglichst weit vom Geschäftssitz des Beklagten entfernt sind. Stattdessen soll der Wohn- und Geschäftssitz des Beklagten Gerichtsort sein.
  6. Bei Abmahnungen wegen einfacher Verstöße gegen Informationspflichten sollen verpflichtend Einigungsstellenverfahren vorgeschrieben werden. Diese werden seit 1956 von IHKs durchgeführt. Antragsteller und -gegner können ihre Argumente moderiert von einem Volljuristen vor zwei Unternehmern als Beisitzern austauschen. Ein Anwaltszwang besteht nicht, das Verfahren wird von den IHKs kostenfrei durchgeführt.

Dies ist nur eine Zusammenfassung der detailliert ausgearbeiteten Verbandsvorschläge. Sie zeigen, dass es eine Vielzahl gut durchdachter Regelungsmöglichkeiten gibt, die die Regierung nun entschlossen angehen sollte. Und zwar am besten bevor aufgrund des DSGVO die nächste Abmahnwelle auf uns alle zurollt...

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Quellen und weiterführende Links

Was tun, wenn man selbst eine Abmahnung erhält?

Zu diesem Thema haben wir mit dem Rechtsanwalt und VGSD-Beirat Frank Weigelt eine Experten-Telko durchgeführt: "Was tun, wenn eine Abmahnung kommt?".

Auch die Telko mit unserem Münchener Mitglied, dem Rechtsanwalt Marc Dimolaidis könnte in diesem Zusammenhang interessant sein: “Kunden rechtssicher ansprechen per E-Mail, XING, Telefon usw.?“

Es gilt die Faustregel: Nicht unterschreiben / zahlen, ohne vorher mit einem Rechtsanwalt gesprochen zu haben! - Unsere Branchenliste könnt ihr nach der Kategorie "Rechts- und Steuerberatung" filtern sowie nach Postleitzahl eingrenzen.

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