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Pressemitteilung Bericht der Rentenkommission – Wenn die Rentenreform gelingen soll, braucht es zusätzliche Maßnahmen für Selbstständige

München, 26. Juni 2026 – Der Bericht der Rentenkommission liegt vor. Die  Bundesarbeitsgemeinschaft Selbstständigenverbände (BAGSV) begrüßt, dass die Koalitionsparteien sich auf ein Gesamtkonzept einigen konnten. Es ist wichtig für unser Land, dass die Bundesregierung ihre Handlungsfähigkeit unter Beweis stellt, indem sie lange fällige Reformen umsetzt.

Damit die Rentenreform zum Erfolg wird, muss die Mathematik stimmen - Ohne faire Beitragsbemessung bei Selbstständigen werden Gründer/innen mit einem Monatseinkommen unter 4.000 Euro finanziell überfordert und ein Großteil der Gründungen wird wegbrechen

Damit die Empfehlungen der Kommission in Bezug auf Selbstständige erfolgreich sind und nicht zu einem starken Rückgang des Gründungsgeschehens führen, sind allerdings *zusätzliche Maßnahmen zwingend erforderlich*. Die Selbstständigenverbände in der BAGSV bieten ihre Unterstützung und konstruktive Mitarbeit für eine erfolgreiche Umsetzung an, um die Rentenreform zu einem nachhaltigen Erfolg zu machen.

Die Empfehlungen der Rentenkommission gehen, was Selbstständige betrifft, weit über den aktuellen und frühere Koalitionsverträge hinaus:

Künftige Selbstständige sollen keine Opt-out-Möglichkeit in eine private Altersvorsorge erhalten, anders als in bisherigen Koalitionsverträgen vorgesehen. Dies dürfte bei Teilen der Selbstständigen für erheblichen Widerstand sorgen. 

Die Akzeptanz für eine Rentenversicherungspflicht steigt mit der glaubwürdigen Einbindung anderer Gruppen. Wir begrüßen, dass die Abgeordneten von Bundes- und Landtagen ab der jeweils nächsten Wahlperiode in die Rentenversicherung eingebunden werden sollen. Wir werden die Reform daran messen, ob die entsprechenden Empfehlungen der Kommission auch für Politiker/innen und Beamt/innen konsequent umgesetzt werden.

Auch Bestandsselbstständige sollen in die Rentenversicherungspflicht einbezogen werden,

... obwohl die Kommission ausdrücklich feststellt, dass nur ein kleiner Teil der Selbstständigen bisher keine Altersvorsorge betreibt. Um Vertrauensschutz für bestehende Altersvorsorgeverträge und andere langfristig eingegangene Verpflichtungen Rücksicht zu nehmen, empfiehlt sie für Bestandsselbstständige ein *voraussetzungsloses Opt-out*.

Wir gehen davon aus, dass der ganz überwiegende Teil der Bestandsselbstständigen diese Möglichkeit nutzen wird, weil sie bereits anderweitig für ihr Alter vorsorgen. Insofern stellt sich die Frage, ob der Aufwand für eine Erfassung aller Bestandsselbstständigen nötig ist oder er die Reform verteuert und verzögert. Wir empfehlen, davon abzusehen.

Der Vertrauensschutz für Bestandsselbstständige darf von der Rentenversicherung nicht umgangen werden 

..., indem sie langjährige, gut vorsorgende Selbstständige über den Umweg der Scheinselbstständigkeit als beitragspflichtig erklärt. Unsere Auftraggeber/innen sind durch dysfunktionale Statusfeststellungsverfahren und die daraus resultierenden existenzbedrohenden Nachzahlungen so verunsichert, dass immer mehr Solo-Selbstständige entweder nicht mehr oder nur über ausländische Niederlassungen beauftragt werden. Das ist ein wesentlicher Grund für den Verlust an Wettbewerbsfähigkeit und die aktuelle schwierige wirtschaftliche Situation in Deutschland.

Zeitgleich mit der Einführung der Rentenversicherungspflicht muss deshalb die im Koalitionsvertrag vorgesehene wirksame Reform des Statusfeststellungsverfahrens in Kraft treten, um endlich Rechtssicherheit herzustellen: Es braucht dringend klare Kriterien, auf deren Basis Auftraggeber- und Auftragnehmer/innen rechtssicher zusammenarbeiten können. Auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat stets betont, dass beide Gesetze zeitgleich und aufeinander abgestimmt beschlossen werden sollten.

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Zur Beitragshöhe

Wir begrüßen die Verbeitragung in Anlehnung an Handwerker/innen und freiwillig Versicherte durch Festlegung eines Regelbeitrags. Dies macht die Rentenversicherungspflicht für hauptberuflich Selbstständige angesichts typischerweise stark schwankender Einkommen berechenbarer und reduziert den bürokratischen Aufwand.

Selbstständige mit einem Einkommen von weniger als 3.955 Euro pro Monat können eine einkommensabhängige Verbeitragung wählen. Allerdings wird ihre prozentuale Abgabenbelastung ohne eine Korrektur der bisherigen Beitragsbemessung so hoch sein, dass spätestens nach Ablauf der ersten drei Jahre viele Selbstständige, vor allem Frauen und Selbstständige in Teilzeit, ihre Selbstständigkeit aufgeben werden müssen. 

Mit Einführung einer Rentenversicherungspflicht wird es deshalb unausweichlich, die Bemessungsgrundlage für Selbstständige an die von Arbeitnehmer/innen anzugleichen, so dass sie mit dem Bruttoeinkommen vergleichbar ist. So kann sichergestellt werden, dass Selbstständige Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeitrag bezahlen, aber nicht deutlich mehr – wie das bisher der Fall ist. Das betrifft nicht nur die Renten-, sondern bereits jetzt schon die Kranken- und Pflegeversicherung.

Karenzzeit für Gründer unvollständig geregelt

Für die *ersten drei Jahre* nach einer erstmals (nach der Reform) erfolgenden Gründung soll nur der *halbe Regelbeitrag* anfallen. Wir verstehen die Kommission so, dass sie die Beitragsbelastung in diesem Zeitraum generell halbieren wollte, sie spricht aber in ihrem Bericht nur von einer Halbierung des Regelbeitrags. Das führt aber dazu, dass Gründer/innen mit einem Einkommen von unter 2.000 Euro von Anfang an die vollen einkommensabhängigen Beiträge zahlen müssen. 

Bliebe es dabei, würde das zu einem weiteren, sehr starken Rückgang des Gründungsgeschehens in Deutschland führen, da in der Gründungsphase das Einkommen typischerweise zunächst niedrig ist. Ohnehin finden in Deutschland nur noch wenige hauptberufliche Gründungen statt. Die noch verbleibenden Gründungen erfolgen großenteils nebenberuflich.

Bei Erfüllung der genannten zwingenden Voraussetzungen kann eine erfolgreiche Ausweitung der Rentenversicherungspflicht gelingen

Die in der BAGSV organisierten Selbstständigenverbände haben weitere Empfehlungen für eine erfolgreiche Umsetzung der Reform, deren Erläuterung allerdings den Rahmen dieser Pressemitteilung sprengen würden. Gerne stehen wir für einen tiefergehenden Austausch zur Verfügung. 

Eine umfangreiche Auswertung der Empfehlungen finden Sie in dem-Beitrag "Bericht der Rentenkommission unter der Lupe".

Über die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbstständigenverbände (BAGSV)

In der BAGSV haben sich gut 30 Selbstständigenverbände zusammengeschlossen. Sie sprechen gemeinsam für *mehr als 100.000 Mitglieder, vor allem Solo-Selbstständige und Unternehmen mit bis zu neun Mitarbeitenden*. Die BAGSV-Verbände stimmen sich laufend über ihre politischen Positionen und Forderungen ab und haben sich so zu einem zentralen Ansprechpartner für die Politik entwickelt, wenn es um die Interessen von Solo- und Kleinstunternehmer/innen geht. 

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