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Tausendfacher Betrug rückt Hilfen für Selbstständige in schlechtes Licht – Wer steckt dahinter?

"Angestellte, Arbeitslose, Beamte - Tausende Menschen haben womöglich versucht, sich die Corona-Soforthilfe des Staates zu erschleichen, obwohl ihnen das Geld gar nicht zusteht." So beginnt ein Radiobeitrag des NDR, den man auch auf der Website der Tagesschau nachlesen kann.

Kriminelle haben arme Schlucker überredet, sich als Selbstständige auszugeben oder direkt deren Daten abgefischt

Weiter heißt es: "Geld floss demnach möglicherweise zu Unrecht auch an Hartz-IV-Empfänger, Festangestellte und Beamte. Mehrfach wurden auch Firmen für Hilfsanträge genutzt, die nicht mehr aktiv sind oder die es gar nicht gibt."

Häufig hätten die in Verdacht stehenden Kriminellen sich als "Finanzagenten" ausgegeben. Sie hätten Menschen in schwierigen wirtschaftlichen Verhältnissen wie z.B. Arbeitslose überredet, Soforthilfe zu beantragen, obwohl sie gar nicht selbstständig sind. Nach dem Eingang der Soforthilfe mussten die unberechtigten Antragsteller ihnen das Geld dann in bar auszahlen. Im Gegenzug erhielten sie einen kleinen Anteil des Betrags.

Nach Recherchen von WDR, NDR und SZ laufen bundesweit bereits mehr als 536 staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren. In nur vier Wochen seien bereits 2.300 Verchachtsfälle in Zusammenhang mit den Corona-Soforthilfen der Financial Intelligence Unit (FIU) angezeigt worden, die Fälle von Geldwäsche in Deutschland verfolgt. Die Behörden seien erst am Anfang ihrer Ermittlungen und rechneten mit weiter stark steigenden Verfahrenszahlen.

Plötzlich 15.000 Euro auf Konten, auf denen sonst Ebbe ist

Gemeldet werden die Fälle von Banken und Sparkassen, die dazu verpflichtet sind, verdächtige Vorgänge auf den Konten ihrer Kunden zu melden, etwa wenn sonst auf dem Konto Ebbe ist und dann von der Landesbank plötzlich 15.000 Euro eingehen.

Allein in NRW ermitteln die Behörden laut NDR in 351 Verfahren mit einem Schaden von geschätzt 3,5 Millionen Euro. Der Durchschnitt liegt bei knapp 10.000 Euro, was möglicherweise mit der Meldegrenze von 10.000 Euro im Geldwäschegesetz zusammenhängt.

In den anderen Bundesländern sind mindestens 185 weitere Verfahren anhängig, wobei die Staatanwaltschaften in Berlin und Hessen die mit Abstand aktivsten sind. Die hohe Zahl an Fällen im bevölkerungsreichsten Bundesland könne eine Folge höheren Ermittlungsdrucks sein.

Leidtragende sind die betroffenen Selbstständigen: Zum einen werden die Hilfen durch die Betrugsfälle, mit denen sie nichts zu tun haben, in ein schlechtes Licht gerückt. Zum anderen musste NRW die Ausschüttung der Gelder im April vorübergehend stoppen, wodurch sich die Auszahlungen weiter verzögert haben, während Betroffene dringend auf finanzielle Hilfe warteten.

Betrugsfälle sind Folge falsch gewählter Zuständigkeiten

VGSD-Vorstand Andreas Lutz: "Das Bundeswirtschaftsministerium hat durch unklare, der Situation nicht angemessene und im Nachhinein ständig veränderte Vorgaben an die Länder ein riesiges Chaos geschaffen.

Wir haben bereits am 18.03.2020, also vor dem Start der Soforthilfe, von Peter Altmaier gefordert, die Auszahlung sämtlicher Hilfen über die Finanzämter vorzunehmen. Sie sind die einzigen Behörden, die wissen wer selbstständig ist, ob und in welcher Höhe entsprechende Einnahmen erzielt wurden. Betrugsfälle hätten auf diese Weise verhindert werden können."

Die Betrüger haben Selbstständige auch unmittelbar betrogen: Auf gefälschten Webseiten hatten sie die Antragsseite des NRW-Wirtschaftsministeriums 1:1 nachgebaut, eine zum Verwechseln ähnliche Domain registriert und die Antragstellung dann auf Suchmaschinen beworben. Das scheint zunächst weder NRW noch den Suchmaschinenbetreibern zunächst aufgefallen zu sein.

Die Daten und die Unterschrift der Selbstständigen wurde auf diese Weise abgefischt und die Zahlungen dann offenbar auf das Konto der Betrüger umgeleitet.

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