Für die KVdR gibt es keine feste Einkommensgrenze. Entscheidend sind mehrere Kriterien, insbesondere der Zeitaufwand und die wirtschaftliche Bedeutung deiner Tätigkeit. Ob deine Selbstständigkeit hauptberuflich ist, entscheidet deine Krankenkasse im Einzelfall.
Wenn du beispielsweise 20 bis 30 Stunden pro Woche selbstständig arbeitest und damit einen wesentlichen Teil deines Einkommens erzielst, kann das ein starkes Indiz dafür sein, dass du hauptberuflich selbstständig bist und aus der KVdR herausfällst.
Ein Minijob bis 603 Euro monatlich lässt deinen KVdR-Status grundsätzlich bestehen. Bei einer Beschäftigung darüber kann wieder eine normale Pflichtversicherung entstehen.
Auch wenn deine nebenberufliche Selbstständigkeit den KVdR-Status nicht beendet, kann der Gewinn daraus kranken- und pflegeversicherungspflichtig sein. Das gilt auch für künstlerische oder publizistische Tätigkeiten über die KSK. Der Gewinn wird aus Einnahmen minus Betriebsausgaben berechnet.
Wichtig: Wenn du in der KVdR bist und nebenher arbeitest, musst du dies deiner Krankenkasse melden. Sie entscheidet anhand deiner persönlichen Situation, ob du in der KVdR bleiben kannst oder wieder in die normale Pflichtversicherung wechselst.
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